+ Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Werbebeilagen

  1. #1
    Mitglied Sherlock schreibt nur Brauchbares! Sherlock schreibt nur Brauchbares! Sherlock schreibt nur Brauchbares! Sherlock schreibt nur Brauchbares! Sherlock schreibt nur Brauchbares! Avatar von Sherlock
    Registriert seit
    30.12.2006
    Ort
    Niederbayern
    Beiträge
    289

    Standard Werbebeilagen

    Sorry, wenn das Thema schon mal hier war:

    In Zeitungen liegen oft Beilagen regionaler Kaufhäuser/Möbelhäuser und was weiß ich noch alles.

    Mit einem Aufkleber "Keine Werbung" auf dem Briefkasten:

    Darf der Zeitungszusteller (Bote, nicht Post) die Werbung trotzdem reinwerfen? Oder ist sie als Beilage (in der Zeitung) teil dieser abonierten Zeitung?
    Im Dienste der Spambekämpfung!

  2. #2
    Waldorf siebich ist Forum Guru siebich ist Forum Guru siebich ist Forum Guru siebich ist Forum Guru siebich ist Forum Guru siebich ist Forum Guru siebich ist Forum Guru siebich ist Forum Guru siebich ist Forum Guru siebich ist Forum Guru siebich ist Forum Guru Avatar von siebich
    Registriert seit
    19.09.2005
    Ort
    SW-RLP
    Beiträge
    5.295

    Standard

    Hi Sherlock,

    ist Bestandteil der Zeitung - man finanziert sich schließlich über diese Werbung mit und trägt so zu moderaten Abo-Preisen bei (so macht das zumindest unsere)....aber glaub mir, ich sehe den Kram auch nicht gerne in meiner Zeitung

    @alle:
    Gutes Neues Jahr noch
    Siebich
    Hier etwas Lesestoff: Portal

    Die Familie von morgen
    (vorsicht Ironie)

  3. #3
    Mitglied the_geniuz scheint in Ordnung zu sein Avatar von the_geniuz
    Registriert seit
    17.09.2005
    Beiträge
    195

    Standard

    Was für eine Frage!

    Soll der Zeitungsausträger bzw der Postbote sämtliche Zeitungen vorher durchblättern und die Werbebeilagen raus nehmen? Vielleicht könnte der Bote dann ja auch gleich die einzelnen Werbeanzeigen die Bestandteil der Zeitung sind entfernen...

    Kauf Dir Deine Zeitung doch einfach im Supermarkt, dann kannst Du die Werbebeilagen direkt dort lassen.

  4. #4
    Senior Mitglied Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Werbehasser hat immer Recht Avatar von Werbehasser
    Registriert seit
    28.07.2005
    Ort
    E - 07181 Portals Nous/Mallorca
    Beiträge
    1.346

    Standard BGH V ZR 46/06 v. 10.11.2006

    Zitat Zitat von the_geniuz Beitrag anzeigen
    Was für eine Frage!
    ...
    Was für gigantische Antworten / Vorschläge ...

    Zitat Zitat von the_geniuz Beitrag anzeigen
    ...

    Soll der Zeitungsausträger bzw der Postbote sämtliche Zeitungen vorher durchblättern und die Werbebeilagen raus nehmen? Vielleicht könnte der Bote dann ja auch gleich die einzelnen Werbeanzeigen die Bestandteil der Zeitung sind entfernen...
    ... und die Phänomenalen Vorschläge eines Insiders überschlagen sich ja nahezu ...

    Zitat Zitat von the_geniuz Beitrag anzeigen
    ...
    Kauf Dir Deine Zeitung doch einfach im Supermarkt, dann kannst Du die Werbebeilagen direkt dort lassen.
    ... und übrigens; auch überzähliges im Hausflur / Treppenhaus abgelegtes Werbematerial muss vom Absender selbstständig wieder eingesammelt werden ...

    Nicht genutztes Werbematerial, das in den Eingangsbereichen oder Treppenhäusern von Wohn- und Geschäftshäusern für die Bewohner ausgelegt wird, muss nach wenigen Tagen wieder vom Zusteller eingesammelt werden. Auf eine entsprechende aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (Az.: V ZR 46/06). Der Verband empfiehlt den Haus– und Wohnungseigentümern, gegenüber den Werbetreibenden auf diesem Recht zu bestehen, wenn die Werbung zur Belästigung wird.

