Da stehen Klarnamen und auch ein Name eines Kindes, was unterstützt werden soll. Bin gerade entsetzt
Druckbare Version
Da stehen Klarnamen und auch ein Name eines Kindes, was unterstützt werden soll. Bin gerade entsetzt
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, hat seinen für das vergangene Jahr veröffentlicht.
Lesenswert im Kontext dieses Forums halte ich folgende Abschnitte:
* "9.2 Der Adresshandel - Künftig nur noch mit Einwilligung", S. 116ff., hieraus:
(Nein. Doch. OHH! Endlich sagt's/schreibt's mal ein Behördenleiter!)Zitat:
Sehr beliebt sind hier bei allen renommierten Adresshandels- und Marketingunternehmen nach wie vor Gewinnspiele, vor allem Online-Gewinnspiele, wobei die Gewinnspiel-Veranstalter gerne im Ausland sitzen, vor allen in Großbritannien. In einem Fall konnten wir nun herausfinden, dass es den Veranstalter gar nicht gibt. Es ist auch davon auszugehen, dass die vorgelegten Double-Opt-in`s oft frei erfunden sind.(...)
und:
Zitat:
Teilweise wird argumentiert, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe e DS-GVO sei entsprechend auch beim Adresshandel heranzuziehen. Wenn also der Betroffene seine Daten – z.B. seine Adresse – bewusst öffentlich gemacht hat, dann könne man diese Daten auch für den Adresshandel abgreifen. Diese Argumentation ist abzulehnen. (...)
vielleicht auch noch interessant:
* "1.2 Beratungspraxis DSGVO - Hauptfragen aus der Wirtschaft", u.a. über Auskunftserteilung (m. E. nichts Neues, aber schön kompakt zusammengestellt: Messekontakte, Online-Bewerbung, Identifizierung bei Auskunftsanfragen ...) S.16ff.
* "1.5 Filmen und Fotografieren unter der DSGVO", obwohl: da ist die Online-FAQ seiner Dienststelle besser
offtopic:... und ein stellenweise launiger Ton in der Schreibe, Beispiel Polizei, Datenspeicherung von Bagatellen z.T. 20 Jahre alt: (...) "Das Ganze führte im Ergebnis dazu, dass das Landeskriminalamt im Januar 2017 abschließend mitteilte, wenn nichts neues mehr dazu komme, würden die Daten Ende Juli 2017 komplett gelöscht werden. Freudig teilten wir dieses gute Ergebnis der Petentin mit, allerdings mit dem Rat, zu gegebener Zeit sicherheitshalber nochmal nachzufragen, ob die Ankündigung auch vollzogen sei. Die Überraschung folgte auf den Fuß: Nach einem Auskunftsantrag vom Herbst 2017 wurde der Petentin im Dezember 2017 mitgeteilt, es sei alles noch beim Alten."
offtopic:
Für mich als Datenschutzbeauftragter sind diese Tätigkeitsberichte wie Schulungsmaterial, so lese ich die halt - und "kannste Dir nicht ausdenken", murmele ich oft beim Lesen
Schade, das "ZAFTDA", die Link-Sammlung der HS Gießen/Friedberg zu all diesen Berichten, offensichtlich untergegangen ist.
Gruß,
Mark
Zitat:
Zitat von Spiegel-Online
Randnotiz: Hmmm, Spiegel-Online verwendet anscheinend tatsächlich kein HTTPS.
Quelle und Volltext:Zitat:
Auf der Internetseite warb der Verein mit den Fotos von schwerstkranken Kindern um Spenden. "Geben Sie krebskranken Kindern eine Chance", appellierte die "Kinderkrebshilfe Bayern e. V." an die Großzügigkeit der Menschen.
[...]
Für die Staatsanwaltschaft war das alles nur eine große Abzocke. Zwei Vereinsvorstände, ein inzwischen getrennt lebendes Ehepaar, soll "von Anfang an geplant" haben, die Spenden in die eigene Tasche zu wirtschaften.
Vor 2 Jahren orakelte der BR schon in die ähnliche Richtung:
Quelle:
Da bleibt mir echt die Spucke weg.Zitat:
Zitat von heise
Seit wann sind "solche Daten" Gemeingut?
Das ganze ist wohl nicht nur für "Mutti" das vielzitierte "Neuland"
Heise konkretisiert leider nicht, was genau mit "Geo- und Mobilitätsdaten" gemeint ist.
Vermutlich sind damit überhaupt nicht die GPS-Daten gemeint, die z.B. eine Handy-App an Google etc. sendet.
Sondern es sind die Kartendaten von Google-Maps sowie die Stau-Daten gemeint.
und der macht weiter...