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Thema: Briefkastenwerbung

  1. #11
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Standard

    [off topic]

    Also ich hab keine Probleme mit Pizza-Wurfzetteln. Könnte aber auch daran liegen, dass ich eine Pizzeria im Hause haben [/off topic]


    *hüstel*
    Im Ernst... bei mir halten sich, Gott-sei-Dank, die Einwerfer zu allerallergrößten Teilen an den Keine-Werbe-Müll-Aufkleber. MIt einer Ausnahme: Die Zeugen Jehovas... Aber denen ihre Post wird umgehend über die Gelbe Box zurückentsorgt.

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  2. #12
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    Standard

    Hallo Tom,
    as BGH AZ, das Du meinst (und das mal eine Zeitlang auf Aufklebern war) ist:
    I ZR 287/90
    Das Urteil siehe hier: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Was ich zu bedenken gebe, ist die Video-Aufzeichnung. So weit ich es weiß, müssen in Bereichen, die allgemein zugänglich (wie z.B. der Weg zu einem Briefkasten für die ällgemeine Zustellung) sind bei Video(aufzeichnungs)-Maßnahmen entsprechende Hinweise stehen. Ansonsten ist dies auch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes.
    Auch über die Aufbewahrungszeit und Nutzungsmöglichkeit gibts ganz klare Bestimmungen. Gerade als Gewerbetreibender ist man da noch mehr als ein Privatmensch gefordert.

    Gruß G.
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
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    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  3. #13
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Standard Video-Überwachung

    Also mit Video-Überwachung wär ich auch äusserst vorsichtig.

    Wir hatten mal die Überlegung einen Outdoor-Geldautomaten aus Sicherheitsgründen mit Video-Überwachung auszustatten. Aber das hat ganz schön Probleme aufgworfen wg. öffentlichem Raum der nicht überwacht werden darf und was-weiß-ich-noch.

    Also bevor Dir da einer auf die Finger klopft lass es lieber bleiben.

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  4. #14
    Senior Mitglied
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    Standard

    Nun,
    die Videoüberwachung ist dabei nicht das eigentliche Problem.
    Problematisch ist die Videoaufzeichnung!
    Da gibt es einige Rechte, die Beachtet werden müssen, angefangen über das Recht am eigenen Bild über die Persönlichkeitsrechte, bis hin zum Datenchutz.
    Das waren meine Bedenken, von wegen:
    Zitat Zitat von [U]Liquid-Sky-Net[/U]
    Ich meine, wenn ich dann noch ein Bild der Cam versende und eine Kopie des Aufklebers, dann könnte man das doch so machen.
    Gruß

    Gaston
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
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  5. #15
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    Stimmt daran habe ich noch gar nicht gedacht. Daher hab ich das ja erstmal gepostet, nicht daß ich später noch zahlen muss.

    Allerdings: Es ist dort im Eingangsbereich ein Schild angebracht, mit dem Hinweis, daß die Kamera aufzeichnet (wegen der Graffiti-Schmierereien im letzten Jahr).

    Ob und wie das jetzt "rechtssicher" ist, weiß ich nicht, also laß ich das Bild weg.

    Bis jetzt ist aber Ruhe. Mal sehen, ob sie sich jetzt dran halten .

    Gruß Tom
    Ich leb in meiner eigenen Welt, aber das ist o.k. - man kennt mich dort! :D
    Zitat Zitat von axys
    Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig.

  6. #16
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    Bei uns ist das besonders spaßig: Im Foyer unseres Vielfamilienwohnhauses steht bei den Briefkästen ein großes, nicht übersehbares Schild von der Wohnungsverwaltung, Werbesendungen aller Art usw.
    Ratet mal, wer sich daran hält? Genau, der Niemand. Als Folge quillt der Mülleimer neben den Briefkästen über. Die Putzfrau hat ihre liebe Not, den Kram jedesmal zu entsorgen. Viele Nachbarn haben zusätzlich an ihren Briefkästen die berühmten "keine Werbung"-Aufkleber. Erfolg ist =0.

    Der Hausverwaltung ist es mehr oder weniger egal. Der Müll wird entsorgt, die Eigentümergemeinschaft kommt ja für alles auf. Die sagen nur jaja und tun effektiv nichts.