    Eigentümer und Mieter können durch einen entsprechenden Hinweis oder Aufkleber grundsätzlich verbieten, dass Werbematerial in den einzelnen Briefkästen eingeworfen wird. Für größere Werbung, wie etwa kostenlose Branchenverzeichnisse, Wochenzeitungen oder Kataloge, ist ein pauschales Verbot nicht möglich. Dies würde das Recht der Mieter zu freien Nutzung des Treppenhauses einschränken, so die Richter.

    Allerdings müsse das Werbematerial so im Treppenhaus oder Eingangsbereich abgelegt werden, dass es weder zu einer Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten im Hause oder gar zu einer Vermüllung komme, etwa durch Zugluft im Treppenhaus.

    Die Lieferung des Werbematerials hatte der BGH jedoch nur unter der Voraussetzung gestattet, dass sich der Zusteller selbst um die Abholung der nicht von den Bewohnern des Hauses gewünschten Exemplare kümmert. „Damit hat der BGH den Schutz der Verbraucher vor ungewollter Werbung stark verbessert“, begrüßt Dr. Kai H. Warnecke, Nachbarrechtsexperte bei Haus & Grund die Entscheidung.

    http://www.haus-und-grund.net/presse_445.html

    BGH, Urteil vom 10. 11. 2006 - V ZR 46/ 06; LG München
    http://lexetius.com/2006,3012

  5. #5
    Kaiser von Schnabelland Schnabelland ist Forum Guru Schnabelland ist Forum Guru Schnabelland ist Forum Guru Schnabelland ist Forum Guru Schnabelland ist Forum Guru Schnabelland ist Forum Guru Schnabelland ist Forum Guru Schnabelland ist Forum Guru Schnabelland ist Forum Guru Schnabelland ist Forum Guru Schnabelland ist Forum Guru Avatar von Schnabelland
    Registriert seit
    08.08.2005
    Ort
    Kaiserallee 1, SNA-1 Schnabelland
    Beiträge
    1.199

    Standard

    @werbehasser:
    Schööööönes Urteil, danke für Zitat und Quellenangabe! Da gibt es ja einige Spezies der "besondern Art", die ich jetzt quääääääälen kann - wenn die 2x ihren Müll wieder abgeholt haben, kommt von denen garantiert nichts mehr!

  6. #6
    Mitglied aeggi schreibt regelmäßig Unsinn aeggi schreibt regelmäßig Unsinn
    Registriert seit
    21.11.2005
    Ort
    Irgendwo in Deutschland
    Beiträge
    611

    Standard Werbehasser das Zitat war gut !!!

    Mit dem Urteil dürfte der Berg an wöchentlichem Werbemüll endlich kleiner werden. Ich werd die Firmen kontakten.
    Am Wochenende häuft es sich.
    Wohne in einem Hochhaus mit etwa 30 Parteien. Da liegt regelmäßig Werbemüll auf - und unter - den Briefkästen. Eine Sauerei und zudem gefährlich.
    Wehe es rutscht jemand deshalb aus !!

    Bin gespannt , wie sich die Firmen äußern. Werde es dann posten.
    Das Leben ist immer wieder aufs Neue schön Leider erkennt nicht jeder die Schönheiten, die sich immer wieder zeigen. Die Kleinigkeiten machen`s oft aus. Nicht nur schimpfen - über das was man nicht hat. Zufrieden sein über das was geblieben ist... Sich freuen, auf das was kommt - nach jedem Regen ein Sonnenaufgang. Einer der aus der Dunkelheit wieder nach oben gekrochen ist...

  7. #7
    Mitglied adHOC schreibt viele kluge Sachen adHOC schreibt viele kluge Sachen adHOC schreibt viele kluge Sachen adHOC schreibt viele kluge Sachen Avatar von adHOC
    Registriert seit
    06.03.2006
    Beiträge
    425

    Standard

    @all:

    Ich hab ein "Gentlemans agreement" mit meinen Zeitungsausträgern: Die bekommen regelmässig von mir ein Kaffee (sofern wir uns treffen), dafür entsorgen sie die Werbeblättchen in den öffentlichen Papierkorb, der an der Bushaltestelle direkt vor meiner Haustür steht. Kostenfreie Wochenzeitungen / Anzeigeblätter brauchen sie mir gar nicht auszuliefern, sie "vergessen" netterweise regelmässig mein Exemplar.

