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Thema: Singletreffen.de Spamt nun auch die Postkästen voll

  1. #11
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    Anmeldung 2003 ist 1. veraltet. Zum 2. kann die 2003 mit der angeblichen Eintragung erhebende und die begünstigte Person ja beides nicht die erst 2014 gegründete Firma sein. Unklar ist also hier, wer erhoben hat und wer zu wessen Gunsten versendet hat. Bereits die ungefragte Weitergabe der Mailadresse an die 2014 gegründete Firma wäre unzulässig; ein 2003 zugunsten irgendjemand anderem Einverständnis erstreckt sich nicht zu deren Gunsten. Ist der Begünstigte 2003 nicht konkret bestimmt worden, scheitert die Wirksamkeit schon daran. Vermutlich war 2003 auch 3. gar kein konkreter Produktbereich bestimmt. Alles Punkte, die jeder für sich die Unwirksamkeit begründen. Wer hier aber die Mailadresse zugeliefert hat, der wäre ebenfalls voll in der Schußlinie.
    sastef

  2. #12
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    Ja.
    Alles vorgetragen. Aber die Richterin hat wohl Mitgefühl (vielleicht bekommt sie keinen Spam oder wenigstens nicht von solchen Partnervermittlern oder sie nutzt keine E-Mail-Adresse. Dienstlich sind Gerichte und insbesondere Richter nicht per E-Mail zu erreichen.)
    Jedenfalls hat sie eine Beendigung mit Kostenaufhebung vorgeschlagen, was natürlich nicht in Betracht kommen kann.
    Der Versender will zur Zeit seine Firma verkaufen. Da passt es natürlich nicht, wenn der Versand jetzt beanstandet wird, weil das dem Käufer wegen der späteren Kostenlast nicht verschwiegen werden kann. Zudem: Wenn eine Adresse aus 2003 dabei ist, dürfte das nicht die einzige nicht aktuelle sein.
    Eher lustig: Wenn man sich jetzt anmeldet, wird nach wie vor kein DOI durchgeführt. Es kommen sofort mehrere Partnervorschläge mit Bildern der Frauen, die man anklicken kann.

  3. #13
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    In den AGB heisst es: Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass Datingnetzwerk - über den von ihm angebotenen Service - an das jeweilige Mitglied gelegentlich Werbung versendet.

    Der BGH hat entschieden (VI ZR 721/15), dass die Einwilligungserklärung zum Empfang von Werbe-E-Mails sowohl die beworbenen Unternehmen als auch deren Produkte benennen muss. Die hier zu allgemein vorformulierte Einwilligung ist im Rahmen einer AGB-Kontrolle unwirksam.

  4. #14
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    Singlereffen ist bis 2014 als Einzelfirma von dem späteren Geschäftsführer der GmbH geführt worden, dann als GmbH.
    Damit sind alle Daten von vor 2014 für die GmbH für einen ordnungsgemäßen Versand von E-Mails nicht mehr verwendbar.

    Einen Prozess mit der möglichen Aufklärung dieser Umstände gerade dann zu riskieren, wenn man verkaufen will, ist wohl mehr als mutig, zumal die Abgabe der Unterlassungserklärung am Anfang der Sache (ohne Einschaltung eines Anwalts) weder riskant war noch irgendwelche Kosten verursacht hätte.

  5. #15
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    Soeben kam die Ladung des Gerichts zum Termin und ein Anruf in meiner Abwesenheit von der Telefonnummer, die im Impressum von singletreffen angegeben ist. Vorab gibt es jetzt aber nichts mehr zu besprechen.

  6. #16
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Vorab gibt es jetzt aber nichts mehr zu besprechen.
    So muß das.
    sastef

  7. #17
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    Das Amtsgericht Blomberg gehört übrigens zu den Gerichten, die dem BGH und dem Kammergericht Berlin (Streitwerte 3000 - 6000 Euro) nicht folgen, sondern sich mit 1000 Euro Streitwert begnügen wollen.
    Das hat natürlich seinen Grund nicht darin, dass bei diesem Streitwert die Neigung von Angespamten zur Klage etwas gedämpft werden soll.

  8. #18
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    Soeben auf ebay entdeckt:

    EUR 250.000,00

    ACHTUNG, ERHEBLICH IM PREIS REDUZIERT !

    Weitere Infos auch auf whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Zum Verkauf steht ein renomiertes Internet-Dating Portal mit angeschlossener native APP,
    sowie allen angeschlossenen Webseiten und Portalen.

    Der Unternehmenswert ist nach vereinfachtem Ertragswertverfahren ermittelt.
    Kapitalisierungsfaktor nach BMF: 17,86. (2016)
    Unternehmenswert: ca. 460.000,- Euro.

