Dies ist in einer eindeutig als "Privat" gekennzeichneten Homepage auf der es keinerlei kommerzielle Inhalte gibt nicht nötig!
Ebenso erübrigt sich der hinweis bezüglich des Impressums, da wie gesagt weder Kommerzielle Inhalte, noch ein Forum oder Gästebuch auf der Seite beinhaltet ist, somit eine Redaktionelle Arbeit auch nicht zu sehen ist.
Also alles BlaBla und die Angriffe hier mehr als peinlich.
Wenn man sich die Seite angeschaut hätte, wie behauptet, dann hätte man gewußt, das es bei der Seite nicht um einen Betreiber geht, der wert auf Werbung legt.
Neben dem eindeutigen Hinweis zu diesem Verein, findet man auf der Startseite folgenden deutlichen Hinweis bezüglich Kontaktaufnahmen:
Weiter steht auf der mit Impressum bezeichneten Seite des Webauftrittes eindeutig:Zitat:
Eine Email-Adresse von mir gibt es auf der Homepage nicht mehr. Die Gründe dafür habe ich auf der Spamseite erläutert.
Also ist erst mal nix mitZitat:
Einstufung
private, nicht kommerzielle Webseite
Eine Businessanfrage kann nur an einen Gewerbetreibende/Betrieb erfolgen, also B2B.Zitat:
Die Anfrage über das Kontaktformular war eine ganz normale Businessanfrage
Man sollte sich schon im Vorfeld überlegen was man schreibt, wenn man sich Rechtfertigen will und nicht so einen Blödsinn verzapfen!
Was sie hier machen ist nicht nur unseriös, sondern auch sehr zweifelhaft, da durch diese Werbung mit Provision eine vorher rein private Seite zu einer Seite mit kommerziellen Inhalt wird und der Betreiber evtl. durch Unkenntnis (und dass sie da scheinbar keine große Hilfe sind, scheint bei Ihren Postings mehr als deutlich) zu einem Abmahnopfer entwickelt.
Meine Meinung dazu: Pfui! (denken tue ich noch was ganz anderes!)
Und die Kontaktaufnahme über "elektronische Post" (was ein Kontaktformular ebenso ist, wie eine Mail) ist im UWG ganz klar geregelt.
Für Sie mal ganz Deutlich hier aufgeführt:
Es wird für sie ja ein leichtes sein, zu beweisen, dass sie die URL zu dem Kontaktformular im Zusammenhang eines Verkaufes/Dienstleistung erhalten haben.Zitat:
§ 7 Unzumutbare Belästigungen
...
(3) Abweichend von Absatz 2 Nr. 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
1.
ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
2.
der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
3.
der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
4.
der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Sowie das Sie den User hier darüber aufgeklärt haben, das er die Nutzung des Kontaktformulars jederzeit widersprechen kann (In dem Zitat von dem User exe ist davon nämlich nichts zu lesen) und dass er dies auch nicht gemacht hat, das widersprechen.
Ich bin überzeugt, dass "exe" damit einverstanden ist, dass sie dies dem Verein zukommen lassen (ich glaube sogar, dass er mit einer Veröffentlichung der Beweise hier einverstanden wäre ;) ).
Gibt es diese Beweise nicht, ist es völlig unerheblich, was Sie sich aus den Fingern saugen, es ist einfach nur SPAM!