Goofy, Vorsicht:
Nicht immer und unter allem Umständen, überzogene Notwehr gilt nicht und kann zur Anklage führen. Stichwort: nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wenn die Knochenbrüche absichtlich herbeigeführt werden, kanns Ärger geben. Wenn sie versehentlich beim Abdrängen des Drückers passieren, eher nicht.Zitat:
Notwehrrecht. Eine gebrochene Kniescheibe oder ein gebrochenes Nasenbein darf da in Kauf genommen werden.
Ich habe es mir daher abgewöhnt, mein Hausrecht mit einer 20mm Zwilling durchzusetzen :-)