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Thema: Und täglich grüßt das Murmeltier: SKL-Günther, Bamberg

  1. #1
    Medien- & Kaffeeguru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru truelife ist Forum Guru Avatar von truelife
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    Standard Und täglich grüßt das Murmeltier: SKL-Günther, Bamberg

    Neuer Werbemist von der Lotterie Einnahme Günther. Und sogar mit Freiumschlag!

    Aber sehr hübsch gemacht...



    Also wieder alles kleinfalten, T5F mit ins Tütchen und als Großbrief 1,45¤, da dicker als 10mm, an

    Walter Günther
    Staatliche Lotterie-Einnahme
    Abteilung Gewinn-Berechtigung
    96044 Bamberg

    senden. Ich dachte eigentlich, mein Vater sei schon auf der Sperrliste, jetzt nochmals Werbung an ihn... Muss das mal nachprüfen....
    Geändert von truelife (06.05.2006 um 19:27 Uhr)

  2. #2
    Stardust
    Gast

    Standard

    habe die Tüte auch gefüllt, etwas mehr als 0,5 Kilo Altpapier

  3. #3
    Neues Mitglied gereizt scheint in Ordnung zu sein
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    Zitat Zitat von truelife
    Neuer Werbemist von der Lotterie Einnahme Günther. Und sogar mit Freiumschlag!
    Hallo an alle Forumsteilnehmer!

    Den gleichen Werbebrief habe ich auch bekommen und der Inhalt hat mich dermaßen auf die Palme gebracht, dass ich mir in diesem Forum Luft verschaffen muss.

    Bei mir war auf dem Umschlag selbstverständlich auch dieser "Empfangs-Belegs", der bei allen Empfängern mitsamt Unterschrift und den Kreuzchen sicher vollkommen identisch ist.

    Was soll der Schwachsinn, den Eindruck erwecken zu wollen, es handele sich um eine Art Zustellung von Amts wegen?

    Es ergibt sich auch gleich der erste Widerspruch: Der "Empfang-Beleg" weist aus, dass die "Angaben des Empfängers geprüft und bestätigt" seien. Auf dem "offiziellen Teilnahme-Dokument" steht aber: "Überprüfen Sie bitte die Richtigkeit Ihrer Adresse."

    Ja was denn nun, es hieß doch, dass schon geprüft und bestätigt wurde?!

    Überhaupt enthält der ganze Werbebrief nur nichtssagendes Geschwafel:
    "Übermittlung laut Richtlinien" (ja welche denn, die der Deutschen Post, die der SKL oder die des Kaninchenzuchtvereins?), "unübertragbar ausgestellt", "nominiert und berechtigt" (als ob man erst diesen Werbeunsinn bekommen müsste, um an der SKL teilnehmen zu dürfen), "Rückmeldefrist innerhalb 14 Tagen!" (aha, in drei Wochen ist eine Teinahme nicht mehr möglich).

    "Frist innerhalb" ist sprachlicher Unsinn und führt mich zur Binde-strich-eritis.

    Ich zitiere nur die Wörter aus dem "Berechtigungs-Nachweis" (verschlossen wie eine PIN!):

    Teilnahme-Berechtigte(r)
    Spiel-Kategorien
    Original-Lose
    Gewinn-Options-Schein
    Lotterie-Einnahme

    Das war zuviel für mich, sodass ich die Angaben über die tollen Gewinnmöglichkeiten in den nur für mich bestimmten offiziellen Dokumenten (wie sehen eigentlich die inoffiziellen Dokumente aus?) nicht mehr genau gelesen habe.

    Daher ist mir leider nicht bekannt:

    Gibt es auch Tic-Kets für die FI-FA Fuss-Ball-Welt-Meis-Ter-Schaft Deutsch-Land 2-0-0-6 zu Ge-Win-Nen?


    P.S.: Über die rechtlichen Möglichkeiten habe ich hier im Forum schon etwas gelesen, vielen Dank an das Forum für die zahlreichen Ratschläge.
    Geändert von gereizt (08.05.2006 um 11:12 Uhr)

  4. #4
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    Standard

    Hallo gereizt, willkommen im Forum!

    Du kannst ja generell davon ausgehen, das solche Briefe Werbung sind. Wenn das wirkliche Dokumente wären, würde die der Adressat sicherlich mitteilen, das er dir welche schickt.

    Du hast ja dann aber auch so einen tollen Freiumschlag - was man da alles reintun kann:

    Gartenerde mit einem Löwenzahnpflänzchen - toll für Gartenfreunde.
    Plastik, Papier und Sondermüll(der SKL-Brief) - ob die SKL auch Müll trennt?
    Bisschen Backpulver, obwohl das zu Problemen führen könnte.
    Oder auch gleich einen T5F.

  5. #5
    Neues Mitglied der Spandauer scheint in Ordnung zu sein
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    Zitat Zitat von truelife
    Bisschen Backpulver, obwohl das zu Problemen führen könnte.
    Warum sollte das Ärger bringen?

    Gibt es da schon Erfahrungen, Urteile, einschlägige Paragraphen?

    Gruß der Spandauer

  6. #6
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    Zitat Zitat von der Spandauer
    Warum sollte das Ärger bringen?
    Gibt es da schon Erfahrungen, Urteile, einschlägige Paragraphen?
    Vortäuschung einer Straftat?
    http://www.netzeitung.de/spezial/kam...or/164294.html
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und billiger Polemik enthalten. Die Schöpfungshöhe ist technisch bedingt.

    Wir müssen die Religion des anderen respektieren, aber nur in dem Sinn und dem Umfang, wie wir auch seine Theorie respektieren, wonach seine Frau hübsch und seine Kinder klug sind.

    Richard Dawkins


  7. #7
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    ^^z.B. deswegen...

    Oder wegen Störung des öffentlichen Friedens:

    § 126
    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
    2. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
    3. eine schwere Körperverletzung (§ 226),
    4. eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
    5. einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
    6. ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
    7. ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1

    androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.
    Geändert von truelife (14.05.2006 um 13:41 Uhr)

  8. #8
    Mitglied ladyjamanay scheint in Ordnung zu sein Avatar von ladyjamanay
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    Reden na in dem fall

    offtopic:

    Backpulver kann auch auf andere Art und Weise zweckentfremdet werden .
    Es eignet sich hervorragend zur Ameisenbekämpfung .

    edit:schreibfehlergefunden und selber behalten
    wer schreibfehler findet , darf sie behalten.

  9. #9
    Neues Mitglied der Spandauer scheint in Ordnung zu sein
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    Jetzt gibt es schon für eine Tüte Backpulver drei Jahr Bunker... Spaßbremsen.

    gruß der Spandauer (der die Backpulvertütchen wieder seine Frau zurückgibt)

  10. #10
    Verbalakrobat Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Avatar von Goofy
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    Genau.
    Für eine Tüte Backpulver kriegt man 3 Jahre Backpulvertütenkleben.
    Goofy
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