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Thema: Eine Sprachnachricht wurde für dich hinterlegt...

  1. #31
    Neues Mitglied Avatar von danebod
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    @cycomate

    Die beworbene Nummer hab ich ebenfalls an die BNetzA gemeldet und bei der INA (der sie gehört) angefragt. Siehe weiter oben in diesem Thread.

    @federico

    Ich seh's auch so: Mein Auskunftsanspruch besteht gegen die T-Mobile, nicht gegen die BNetzA. Die T-Mobile weiß, dass ich darauf bestehe, ich hab sie auf ein entsprechendes Urteil des AG Bonn hingewiesen und warte auf Antwort.

    Über die Motive der BNetzA, mir verkehrte Darstellungen der Rechtslage zu geben, kann ich nur spekulieren. Das finde ich müßig. Vielleicht wissen Sie's nicht besser, vielleicht ist es ihnen egal, da es auf eine Auseinandersetzung zwischen mir und der T-Mobile herausläuft, in der sie unbeteiligter Dritter sind.

    Ich glaube nicht, dass die BNetzA irgendein Interesse daran hat, dass ich nicht an die Informationen komme. Denn warum sollte sie?

    Für den Fall, dass die Absenderkennung gefälscht ist: Gibt es irgendeine Möglichkeit, das festzustellen und die tatsächliche Kennung herauszufinden?
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  2. #32
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zitat Zitat von danebod Beitrag anzeigen
    @federico

    Ich seh's auch so: Mein Auskunftsanspruch besteht gegen die T-Mobile, nicht gegen die BNetzA. Die T-Mobile weiß, dass ich darauf bestehe, ich hab sie auf ein entsprechendes Urteil des AG Bonn hingewiesen und warte auf Antwort.
    Hallo Danebod, ich heiße zwar nicht federico, aber kann dir nur aus meiner Diskussion mit Vodafone berichten:

    Nachdem Vodafone aufgehört hatte, sich mit Textbausteinen bei mir zu rechtfertigen, sie sei nicht auskunftsberechtigt und ich daraufhin eine ganze Menge Links an den Kopf geworfen hatte, kam erst 3 (!) Monate später eine Reaktion, die ungefähr lautete:

    "Wir haben ihre E-Mail an unsere Rechtsabteilung weitergeleitet und den Sachverhalt nochmals geprüft: Es tut uns leid, aber wir können Ihnen keine Auskunft geben..."

    Seitdem habe ich nichts mehr dahingehend unternommmen, da ich ja auch den Abschlussbericht der BNetzA erhalten habe: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Und da die Seite whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] scheinbar nicht mehr existent ist, gehe ich davon aus das ich beim Schiffe-Versenken-Spielen wohl gewonnen habe.
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  3. #33
    Neues Mitglied Avatar von danebod
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    Neues von der t-mobile, die der Provider der Handynummer ist, von der der Spam kam (sofern die Absenderkennung nicht gefälscht ist).

    Sehr geehrter Herr ***,

    wir möchten Sie bitten, die längere Wartezeit zu entschuldigen.

    Ihre Anfrage bedurfte einer internen Klärung.

    Die zuständige Abteilung hat den von Ihnen geforderten
    Auskunftsanspruch von Privatpersonen laut §13 UKlaG bestätigt.

    Die Rufnummer 0151 14813530 gehört der Firma

    Merlin Group Kube & Au GmbH, Hansaring 28-30, D-50670 Köln

    Wir hoffen, Ihr Anliegen damit zufriedenstellend geklärt zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    T-Mobile Kundenservice
    Jetzt spricht einiges dafür, dass die Absenderkennung stimmt...Google findet die Firma, sie hat eine homepage:

    Spamwürste: whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Dann werd ich in Bälde mal 'ne Abmahnung und 'ne Unterlassungserklärung auf den Weg bringen...

    Ich glaube, entscheidend waren die Verweise auf die Urteile des Ag und LG Bonn. Hier noch mal für alle:

    Gerichtsentscheid zum Auskunftsanspruch von Privatpersonen:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 25.03.2004 (AZ- 14 C 591/03)

    bestätigt in der Berufung vom Landgericht Bonn am 19. Juli 2004 (AZ 6 S 77/04)
    Geändert von Fidul (08.12.2006 um 22:13 Uhr) Grund: Spamgelinkt.
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  4. #34
    Dave Nul Avatar von Werbehasser
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    Zitat Zitat von danebod Beitrag anzeigen
    ...
    Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 25.03.2004 (AZ- 14 C 591/03)
    bestätigt in der Berufung vom Landgericht Bonn am 19. Juli 2004 (AZ 6 S 77/04)
    @danebod

    Der gesetzte Link geht nicht.

    Zur Entscheidung des LG Bonn Az. 6 S 77/04 v. 19.07.04 wurde auch die Revision zugelassen. Bisher ist mir nicht bekannt, dass es hierzu schon die Revisionsentscheidung gibt - daher handelt es sich - derzeit noch nicht - um eine rechtskräftige Entscheidung.

