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Thema: Betroffene gesucht: "Glücksstern Gewinnservice"

  1. #791
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    Geh zu einem Anwalt.

  2. #792
    Waldorf Avatar von siebich
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    Wir können und dürfen keine Rechtsberatung im einzelnen Fall leisten.
    Wenn man unbegründet einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält ist der normale Weg der zum Rechtsanwalt.
    Wenn Du bis jetzt noch keinen konsultiert hast wird es allerhöchste Eisenbahn. Zumindest für Schadensbegrenzung.
    Hier etwas Lesestoff: Portal

    Die Familie von morgen
    (vorsicht Ironie)

  3. #793
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    Zitat Zitat von Ede73 Beitrag anzeigen
    Auf meine Frage hin ob die Schuld denn nach Bezahlung auch wirklich beglichen sei, sagte mit die Tante am Telefon: "Selbstverständlich. Bezahlen Sie und dann ist alles ausgeglichen"
    Auch auf die Gefahr einer vielfachen Wiederholung (wer ein paar Tage im Forum ist, hat es mit Sicherheit schon mehrmals gelesen):

    Telefonate haben keine Beweiskraft. Wenn CCs einen sowieso schon über den Tisch gezogen haben, dann ist es der Job der TelefonistInnen den Anrufer zu beruhigen und "hinzuhalten" (z.B. damit der eine Widerrufsfrist verpasst, falls er tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen hat).

    Niemals werden in einem solchen Telefonat die Interessen der Kunden wargenommen. Und nach dem Telefonat weiß schon niemand mehr, wer Du überhaupt bist. Telefonate machen überhaupt keinen Sinn. Sie sind eher kontraproduktiv. Nichts was gesagt wird ist beweisbar.

    Und das wirklich Schlimme: Viele lassen sich durch eine(n) nette(n) CCA einlullen und fallen dann aus allen Wolken, wenn alles auf was man sich verlassen hat hinfällig ist.
    Mir gefallen 2 Arten von Cold Callern: Die, deren Geschäfte so schlecht gehen, dass sie den Gürtel enger schnallen müssen. Und die, die sich den Gürtel zum Engerschnallen nicht mehr leisten können.

  4. #794
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Siehe dazu auch:
    Beweiswert elektronischer Kommunikation

    Es kann hier nur zum Besuch eines Anwalts geraten werden. Es wurde bereits einiges verkehrt gemacht, aber ein Anwalt kann am allerbesten sagen, wie man es anstellt, schlechtem Geld nicht noch schlechteres hinterherzuwerfen.
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  5. #795
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    Hallo

    Auch ich bin diesen leuten auf den Leim gegangen und nun erdreisten die sich von mir 178¤ zu verlangen. ich habe weder Unterlagen noch Zeitschriften von denen bekommen. Wie kann ich vorgehen bei solchen Leuten ?
    Habe da einfach keinen Plan, obwohl ich das Geld im April zurück gebucht habe haben die sich wieder erdreistet mein Konto zu belasten, es erfolgte wieder eine Rückbuchung. naja mal schauen wie oft die das noch versuchen.

    Kann mir da vielleicht jemand helfen ?
    Mit freundlichen Grüssen
    Kerstin

  6. #796
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    Beschwer Dich bei der Abbuchenden Bank und stelle Strafanzeige, wenn man Dich beklaut!
    Ist doch eigentlich ganz einfach.
    Oder würdest Du was anderes Machen, wenn jemand mehrfach versucht Dir deine Geldbörse zu klauen?
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  7. #797
    Forenbarbar Avatar von alariel
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    Kann mir da vielleicht jemand helfen ?
    So gefragt, Dein Anwalt. Alles andere wäre vermutlich "Rechtsberatung im Einzelfall", un su jet jeht nich

    Wie kann ich vorgehen bei solchen Leuten ?
    Nun... das WIKI hier ist Dein Freund
    Nun könnte man hier umfangreiche Listen mit Artikeln posten... aber das ist bereits geschehen, von daher...
    Klickibunti, zur Dunklen Seite dieser Weg Dich führt!
    Isediatur ignoratia vestra ac stupitiatae causa!
    Barbar - und stolz darauf!! ~***~ Nam et ipsa scientia potestas est!

  8. #798
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    Hallo!

    Ich war jetzt bei einem Anwalt (der natürlich auch wieder Geld kostet)

    Er hat mir eigentlich schon Mut gemacht.

    Sein Vorschlag: Ruhe bewahren und den Mahnbescheid abwarten, diesen widerrufen... Er meine auch das sich die Sache mit dem Widerruf wahrscheinlich erledigt hat. Na ich bin gespannt. Trotz allem werde ich die Sache mal zur Anzeige bringen. (Das sollte übrigens jeder tun, der denen auf den Leim gegangen ist!

