Die Beschreibung "scheinbar" ist hier zutreffend.
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Bedeutungsübersicht: als Tatsache erscheinend, aber in Wahrheit nicht wirklich gegeben
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Die Beschreibung "scheinbar" ist hier zutreffend.
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Bedeutungsübersicht: als Tatsache erscheinend, aber in Wahrheit nicht wirklich gegeben
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"Zudem erschwert die Bestätigungslösung den Vertragsschluss, gerade auch für technisch weniger versierte Mitbürger", führt der CCV an. "Bei mehr als 25 Millionen Telefonkontakten pro Tag würde sie (die Bestätigungslösung) alle Marktteilnehmer, Kunden und Unternehmen gleichermaßen, unverhältnismäßig stark einschränken."
Wenn ich nachrechne und mal die kleinen Kinder abziehe, bekommt jeder Bundesbürger somit durchschnittlich pro Woche telefonisch 2 Verträge angeboten.
Heise berichtet:
Das Vorgehen der Behörde ist begrüßenswert. Wer, wenn nicht das beauftragende Unternehmen, soll Verantwortung für den rechtskonformen Umgang mit Daten haben. Genau diese Verantwortung bezeichnet die betroffene Kolibri Imagen whois: als "wirklichkeitsfern" und meint, es sei alleine Sache das beauftragten Unternehmens was es mit übermittelten Daten so anstellt und es wäre nicht Aufgabe des Auftragsgeber, für die dorthin übermittelten Daten einen klaren DSGVO-konformen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zu schließen. Auf die Idee, dem Dienstleister in Spanien den Auftrag zu entziehen, kam man bei der Kolibri Image offenbar nicht.
Das ist seit Jahren jetzt schon ein Trend, Verantwortung auf irgendwelche im Ausland sitzende Firmen abzuschieben und bei Verstößen dann die Hände zu heben "wir waren es nicht". Das ist absurd und hebelt unseren Rechtsstaat aus. Das erkennen meiner Einschätzung nach auch zunehmend Gerichte und Behörden und lassen solche Ausreden nicht (mehr) gelten. In wessen Auftrag etwas durchgeführt wird, der haftet auch für die Art und Weise der Durchführung.
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Behörden verhängen erste Bußgelder wegen Verstößen gegen DSGVO
Bundesweit ergingen bisher in 41 Fällen Bußgeldbescheide wegen DSGVO-Verstößen. Vor allem kleine Unternehmen sind auf die neuen Regeln offenbar nicht vorbereitet.
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Etliche Nutzer sollen zur Zeit E-Mails von verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien erhalten, in denen es um eine Abmahnung von Webseiten und Fanpages wegen Verstößen gegen die DSGVO geht. Doch die vermeintlichen Schreiben von Anwaltskanzleien stammen offenbar weder von Rechtsanwälten, noch von Vereinen, die wettbewerbsrechtliche Interessen vertreten.
Im Anhang der Mail befindet sich stattdessen eine Zip-Datei, bei der es sich laut onlinewarnungen.de um einen Virus handele. Der Anhalt sollte also keinesfalls geöffnet werden!
2,2 Milliarden (!!) Passwörter im Darknet verfügbar:
Heise online
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Office365.com: Microsoft gibt als Standardspeicherziel OneDrive und Cloud vor
Und da hat eine Behörde wohl schon mal das Speichern in die Clo geübt:
Heise online
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Schwere technische Panne bei der niedersächsischen Datenschutzbehörde
Aufgrund von technischen Problemen sind innerhalb von sechs Wochen alle Eingaben über das Online-Beschwerdeformular nicht bei der Behörde eingegangen.
Unter kann man seine Passwörter eingeben. Es wird dann geprüft, ob das konkrete Passwort schonmal irgendwo geleakt wurde.
Zitat:
Google will in Kürze einen Blitzerwarner in Google Maps integrieren. Damit wäre die Nutzung der App im Auto verboten. Es drohen saftige Strafen.
Das ist nicht gesagt. Möglicherweise muss der Blitzerwarner - wie bei allen üblichen Navigationsgeräten - manuell zugeschaltet werden.