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Thema: Deutscher Video Ring

  1. #1
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    Standard Deutscher Video Ring

    Hallo zusammen!
    Ich habe vor drei Wochen einen Anruf vom DVR erhalten! Die Dame am anderen Ende der Leitung war so aufdringlich, dass ich nicht zu Wort kam und am Ende hab ich dann meine Konto Nr. und BLZ herausgegeben (hätte angeblich einen Reisegutschein gewonnen den ich mit einem Abonnement einer Zeitschrift einlösen sollte)! Hab gestern den Infobrief erhalten, dem ein schreiben beiligt auf dem ich mit meiner Unterschrift bestätigen soll, dass ich den Gutschein einlöse und somit eine Abbuchungsermächtigung erteile (Was ich natürlich nicht tun werde!).
    Kann mir jemand helfen?
    Kann ich den Vertrag noch Kündigen bzw. besteht bereits ein Vertrag?
    Muss ich dieses Abbo Bezahlen? Was ist wenn ich einfach nichts tuh?

    Liebe Grüße Jule88

  2. #2
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Hallo Jule, willkommen im Forum!

    Nichts tun ist sicherlich ganz falsch.

    Man kündigt sofort per Einschreiben, wenn man nicht auf sein Rücktrittsrecht am Telefon hingewiesen wurde! Dann hat dieses noch gar nicht zu laufen begonnen. Das heißt, man kann kündigen. Du musst in diesem Schreiben keinerlei Gründe angeben. Verweigere auch ausdrücklich eine Abbuchungsgenehmigung.

    Dann würde ich dir raten, dein Konto im Blick zu behalten, falls Geld abgebucht werden sollte, kannst du dies über deine Bank zurückbuchen lassen.

    Und eins kannst du dir für die Zukunft merken: Telefonverkäufe sind in den meisten Fällen unseriös! Kaufe nie bei solchen Leuten, wenn dir ein Angebot von einer Firma gefällt, lass dir das per Post zusenden!

    Bitte warte noch weitere Postings hier ab, ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich das richtig interpretiert habe...

    Grüße truelife
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  3. #3
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    Lächeln hallo Jule

    Ich bin neu im Forum, kann dir aber empfehlen, dass man auch Dinge per Telefonverkauf erwerben kann.
    Aber man sollte auf folgendes achten und auch grundsätzlich nachfragen:

    1) ;bekomme ich eine AGB übersandt und erst nach der Übersendung der AGB fängt eine vertragliche Bindung an.
    In der AGB muß aber ein 14-tägiges Widerrufsrecht enthalten sein. Es ist vom BGB so vorgegeben. Das heißt: Innerhalb dieser 14 Tage muß mein Widerruf beim Vertragspartner vorliegen. In der AGB muß auch enthalten sein, ob der Widerruf per Tel., schriftl., Email und Fax erfolgen kann.
    Außerdem nachfragen ob bei Widerruf sowie auch in der AGB sämtliche Daten und auch ein Einzugsermächtigung automatisch gelöscht werden.

    Wenn dieses nicht der Fall ist, dann lass die Finger davon.

    gruß heiner27
    Geändert von heiner27 (26.09.2006 um 20:33 Uhr) Grund: bin selbst Telefonverkäufer und weiss wovon ich rede

  4. #4
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Das kann man so nicht stehen lassen!

    Zitat Zitat von heiner27 Beitrag anzeigen
    [Ich bekomme] eine AGB übersandt und erst nach der Übersendung der AGB fängt eine vertragliche Bindung an.
    Manche unseriösen CallCenter und meiner Meinung nach gehört der deutsche Video-Ring dazu, lassen ihr Wiederrufsrecht ab dem Tag des Telefonats laufen und senden absichtlich erst nach der Frist. Ich will und kann nicht behaupten, das das auch beim deutschen Video-Ring der Fall ist, aber drei Wochen Lieferzeit sind schon recht lang, nicht?

