rainer
24.07.2010, 12:12
hi
vor einigen Tagen habe ich Spammails die für die Dienstleistungen eines Webserverproviders. Der Spam wurde von www,newsletter-versender.com verschickt.
Da dieser Versender im Ausland sitzt hab ich mir einfach mal den Auftraggeber vorgeknöpft. Dieser hat nun brav eine Unterlassungserklärung abgegeben ;-)
Wie der Auftraggeber nun seinen Aufwand bei dem Spam-Versender geltend machen kann ist mir jetzt relativ egal ;-)
Auch wenn man ausländische Firmen für den Spam-Versand beauftragt muss man damit rechnen das die Opfer entsprechend "zurückschlagen".
Als Mitstörer hängt man haftungsrechtlich schon mit drin ;-) Da kann der Auftragnehmer lange behaupten daß das Adressmaterial "sauber" ist ;-)
Falls Ihr also den eigentlichen Spam-Versender nicht packen könnt wendet Euch ruhig an den Auftraggeber. Wenn der in Deutschland sitzt muss dieser dann die "Schläge" mit der juristischen Keule einstecken.
Gruss
Rainer
vor einigen Tagen habe ich Spammails die für die Dienstleistungen eines Webserverproviders. Der Spam wurde von www,newsletter-versender.com verschickt.
Da dieser Versender im Ausland sitzt hab ich mir einfach mal den Auftraggeber vorgeknöpft. Dieser hat nun brav eine Unterlassungserklärung abgegeben ;-)
Wie der Auftraggeber nun seinen Aufwand bei dem Spam-Versender geltend machen kann ist mir jetzt relativ egal ;-)
Auch wenn man ausländische Firmen für den Spam-Versand beauftragt muss man damit rechnen das die Opfer entsprechend "zurückschlagen".
Als Mitstörer hängt man haftungsrechtlich schon mit drin ;-) Da kann der Auftragnehmer lange behaupten daß das Adressmaterial "sauber" ist ;-)
Falls Ihr also den eigentlichen Spam-Versender nicht packen könnt wendet Euch ruhig an den Auftraggeber. Wenn der in Deutschland sitzt muss dieser dann die "Schläge" mit der juristischen Keule einstecken.
Gruss
Rainer