Und das was du hier alles geschrieben hast, steht auch schon alles im FAQ drin was am Anfang hier gelinkt wurde, aber für dich gerne nochmal der Link imFAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke
skater
Und das was du hier alles geschrieben hast, steht auch schon alles im FAQ drin was am Anfang hier gelinkt wurde, aber für dich gerne nochmal der Link imFAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke
skater
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Damit der Thread nicht verwässert, schließe ich ihn.
Wer etwas sinnvolles beizutragen hat, melde sich bitte bei den Mods, wir schalten dann frei.
Einschlägiges Urteil zur "Lebensprognose":
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=651
Damit bläst auch das LG Berlin ins gleiche Horn wie das LG Stuttgart in einem Parallelfall.Zitat von Wettbewerbszentrale
Die entsprechenden Geschäftspraktiken der Xentria AG alias Internet Service AG alias InterServ alias Swiss Einkaufsgemeinschaft alias etc. dürfen damit als wettbewerbswidrig betrachtet werden. Damit dürfte auch klar sein, dass eine gerichtliche Beitreibung angeblich geschuldeter Beträge vollends in den Bereich des juristisch unwahrscheinlichen gerückt ist.
Die logische Folge sollte m.E. die Prüfung rechtlicher Schritte (Unterlassungsklagen) insbesondere gegen die beteiligten Inkassobüros sein.
Goofy
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heise.de
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Österreichisches Urteil gegen Abzocker mit "Gratis"-Diensten
Die IS Internet Service AG (vormals Xentria) mit Sitz in der Schweiz darf österreichische Websurfer nicht mehr mit dem Anschein ködern, dass die von ihr online angebotenen Dienste kostenlos seien. Außerdem muss sie ihren Kunden ein dreimonatiges Rücktrittsrecht gewähren. Das besagt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien (Aktenzeichen 3 R 131/07t).
Aus dem Plattlinger Anzeiger:
http://www.idowa.de/plattlinger-anze...n/1459240.html
Offensichtlich kann man da also auch "eingetragen" werden, wenn man überhaupt keinen PC besitzt....
Die Internetnutzer, darunter eine zwölfjährige Schülerin, gaben allesamt an, die jeweilige Seite nicht besucht zu haben. Ein Geschädigter besitzt gar keinen Computer und will sich auch anderswo nirgends eingewählt haben. Die Anzeigenerstatter erhielten alle ein Mahnschreiben der "Deutschen Inkassostelle" aus Eschborn / Hessen mit einer Forderung von jeweils 130 bis 133 Euro.
...
So viel also zu dem gut funktionierenden, rechtlich einwandfreien double-optin-System der hessisch-schweizerischen Wüstensöhne.
Goofy
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Hier ein Link zur Sammlung der Verbraucherzentrale mit dem Thema "Internet-Abo / Kostenfalle Internet"
http://www.vzbv.de/mediapics/kostenf...ernet_2008.pdf
Dieser Satz wird "Speedoo" genannt, aber sein wahrer Name ist Mr. Earl. Dieser Satz ist eventuell schwanger, denn er hat keine Regel.
-even cowgirls get the blues @Tom Robbins
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