Irgendwie meinen gerade alle Reiseanbieter, mich voll spammen zu müssen. Heute lag Werbung von HRS ("Eine Nacht gratis für Ihren Kurzurlaub!") in meinem elektronischen Postfach.
Am Anfang dieser Mail heißt es:
Ja, ich habe tatsächlich im Februar ein Hotel über HRS gebucht. Dabei habe ich natürlich auch die AGB akzeptiert. Wenn ich mich recht erinnere gab es noch ein extra Häkchen "Newsletter abonnieren", welches ich nicht angekreuzt habe.Zitat:
Hinweis zum HRS Newsletter
Sie erhalten diesen Newsletter, da Sie eine oder mehrere Buchung(en) über HRS vorgenommen haben. Im Rahmen dieser Buchung haben Sie (gem. § 10 unserer AGB) zugestimmt, über besondere Angebote von HRS informiert zu werden.
Wenn Sie keine weiteren Newsletter von HRS erhalten wollen, klicken Sie einfach hier.
Werfen wir mal einen Blick in die AGB dieses Ladens:
Aha! Es ist ihnen also egal ob man den Newsletter will oder nicht, so lange man nicht ausdrücklich widerspricht bekommt man ihn trotzdem.Zitat:
Zitat von HRS AGB
Nun ist ja eigene Werbung unter Verwendung elektronischer Post nach §7 Abs. 3 UWG tatsächlich erlaubt, wenn vier Bedingungen erfüllt sind:
1. "ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat"
2. "der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet"
3. "der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat"
=> passt so weit alles
4. "der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen"
=> Klar und deutlich? Ist das klar und deutlich, wenn sich der Hinweis irgendwo in den AGB befindet?
Wie seht ihr das: War die Zusendung der Werbemail tatsächlich legal laut §7 Abs. 3 UWG, oder handelt es sich um eine unzumutbare Belästigung?
Auf jeden Fall beglücke ich HRS nun mit einem Standard-Werbewiderspruch, außerdem kommt der Laden auf meine persönliche Blacklist. In Zukunft bleibt wohl wirklich nur noch die Buchung direkt beim Hotel bzw. der Fluggesellschaft... Die Frage ist nur ob ich zusätzlich noch die Abgabe einer UE fordere und HRS bei der WBZ verpetze.
P.S.: Ich habe den Beitrag im Bereich Diskussion erstellt, weil es mir ganz allgemein um die Bedingungen des §7 Abs. 3 UWG geht. Wenn die Moderatoren meinen der Thread wäre unter Mailspam besser aufgehoben darf er natürlich gerne verschoben werden.