    Zitat Zitat von heiner27 Beitrag anzeigen
    In der AGB muß aber ein 14-tägiges Widerrufsrecht enthalten sein. Es ist vom BGB so vorgegeben. Das heißt: Innerhalb dieser 14 Tage muß mein Widerruf beim Vertragspartner vorliegen. In der AGB muß auch enthalten sein, ob der Widerruf per Tel., schriftl., Email und Fax erfolgen kann.
    Wenn man telefonisch nicht über sein Rücktrittsrecht informiert wurde (gesetzt der Fall, es liefe ab dem Tag des Gespräches) ist es noch jederzeit kündbar. Ich würde generell empfehlen, per Einschreiben mit Rückschein zu kündigen. Andernfalls hast du keinen Beweis für die Kündigung!

    Zitat Zitat von heiner27 Beitrag anzeigen
    Außerdem nachfragen ob bei Widerruf sowie auch in der AGB sämtliche Daten und auch ein Einzugsermächtigung automatisch gelöscht werden.
    Das ist richtig. Bei seriösen Anbieter sollte man auch davon ausgehen können.

    Heiner, darf ich fragen, was du verkäufst? Hätte dann noch ein paar Fragen...
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  5. #5
    Pöhser Purche Avatar von homer
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    Zitat Zitat von heiner27 Beitrag anzeigen
    Ich bin neu im Forum, kann dir aber empfehlen, dass man auch Dinge per Telefonverkauf erwerben kann.
    Können kann man viel, aber man sollte den Telefonsabbler-Schrott nicht erwerben.

    Zitat Zitat von heiner27 Beitrag anzeigen
    1) ;bekomme ich eine AGB übersandt und erst nach der Übersendung der AGB fängt eine vertragliche Bindung an.
    Das ist mir neu.

    Zitat Zitat von heiner27 Beitrag anzeigen
    In der AGB muß aber ein 14-tägiges Widerrufsrecht enthalten sein. Es ist vom BGB so vorgegeben. Das heißt: Innerhalb dieser 14 Tage muß mein Widerruf beim Vertragspartner vorliegen.
    Ich kenne noch die Version, dass die Widerrufsbelehrung in schriftlicher, hervorgehobener Form zugehen muss, ein "Verstecken" in den AGB gilt nicht. Ausserdem ist, nach meinem Wissen, ein rechtzeitiges Versenden innerhalb diese 14 Tage ausreichend, nicht der Eingang beim Versender.

    Man mag mich korrigieren, wenn ich hier falsches geschrieben hab.

    Sarkasmus. Weil es illegal ist, dumme Leute zu schlagen.

  6. #6
    Urgestein Avatar von Liquid-Sky-Net
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    Ausserdem ist, nach meinem Wissen, ein rechtzeitiges Versenden innerhalb diese 14 Tage ausreichend, nicht der Eingang beim Versender.
    Es gilt das Datum auf dem Poststempel.
    Ich leb in meiner eigenen Welt, aber das ist o.k. - man kennt mich dort! :D
    Zitat Zitat von axys
    Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig.

  7. #7
    Graue Pestilenz Avatar von Fidul
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    Zitat Zitat von Jule88 Beitrag anzeigen
    (hätte angeblich einen Reisegutschein gewonnen den ich mit einem Abonnement einer Zeitschrift einlösen sollte)
    Paßt [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] auf diesen Fall?
    Wir kriegen euch alle!

  8. #8
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Ja, passt. Aber wichtiger sind in diesem Fall die Verbraucherschutzvorschriften aus BGB und anderen Gesetzen.

    Wäre es möglich, den Brief mit der Unterschriftsaufforderung mal eingescant hier zu sehen (bitte persönliche Daten und Vertragsnummer unkenntlich machen)? Die Formulierungen sind wichtig, sonst kann man viel falsch machen. Eine sinnvolle Diskussion können wir nur führen, wenn wir die genauen Umstände kennen. Mit jeder Antwort ein Bruchstück des Gesamtbildes zu erfahren ist eher sinnlos und langwierig.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  9. #9
    Neues Mitglied
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    Standard

    Also Vielen Dank schon mal!
    Da ich keinen scanner besitze hab ich den Brief mal abfotografiert.
    Weiß aber nicht wie ich den hier reinstellen kann!

  10. #10
    Stardust
    Gast

    Standard

    Klick mal hierher, lade das Bild hoch und poste dann den generierten Link.

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