Zitat:
Art. 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Die Verarbeitung sit nur rechtmäßg, wenn mindestes eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
...
f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Quelle: