@cycomate
Die beworbene Nummer hab ich ebenfalls an die BNetzA gemeldet und bei der INA (der sie gehört) angefragt. Siehe weiter oben in diesem Thread.
@federico
Ich seh's auch so: Mein Auskunftsanspruch besteht gegen die T-Mobile, nicht gegen die BNetzA. Die T-Mobile weiß, dass ich darauf bestehe, ich hab sie auf ein entsprechendes Urteil des AG Bonn hingewiesen und warte auf Antwort.
Über die Motive der BNetzA, mir verkehrte Darstellungen der Rechtslage zu geben, kann ich nur spekulieren. Das finde ich müßig. Vielleicht wissen Sie's nicht besser, vielleicht ist es ihnen egal, da es auf eine Auseinandersetzung zwischen mir und der T-Mobile herausläuft, in der sie unbeteiligter Dritter sind.
Ich glaube nicht, dass die BNetzA irgendein Interesse daran hat, dass ich nicht an die Informationen komme. Denn warum sollte sie?
Für den Fall, dass die Absenderkennung gefälscht ist: Gibt es irgendeine Möglichkeit, das festzustellen und die tatsächliche Kennung herauszufinden?
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