Hallo liebe User,
ich gehe oft gegen unerwünschte Werbung vor, insbesondere SMS-, Telefax- und unerwünschte Briefkastenwerbung (Aufkleber am Briefkasten).
Da meine Mandanten fast alle in Berlin wohnen, beantrage ich regelmäßig eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin. Die Erfolsquote liegt sehr hoch. Die Kosten hat grundsätzlich die Gegenseite zu tragen.
Wer einen Aufkleber am Briefkasten hat und trotzdem Werbung erhält, hat sowohl gegen den "Einwerfenden" als auch gegen den Absender einen Anspruch auf Unterlassung. Dies gilt auch für unerwünschte Werbung per Telefax-; Telefon und per SMS.
Diese Grundsätze gelten nicht, wenn man persönlich angeschrieben wird, dann hat man "nur" die Möglichkeit einen Werbewidespruch an den Absender zu senden.
Viel Erfolg beim Kampf gegen die unerwünschte Werbung.
Liebe Grüße
Umut Schleyer
RA
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