    Den Werbezettelverteiler anzusprechen und auf das Werbeverbot hinzuweisen ist genauso, als wolle man einer Kuh Klavierspielen beibringen, denn der "nix deutsch, nix chef"...

    Bringt es überhaupt was, den Pizzabuden, Nagelstudios, Möbelhäusern, Super- und Drogeriemärkten ihr Eigentum zurückzugeben?

    Den Zeugen hab ich mal gesagt, sie sollen sich schleichen. Daran hält sich das nette ältere Ehepaar auch. Allerdings versuchen sie es beim Muselmanen nebenan umso hartnäckiger...

  7. #17
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    Zitat Zitat von FriedrichFiles Beitrag anzeigen
    Nach geltendem Recht ... Beitrages sein.
    Danke für die positive Resonanz, werd ich dem Verfasser weitergeben... er wird sich freuen.
    Ich berichte über eigene Erfahrungen. Ich bin kein Anwalt. Aber ich bin mit einem Anwalt befreundet, der mir bei der Gewinnung der Erfahrungen geholfen hat.

  8. #18
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    Zitat Zitat von FriedrichFiles Beitrag anzeigen
    Danke für die positive Resonanz, werd ich dem Verfasser weitergeben... er wird sich freuen.
    Ähm, kurze Info... wenn man schon Texte klaut, dann sollte man immer die Quelle angeben . Gibt sonst mächtig Ärger.

    Also füge bitte noch eine Quellenangabe hinzu.

    Gruß Tom
    Ich leb in meiner eigenen Welt, aber das ist o.k. - man kennt mich dort! :D
    Zitat Zitat von axys
    Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig.

  9. #19
    ### nicht streicheln ### Avatar von Nebelwolf †
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    Standard Raubmordzitate!

    Hallo FriedrichFiles!

    Ich habe den Beitrag erst mal gelöscht, da es sich offensichtlich um ein Zitat gehandelt hat und zudem die Quellenangebe fehlte. Zum zitieren verweise ich auf folgenden Link, der die Nutzungsregeln etwas vertieft: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Das hat übrigens einen ernsten Hintergrund: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Nebelwolf

  10. #20
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    Standard Von meinem Anwalt

    Die unerlaubte Werbung und die Abmahnung

    Wer für sich oder andere wirbt, weiß oft nicht, welche rechtlichen Grenzen zu beachten sind. Eine Vielfalt von Gesetzen kommen hier zum Tragen, gekoppelt mit einer Vielfalt von Gerichtsentscheidungen. Im Folgenden soll daher das Dickicht des Werberechts etwas gelichtet werden.

    In diesem Beitrag soll allerdings nur die Frage des „Ob“ behandelt werden. Fragen des „Wie“ oder „Für Was“ müssen außen vor bleiben. Der Beitrag behandelt daher nur die Frage, wann Werbung formal, nicht ob sie inhaltlich zulässig ist. Die Frage der inhaltlichen Zulässigkeit richtet sich, nicht anders als bei Werbung außerhalb des Internets, nach Spezialgesetzen für bestimmte Produkte oder Standesregeln bestimmter Berufe und den allgemeinen Lauterkeits- und Werberegeln.

    Rechtliche Möglichkeiten gegen Werbung

    Teil I: Werbung per Brief

    Nach geltendem Recht wird hinsichtlich Werbematerial im Briefkasten unterstellt, dass der Briefkasteninhaber mit der Zusendung einverstanden ist. Zumindest sofern kein Aufkleber wie zum Beispiel „Keine Werbung“ gut sichtbar an Briefkasten oder Haustür angebracht ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat schon vor längerer Zeit entschieden (Urteil vom 20.12.1988, AZ: VI ZR 182/88), dass werbende Unternehmen entsprechende Aufkleber beachten müssen, da ungewollte Werbung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sowie eine Eigentums- und Besitzstörung und sogar einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

    Nicht adressierte Werbesendungen, Flyer und Wurfsendungen
    Wer trotz eines solchen Aufklebers Werberundsendungen in seinem Briefkasten findet, sollte die betreffenden Unternehmen unmissverständlich und nachweisbar auffordern zukünftig auf weitere Werbeeinwürfe zu verzichten.

    Man kann die betreffende Firma aber auch direkt selbst darauf verklagen, es zukünftig zu unterlassen, Werbung in den eigenen Briefkasten einzuwerfen oder sich per Abmahnung außergerichtlich eine Vertragsstrafe versprechen lassen.