  5. #35
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Im Link hat sich ein Fehler eingeschlichen: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ml <-- Leerstelle muss weg, bzw. bei mir steht statt der Leerstelle "%20". Dann sollte das gehen.
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  6. #36
    Neues Mitglied Avatar von danebod
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    Heute vormittag kam ich nicht auf diesen Server...

    Mit dem Link ist beim Kopieren irgendwas passiert, ich versuch's nochmal:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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  7. #37
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Danebod, könntest du uns bitte die Mail, mit der du das Ergebnis erreicht hast, zur Verfügung stellen?
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  8. #38
    Neues Mitglied Avatar von danebod
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    Ich war ein paar Tage nicht hier, deshalb antworte ich erst jetzt; meine Mail an die t-mobile stelle ich natürlich gerne hier rein.

    Guten Tag, Herr ***,

    Ich bin inzwischen auf einen Gerichtsentscheid zum Auskunftsanspruch von Privatpersonen gestoßen:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Nach diesem Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 25.03.2004 (AZ- 14 C 591/03), bestätigt in der Berufung vom Landgericht Bonn am 19. Juli 2004 (AZ 6 S 77/04)) bestehe ich auf meinem Auskunftsrecht und halte meine Forderung nach Benennung der Herkunft und des Verfassers des SMS-SPAM vom 05.11.06, 02:30 Uhr an meine Mobiltelefonnummer *** und nach Offenlegung der gespeicherten Daten binnen 14 Tagen aufrecht.

    freundliche Grüße
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  9. #39
    retired Avatar von cycomate
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    Interessant, jetzt werde ich mit meinem Vornamen in der SMS angesprochen. Offenbar hat keine Beschwerde den Verursacher erreicht und statt meine Daten zu löschen hat er sie aufgestockt.
    Hallo ..., deine heimliche Verehrerin hat dir eine Nachricht hinterlassen. Sende 2435 an die 84123, um sie abzurufen. (1,99/SMS)
    Disclaimer: This post is for educational and entertainment purpose only
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  10. #40
    Senior Mitglied Avatar von Sebastian
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    Kann aber auch nur ein dummer Zufall gewesen sein

    Interessant wäre aber, auf diese SMS zu antworten und zu fragen, ob die Person sich nicht vertan hat (!MERH NICHT!)
    gleichzeitig den Betreiber zu informieren, man habe die SMS mit dem Text bekommen und sei sich nicht sicher, ob
    da nicht tatsächlich eine SMS bekommen hat von einer Bekannten, die einen KENNT.
    Gleichzeitig macht man den Betreiber darauf aufmerksam, daß man der Person nur mitteilen wollte,
    daß man sich vergewissern wollte, daß es sich um einen Irrtum handelt und ihr bei jeder SMS mitgeteilt hat,
    man möchte im Fall eines Irrtums nicht mehr belästigt werden.

    Kommt DANN noch eine Rechnung, dann würde ich (und das tue ich gerade) darauf plädieren, daß
    das ganze auf eine Täuschung hinausläuft (weshalb ich ungefähr wie oben gehandelt habe und mir nun
    3united einen Bären aufbinden will, sie hätten den größten "Schaden" von solchen Gebaren ).

    Man möge mir nun einen Richter zeigen, der bei ausreichender Rückendeckung durch die Medien,
    der Tatsache, daß man bei jeder SMS um das Einstellen der Belästigung bittet, den Betreiber um ein
    Aufhören der gleichen bittet, eine von den Betreibern sog. "kostenpflichtige Interaktion" sieht.

    Da bin ich mittlerweile sehr gelassen in den Dingen und wenn ich mir ansehe, daß die Betreiber gezielt mit
    einem STOPP, statt eines STOP als Antwort fungieren, dann rechne ich mir da hohe Chancen aus,
    selbst wenn es bis ganz oben gehen sollte.

    Weitere Argumentation gehe ich nun aus dem Weg, zumal ich die für einen !hoffentlich! kommenden
    Rechtstreit brauchen werde. Das ganze Geseier von 3United und den Delmenhorster Bauernfängern
    hat Ausmaße angenommen, da müßte Justizia schon nicht nur blind, sondern auch dämlich sein,
    um es nicht zu erkennen, um was es geht und ich weiß, daß Medien darauf sicherlich warten, um
    diese Klarheit zu schaffen. Deshalb meine persönliche Empfehlung, IANAL: der Datenschutzbeauftragte
    reicht bei weitem nicht mehr aus- man müßte viel mehr auf Klagen und gerichtliche Klärungen
    spekulieren und ich bin mir sicher, daß die weißen Schafe (gibt es die eigentlich in dieser Branche?)
    ebenfalls ein Interesse am Ausgang haben.

    Es bleibt spannend und ich berichte
    Geändert von Sebastian (22.12.2006 um 01:47 Uhr) Grund: Erweitert

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