Briefwerbung von privater Grundschule
Hallo zusammen,
ich habe heute Werbepost von einer privaten Grundschule erhalten.
Meine Nachbarn haben ein Kind im gleichen Alter und auch sie haben diese Postwerbung erhalten.
Es steht zwar "Einladung zum Tag der offen Tür" auf dem Schreiben.
Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei aber ganz klar um Briefwerbung.
Zitat:
Liebe Eltern, sicher machen Sie sich Gedanken darüber, in welche Grundschule Sie Ihr Kind einschulen werden und haben viele Fragen: Wo kann mein Kind gut lernen? Wo ist ein sicherer Ort? Wird mein Kind seinen Gaben entsprechend gefördert?
Wir möchten Sie und Ihr Kind einladen, die ...-...-Grundschule kennenzulernen. Sie ist eine öffentliche Schule in freier Trägerschaft ...
Was uns ausmacht: engagierte Lehrer, gute Atmosphäre unter Schülern, Eltern und Mitarbeitern, respekttvoller Umgang miteinander, Erzoehung zur richtig verstandenen Selbstannahme, gleiche Bildung und gleiche Chancen für alle, Jahrgangshomogene Klassen und vieles mehr ...
Alles kann man nicht in Worte fassen, deshalb kommen Sie doch mit Ihrem Kind vorbei und machen Sie sich Ihr eigenes Bild! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Was ich merkwürdig finde und was mich an der Sache stuzig macht ist die Frage. Woher wissen die das im Haushalt minderjährige Kinder wohnen?
Ich war bisher der Meinung das Daten von Kindern unter 16 Jahren ganz besonders geschützt sind und auch nicht ohne meine Zustimmung and dritte übermittelt oder von dritten erhoben bzw. gespeichert werden dürfen.
Zur Datenherkunft steht folgender Hinweis in dem Schreiben
Zitat:
Ihre Adresse wurde uns gemäß §46 Bundesmeldegesetz zum Zweck dieser Einladung von Meldeamt zur Verfügung gestellt. Nach Artikel 14 der Datenschutzgrund können Sie der weiteren Verwendung Ihrer Adresse wiedersprechen. Mehr dazu können Sie unter . nachlesen.
Eine Gruppenauskunft gemäß §46 BMG wird eigentlich nur erteilt, wenn Sie im öffentlichen Intresse liegt. Das öffentliche Interesse muß auch nachgewiesen werden.
Mir fällt es im moment schwer nachzuvollziehen warum Postwerbung für eine Privatschule im öffentlichen Intresse liegen soll.
Zudem dürfen Daten, die gemäß §46 BMG übermittelt wurden nur für die Zwecke verwendet werden, zu deren Erfüllung sie übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen. Ein Widerspruch gemäß Art. 14 DSGVO wäre demzufolge gar nicht notwendig.
Gibt's diesbezüglich (Melderegisterauskunft nach §46 BMG) schon Erfahrungen von anderen?
Welchen Ansprüche werden an den Nachweis für das öffentliche Interesse gestellt? Wie hoch ist da die Messlatte?
Erst mal im Rathaus nachfragen!
@Wuxel: deine erste Anfrage sollte ans Einwohnermeldeamt gehen.
- Hat die private Grundschule Adressen aus dem Melderegister übermittelt bekommen, wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
- Hast du einen Sperrvermerk für die Weitergabe deiner Adressen? Gilt dieser auch für Kinder und Gattin? Wenn nein: sofort einrichten lassen.
Hat die Schule keine Daten legal aus dem Rathaus bekommen, bekommt der Landesdatenschutzbeauftragte Arbeit.
Wuschel
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Zitat:
Zitat von
Arthur
Klarer ist mir das nicht durch diese Erläuterungen
Briefwerbung ist generell erlaubt, bis der Empfänger gegenüber dem Versender dieser Form der Werbung widerspricht. Insofern ist die Zusendung der Einladung also gesetzlich zulässig.
Allerdings ist diese Form der Werbung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. So muss der Versender klar erklären, aus welchem Datenpool er die Adresse des Empfängers bezogen hat. In den meisten Fällen steht i.d.R. auf der ersten Seite im ganz klein Gedruckten
Soweit ist auch dieser Punkt der Zusendung klar und rechtskonform. Bis hierhin ist die Zusendung der Einladung vollkommen im grünen Bereich.
Allerdings beging wohl entweder der Sachbearbeiter bei der Meldebehörde einen Fehler, als er die Daten herausgab, obwohl kein Einverständnis zur Herausgabe für diesen Zweck bestand oder der Versender beging einen (möglicherweise strafbaren) Fehler, als er die Verwendung der Daten für den Werbezweck nicht angab oder sogar erklärte, die Daten eben gerade NICHT für diesen Zweck zu verwenden.
Und genau das ist wohl der Punkt, den wuxel angreift.
Was sagt die Lokalpresse dazu?
Zitat:
Zitat von
wuxel
Ich habe mittlerweile übrigens erfahren, dass diese private Grundschule das bereits seit mehreren Jahren so handhabt und fleißig "Einladungen zum Tag der offenen Tür" an alle zukünftigen Grundschüler des entsprechenden Jahrganges verschickt.
Also jährlich grüßt das Murmeltier .... ;)
Dann könnte sich ein Tipp an die Lokalpresse lohnen.
Mögliche Fragen:
- darf das Einwohnermeldeamt Daten von Kindern herausgeben, wenn die Eltern eine Weitergabesperre haben?
- Liegt eine solche Weitergabe im öffentlichen Interesse?
- Ist mit den Daten Werbung zulässig?
Mit einem Zeitungsartikel kannst du der Privatschule vielleicht mehr Ärger machen als es Beamte können.
Wuschel