    Postwurfsendungen
    Sollten nicht adressierte Werbesendungen zugestellt werden, kann man auch hiergegen vorgehen. Jedes Postzustellungsunternehmen muss ebenso wie jeder andere Werbeverteiler einen Hinweis auf Ihrem Briefkasten beachten. Sollten dennoch nicht adressierte Postwurfsendungen eingeworfen werden, kann man sowohl gegen das werbende als auch gegen das zustellende Unternehmen vorgehen.

    Gratis-Wochenblätter und Werbebeilagen in abbonierten Tageszeitungen
    Wenn kostenlose Anzeigenblätter auch einen redaktionellen Teil enthalten, reicht der Hinweis „Keine Werbung“ auf dem Briefkasten allein nicht aus. Deshalb ist ein besonderer Hinweis anzubringen, dass auch keine Anzeigenblätter gewünscht werden oder die jeweilige Redaktion ist in einem Schreiben darauf nachweisbar hinzuweisen.
    Werbebeilagen von Zeitungen oder Zeitschriften sind jedoch deren Bestandteil und können somit nicht einzeln zurückgewiesen werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.07.1991, AZ: 15 U 76/91).

    Persönlich adressierte Werbesendungen per Post
    Postzustellungsunternehmen sind verpflichtet, persönlich adressierte Briefe - hierunter fallen auch Werbebriefe - auszuliefern. Die Postzustellungsunternehmen sind zu einer Inhaltskontrolle weder berechtigt noch verpflichtet. Wenn man auch die Zusendung solcher Werbung verhindern möchte, hat man folgende Möglichkeiten:

    Man kann sich auf die sogenannte Robinsonliste setzen lassen. Man wird dann (hoffentlich) von den Adressenlisten aller Werbeunternehmen gestrichen, die Mitglied im Deutschen Direktmarketing Verband e.V. (DDV) sind. Der Formularantrag für die Aufnahme in die Robinsonliste ist direkt beim DDV erhältlich.
    Bei Firmen, die nicht DDV-Mitglied sind, kann man nur das Unternehmen schriftlich und nachweisbar auffordern, zukünftig die Zusendung von Werbematerial zu unterlassen. Daher hilft ein Eintrag in die Robinsonliste allein selten weiter.

    Persönlich adressierte Werbesendungen kann man übrigens schon vorbeugend dadurch verhindern, dass man der Nutzung und Übermittlung der eigenen Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung widerspricht bzw. solche Daten nur sparsam herausgibt. Nach § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss sich jedes Unternehmen, aber auch Behörden, an dieses Nutzungsverbot halten, da ansonsten ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 € droht. Man kann den Widerspruch einlegen, sobald die eigenen persönlichen Daten erstmals bekannt gegeben werden, z. B. bei der Anforderung eines Katalogs oder bei einer Quizteilnahme. Dies lässt sich aber auch noch jederzeit nachtragen. Es empfiehlt sich folgende Formulierung: „Ich widerspreche der Nutzung, Verarbeitung und/oder Übermittlung meiner Daten zu Werbezwecken oder für die Markt- und Meinungsforschung gem. § 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz“.

    Andere Möglichkeiten
    Selbstverständlich gibt es auch andere trickreiche Möglichkeiten, werbenden Unternehmen den Spaß an ihrer Werbung zu versalzen. Diese können aber nicht Gegenstand eines juristischen Beitrages sein.

    [..]

    Hinweis: Sie dürfen diesen Artikel ohne Veränderungen zum Privatgebrauch oder zum internen Gebrauch gerne frei kopieren und weitergeben. Für die kommerzielle Nutzung ist das vorherige Einverständnis des Autors einzuholen.

    Frank Richter

    Rechtsanwalt Frank Richter
    Kastanienweg 75a
    D-69221 Dossenheim
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    Fax: +49 - (0) 6221 - 727 6510

    [modedit]Der Artikel ist laut User vom Verfasser zur Veröffentlichung auf Antispam.de freigegeben.[/modedit]
    Geändert von mareike26 (18.05.2010 um 17:00 Uhr) Grund: adresse geaendert
    Ich berichte über eigene Erfahrungen. Ich bin kein Anwalt. Aber ich bin mit einem Anwalt befreundet, der mir bei der Gewinnung der Erfahrungen geholfen hat.

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