Frage zur Aktuellen Rechtslage
Hallo,
Ich bin in einem Unternehmen für die IT tätig und somit auch für die Sicherheit des Netzwerkes.
Wir betreiben einen Exchange-Server und hatten bis vor kurzem auch ein Spam-Filter aktiv.
Nun musste ich die Filtersoftware ausschalten, da man hier der Ansicht ist, dass E-Mail auf jeden Fall am Empfänger ausgeliefert muss und der Empfänger entscheiden muss ob es Spam ist oder nicht.
Der einzige Schutz der noch aktiv ist, ist der Virenschutz.
Da eine Email mit einem Telefonat gleichzusetzten ist, darf eine Einsicht bei Eingang der Email nicht erfolgen und muss dem internen Empfänger zugestellt werden
Man Beruft sich auf ein Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Strafbarkeit des Ausfilterns von E-Mail 1 Ws 152/04)
Da ich nichts weiter im Internet gefunden habe wollte ich nun einmal fragen wie es denn nun aussieht!
Darf eine Email vor der Auslieferung an den Empfänger auf SPAM geprüft werden oder obliegt das Empfänger?
Laut dem, was ich hier lesen konnte, liegt die Endscheidung beim „Adressaten“. Wer ist nun der Adressat? Der endgültige Empfänger oder die Domain des Unternehmens?.
Wenn eine Email wie ein Telefonat behandelt wird, warum darf ich vorab dann ein Virentest durchführen? Da würde ich ja auch Einsicht und eine Bewertung der Email vornehmen und somit gegen das TKG oder TMG verstoßen!
Also Grundsätzlich: Darf man vorher Filtern oder nicht
Bitte um Infos. Wenn es geht mit Gesetzestext usw.
Gruß
Martin
Wenn ihr Recht hättet, wäre jeder Spamfilter unzulässig!
Zitat:
Zitat von
marerher
...da man hier der Ansicht ist, dass E-Mail auf jeden Fall am Empfänger ausgeliefert muss und der Empfänger entscheiden muss ob es Spam ist oder nicht.
Das hört sich nach einem Besuch beim Rechtsanwalt an. Ich bin keiner, daher kann/darf ich nur allgemein antworten.
Das Briefgeheimnis hat Verfassungsrang, also dürft ihr nicht "einfach so" Spam-Mails wegfiltern.
Allerdings hat inzwischen wohl jeder Provider einen serverseitigen Spamfilter, und so was könnt ihr auch einführen. Der Endnutzer muss nur nachweisbar damit einverstanden sein, sprich: er darf den Spamfilter ein- bzw. ausschalten und darf auch entscheiden, ob die Spams in einem Spamordner abgekippt oder gleich gelöscht werden.
"...darf eine Einsicht bei Eingang der E-Mail nicht erfolgen": das bedeutet nach meiner unjuristischen Ansicht, dass sie kein Mensch vorher anschauen darf. Ein Computer ist aber kein Mensch, sodass das Briefgeheimnis durch einen genehmigten Spamfilter nicht gebrochen wird.
Aber wie gesagt: fragt einen Anwalt, er wird euch für diese Beratung schon nicht an den Bettelstab bringen!
Wuschel