    Jahresumsatz seid Jahren konstant im mittleren, 5-stelligen Bereich.
    Dieser wird ohne jedwedes Marketing / Werbung generiert,
    Traffik komplett organisch, kommt über Verzeichnisse, Suchmaschinen, Bewertungsportale etc.

    Es findet seid Jahren kein aktives Marketing statt, das gesamte Projekt läuft
    im worst Case.

    Zum Verkauf stehen:

    Die WEBconcAPPt GmbH (Stammkapital 25.000,-) als operativer Betreiber von
    singletreffen sowie einer Vielzahl weiterer Domains und Webseiten, welche zum Projekt zählen.

    Singletreffen ist 1998 gegründet und gehört zu den ersten Datingportalen in Deutschland.
    Bis 2014 als EU geführt, in 2014 zur GmbH umgewandelt.
    Geändert von cmds (28.01.2018 um 12:38 Uhr) Grund: Spam-Domain whois getagged - Regeln lesen, verstehen und anwenden!

  9. #19
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Das Amtsgericht Blomberg gehört übrigens zu den Gerichten, die dem BGH und dem Kammergericht Berlin (Streitwerte 3000 - 6000 Euro) nicht folgen, sondern sich mit 1000 Euro Streitwert begnügen wollen.
    Das hat natürlich seinen Grund nicht darin, dass bei diesem Streitwert die Neigung von Angespamten zur Klage etwas gedämpft werden soll.
    Mein Gott, was soll man denn bloß zu den juristischen Ergüssen dieses Provinzgerichts noch weiter sagen? Daß sich der richterliche Sachverstand dieses Gerichts ausweislich des [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] aus den Kenntnissen von sage und schreibe 3 (!) Personen inklusive Amtsgerichtsdirektor S* zusammensetzt, dieses Gerichts und daß sich dieser dergestalt begrenzte juristische Sachverstand sich armseligerweise über die gesamte Bandbreite erstinstanzlicher Zivil- und Strafjustiz verteilt? Daß also die von der Justizverwaltung dort quasi allein mitten im Wald ausgesetzten 3 Richter (Richter am Amtsgericht W*, die Richterin W*, die für 2017 wohl gerade noch nicht als "Richterin am Amtsgericht", sondern offenbar als Proberichterin verzeichnet ist und der "Chef" dieses Juristenheers, Direktor des Amtsgerichts S*) nebst einigen Rechtspflegern und sonstigen Bediensteten also von der Mietsache über den Verkehrsunfall, das Familien- und Erbrecht bis zu Betreuungs- und Unterbringungssachen, Landwirtschaftssachen, Haftsachen ALLES alleine machen müssen? Wen wundert es da, daß man da mal mit einer unter Ignoranz der höchstrichterlichen Rechtsprechung grob dahingeschluderten Entscheidung versucht ist, sich ein paar Sachen auf die Schnelle vom Hals zu schaffen und sich mit solcher [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ("wann die Wiederholungsgefahr nach Spamming wegfällt, bestimmen wir") gleich möglichst Spamsachen künftig gänzlich vom Hals zu schaffen, wofür auch Niedrigststreitwerte ganz praktisch sind? Daß es sich dabei freilich schon strukturell nicht mehr um Justiz in einem verantwortlich und rechtsstaatlich organisierten Sinne handeln handeln dürfte, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt und daß Spammer und ihre Anwälte mit solchem papiergewordenen Unfug dann landauf landab vor andere Gerichte tingeln und so dort ein Vielfaches an vermeidbarem Aufwand und Kosten für die Justiz (Stichwort Effizienz der Rechtsdurchsetzung durch Rechtssicherheit) produzieren, ist auch zu erwarten. juris veröffentlichte offenbar seit 2011 übrigens keine einzige Entscheidung dieses Gerichts mehr; eine von 2006 stammende Entscheidung (von seit 1997 wohl insgesamt 18 (!) insgesamt veröffentlichten Entscheidungen dieses Gerichts) beschäftigt sich mit einem Kaufvertrag über einen Schäferhund. Vor einem so organisierten Gericht klagt man als Betroffener eben nicht, wenn man dort nicht gerade bedauerlicherweise wohnt (§ 32 ZPO) und auch im übrigen noch bei Verstand ist.
    Geändert von schara56 (13.02.2018 um 05:53 Uhr) Grund: anonymisiert
    sastef

  10. #20
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    Die Hoffnung durch die Festsetzung niedriger Streitwerte die Klagefreudigkeit etwas zu dämpfen, veranlasst nicht nur Gerichte in der Provinz zu solch niedrigen Festsetzungen. Auch das Amtsgericht Frankfurt reiht sich da ein, z.B. in 31 C 231/18 mit einem Streitwert von 1000 Euro für eine Werbe-E-Mail (ohne Zustimmung des Empfängers) der seriösen FAZ.

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