    Danke für die Antworten!

    Gruß Ede

  9. #799
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    Standard Rechtsanwalt Schäfer vs. Uniscore Inkasso

    Schönen guten Tag,

    ich habe ja auch schon länger mit diesem "Verein" zu tun. Wenn ich mich recht erinnere, versuchen die es nun schon seit 4 Jahren. Seit dem 2. Mahnbescheid, es kam in der Zwischenzeit auch der dritte, habe ich diese Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Natürlich werden dessen Schreiben ignoriert. Auch das mein Anwalt darum gebeten hat, dass der weitere Schriftwechsel nur an ihn zu richten ist. Der einzige Vorteil ist, dass ein wenig mehr Zeit ins Land geht, bevor der nächste Versuch gestartet wird.

    Nun aber zum eigentlichen Grund.
    Die Eintreiber sind ja die Kanzlei Schäfer und Uniscore Inkasso. Es wird ja der Eindruck erweckt, dass es sich um 2 verschiedene Firmen handelt. Das dies wohl nicht so ist, kann man diesem Schreiben entnehmen.

    [IMG] [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ][/IMG]

    Ich würde dies als "ups" verbuchen. Kann halt passieren, wenn man nicht schnell genug den Hals voll bekommt.

    Liebe Grüße
    DerFrank

    P.S.
    Heute ist wieder ein Schreiben, diesmal vom Inkasso bei mir eingdrudelt. Jedoch bevor ich dazu was schreibe, werde ich mich morgen mit meinem Anwalt beraten. Die Gegenseite liest hier ja bekanntlich mit.
    Geändert von DerFrank (18.09.2008 um 19:37 Uhr) Grund: Tippfehler

  10. #800
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    Unglücklich SWV Uniscore

    Guten Abend!

    Ich bin hier neu auf dieser Seite und schreibe eigentlich für meine Mutter und habe eine Frage.

    Kurz der Sachverhalt.

    Meine Mutter hat am Telefon bei diesen Glücksspiel mitgemacht. Daraufhin wurden Beträge abgebucht. Aus verschiedenen Gründen hat meine Mutter ein neues Bankkonto.Vielleicht zum Glück, sonst wären die Beträge immer weiter gelaufen.

    Auf jeden Fall hat sie jetzt ein Schreiben des Inkassobüros Uniscore bekommen. In dem steht SWV GmbH ./. [Namen entfernt].

    "unter Berücksichtigung Ihrer Mitteilung/Teilzahlung vom 21.08.08 sind wir bereit, die in der Anlage beigefügte Teilzahlungsvereinbarung zur Meidung von weiteren Maßnahmen namens und in Vollmacht unseres Mandanten mit Ihnen abzuschließen.

    Wenn Sie das Angebot annehmen und die Raten fristgerecht zahlen, wird unser Mandant keine gerichtlichen Schritte gegen Sie einleiten.

    Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte de4r in zweifacher Ausfertigung beigefügten Anerkenntniserklärung und Teilzahlungsvereinbarung. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn Sie und das Original unterschrieben bis zum 04.09.08 zusenden. Die Durchschrift ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Vorgedruckte Überweisungsträger für die ersten Raten fügen wir bei.

    Sollten wir bis 04.09.08 Ihr enstprechendes schriftliches Einverständnis nicht erhalten haben, gehen wir davon aus, daß Sie nicht zahlungs- und einigungsbereit sind. Für diesen Fall kündigen wir das gerichtliche Verfahren mit Hinweis an, daß Sie bis hin zur Abgabe der eidesstattlichen Versucherung rechnen müssen, die im Verzugs- und Weigerungsfall auch durch richterliche Haftbefehl erzwungen werden kann.

    Wir nehmen allerdings an, daß es hierzu nicht kommen soll.

    Hochachtungsvoll
    uniscore Forderungsmanagement GmbH
    (Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig).

    So und jetzt zu meiner Frage:
    Anbei ist in zweifacher Ausfertigung eine Schuldanerkenntnis und Teilzahlungsvereinbarung.
    Eigentlich find ich es eine Frechheit sowas beizufügen und dann noch unterschrieben zurückzufordern.
    Damit wäre die Schuld auf jeden Fall anerkannt.

    Leider hat meine Mutter eine erste Rate bezahlt.
    Ich hab jetzt hier noch nicht gelesen, daß jemand so ein Schreiben zur Unterschrift der Schuldanerkenntis bekommen hat.

    Vielleicht kann mir jemand Schreiben, der ähnliches Schreiben bekommen hat.

    Vielen Dank
    Lisa
    Geändert von Goofy (28.09.2008 um 00:59 Uhr) Grund: Namen entfernt

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