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Thema: Faq: Abo-Abzocke - was tun?

  1. #11
    Senior Mitglied skater ist vertrauenswürdig und höchst informiert skater ist vertrauenswürdig und höchst informiert skater ist vertrauenswürdig und höchst informiert skater ist vertrauenswürdig und höchst informiert skater ist vertrauenswürdig und höchst informiert skater ist vertrauenswürdig und höchst informiert skater ist vertrauenswürdig und höchst informiert skater ist vertrauenswürdig und höchst informiert skater ist vertrauenswürdig und höchst informiert Avatar von skater
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    Und das was du hier alles geschrieben hast, steht auch schon alles im FAQ drin was am Anfang hier gelinkt wurde, aber für dich gerne nochmal der Link im FAQ:_Verhalten_bei_%22Gratis%22-Abo-Abzocke

    skater
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  2. #12
    mareike26
    Gast

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    Damit der Thread nicht verwässert, schließe ich ihn.
    Wer etwas sinnvolles beizutragen hat, melde sich bitte bei den Mods, wir schalten dann frei.

  3. #13
    Verbalakrobat Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Avatar von Goofy
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    Einschlägiges Urteil zur "Lebensprognose":

    http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=651

    Zitat Zitat von Wettbewerbszentrale
    Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.06.2007 (Az. 96 O 21/07 – nicht rechtskräftig) die Internet Service AG, die in der Schweiz ansässig ist, auf Antrag der Wettbewerbszentrale dazu verurteilt, es zu unterlassen, für einen Test mit Fragebogen zu werben, ohne gleichzeitig deutlich den Preis des Tests anzugeben.

    Das Unternehmen hatte auf der Internetseite www.lebensprognose.com für einen Test mit Fragebogen geworben. Nach Nennung einer Vielzahl von vergleichsweise unwichtigen Informationen wurde erst im letzten Satz darauf hingewiesen, dass dieser Test kostenpflichtig ist. Das Gericht hält eine gute Wahrnehmbarkeit des Preises an dieser Stelle für nicht gewährleistet. Damit liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor.
    Damit bläst auch das LG Berlin ins gleiche Horn wie das LG Stuttgart in einem Parallelfall.

    Die entsprechenden Geschäftspraktiken der Xentria AG alias Internet Service AG alias InterServ alias Swiss Einkaufsgemeinschaft alias etc. dürfen damit als wettbewerbswidrig betrachtet werden. Damit dürfte auch klar sein, dass eine gerichtliche Beitreibung angeblich geschuldeter Beträge vollends in den Bereich des juristisch unwahrscheinlichen gerückt ist.

    Die logische Folge sollte m.E. die Prüfung rechtlicher Schritte (Unterlassungsklagen) insbesondere gegen die beteiligten Inkassobüros sein.
    Goofy
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  4. #14
    mareike26
    Gast

    Standard Urteil gegen IS Internet Service AG (früher Xentria)

    heise.de
    Österreichisches Urteil gegen Abzocker mit "Gratis"-Diensten
    Die IS Internet Service AG (vormals Xentria) mit Sitz in der Schweiz darf österreichische Websurfer nicht mehr mit dem Anschein ködern, dass die von ihr online angebotenen Dienste kostenlos seien. Außerdem muss sie ihren Kunden ein dreimonatiges Rücktrittsrecht gewähren. Das besagt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien (Aktenzeichen 3 R 131/07t).
    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

  5. #15
    Verbalakrobat Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Goofy ist Forum Guru Avatar von Goofy
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    Standard Ermittlungen wegen Betrugsverdacht

    Aus dem Plattlinger Anzeiger:
    http://www.idowa.de/plattlinger-anze...n/1459240.html

    ...
    Die Internetnutzer, darunter eine zwölfjährige Schülerin, gaben allesamt an, die jeweilige Seite nicht besucht zu haben. Ein Geschädigter besitzt gar keinen Computer und will sich auch anderswo nirgends eingewählt haben. Die Anzeigenerstatter erhielten alle ein Mahnschreiben der "Deutschen Inkassostelle" aus Eschborn / Hessen mit einer Forderung von jeweils 130 bis 133 Euro.
    ...
    Offensichtlich kann man da also auch "eingetragen" werden, wenn man überhaupt keinen PC besitzt.

    So viel also zu dem gut funktionierenden, rechtlich einwandfreien double-optin-System der hessisch-schweizerischen Wüstensöhne.
    Goofy
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  6. #16
    Senior Mitglied schara56 ist Forum Guru schara56 ist Forum Guru schara56 ist Forum Guru schara56 ist Forum Guru schara56 ist Forum Guru schara56 ist Forum Guru schara56 ist Forum Guru schara56 ist Forum Guru schara56 ist Forum Guru schara56 ist Forum Guru schara56 ist Forum Guru Avatar von schara56
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    Standard PDF der Verbraucherzentrale

    Hier ein Link zur Sammlung der Verbraucherzentrale mit dem Thema "Internet-Abo / Kostenfalle Internet"
    http://www.vzbv.de/mediapics/kostenf...ernet_2008.pdf
    Dieser Satz wird "Speedoo" genannt, aber sein wahrer Name ist Mr. Earl. Dieser Satz ist eventuell schwanger, denn er hat keine Regel.
    -
    even cowgirls get the blues @Tom Robbins

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