Landgericht Stuttgart: Gekaufte Likes bei Facebook sind wettbewerbswidrig
Das Landgericht Stuttgart hat mit einem Beschluss vom 6.08.2014 (AZ 37 O 34/14 KfH) ein Direktmarketingunternehmen zur Unterlassung der Werbung auf Facebook mit gekauften "Likes" ("gefällt mir...") verurteilt.
Zitat:
Das Gericht sah darin eine irreführende Werbung gem. § 5 Abs. 1 UWG, da die hohe Zahl der Likes eine besondere Fähigkeit mit Kunden umzugehen, weitreichende Vernetzung sowie große Bekanntheit unterstellt, obwohl dies tatsächlich, zumindest in diesem Ausmaß, nicht gegeben ist.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, es wurde Widerspruch eingelegt, das Verfahren ist wohl noch anhängig.