    Ursache für diese Abmachung ist schlicht und profan die Tatsache, das mir schon der eine oder andere Zeitungsausträger mit seiner Zeitung den Inhalt meines Briefkastens zerquetscht hat, was inbesondere bei Bewerbungsschreiben oder Behördenkorrespondenz absolut unmöglich ist. Ein weiteres Problem ist die Bushaltestelle, wo gerne Schüler rumlümmeln, die nichts besseres zu tun haben, als in meiner Post rumzuwühlen, weil der Briefkasten wegen einer Zeitung sperrangelweit aufsteht. Außerdem hatte ich schon mehrfach regennasse Briefe wegen der offen stehenden Klappe. Darüber hinaus hält sich der Nährwert einer kostenfreien, mit Werbung und Visagen von regionalen Gutmenschen zugekleisterten Anzeigenjournalie absolut in Grenzen, insbesondere, wenn man im 4. Stock des Hauses wohnt, ohne Aufzug, und jede Zeitung nicht nur hochtragen, sondern auch wieder gesammelt runter tragen muss. Leider habe ich kein Zeitungsrohr / Fach in der Haustür, der Vermieter weigert sich auch, hier Abhilfe zu schaffen. Wochenlange Gespräche mit den ständig wechselnden Austrägern haben endlich die Lösung gebracht, die zuvor angebrachten Aufkleber wurden einfach ignoriert.

    Genau genommen ist das ein Risiko für die Austräger, da sie ALLES, inklusive der Werbung, bei einem Empfänger abliefern müssen, sonst bekommen sie Ärger von ihren Vorgesetzten. Meine Argumente und mein Kaffee sind wohl nachvollzielbarer als irgendwelche Arbeitsaufträge.

    Gruss

    adHOC

    "There may be times when we are powerless to prevent injustice, but there must never be a time when we fail to protest."-- Elie Wiesel --.

  8. #8
    Mitglied adHOC schreibt viele kluge Sachen adHOC schreibt viele kluge Sachen adHOC schreibt viele kluge Sachen adHOC schreibt viele kluge Sachen Avatar von adHOC
    Registriert seit
    06.03.2006
    Beiträge
    425

    Standard

    @all:

    Wer trotzdem auf die Werbebeilagen nicht verzichten will: Für Hardcore-Discount-Süchtige gibt es bei quasi jedem Discounter die Möglichkeit, die Werbeblättchen in Form von Newslettern zu abonnieren, einfach ein großes Postfach einrichten (Google Mail) und fertig ist die Laube. Vorteile gegenüber den papiergebundenen Anzeigeblättchen:

    1) Briefkasten bleibt frei
    2) Ökologische Vorteile: Einsparung von Resourcen wie Erdöl (Druckfarben), Wasser und Holz (Papier)
    3) Bessere Vergleichbarkeit von Angeboten

    Nachteile:

    1) Man gibt seine eMail-Adresse bekannt, evtl. begünstigt man somit die Profilerstellung
    2) Wenn man nicht aufpasst, müllen einem diese HTML-Newsletter ganz schön das Postfach zu

    Gruss

    adHOC

    "There may be times when we are powerless to prevent injustice, but there must never be a time when we fail to protest."-- Elie Wiesel --.

  9. #9
    Mitglied Skeeve ist vertrauenswürdig und höchst informiert Skeeve ist vertrauenswürdig und höchst informiert Skeeve ist vertrauenswürdig und höchst informiert Skeeve ist vertrauenswürdig und höchst informiert Skeeve ist vertrauenswürdig und höchst informiert Skeeve ist vertrauenswürdig und höchst informiert Skeeve ist vertrauenswürdig und höchst informiert Skeeve ist vertrauenswürdig und höchst informiert Skeeve ist vertrauenswürdig und höchst informiert Skeeve ist vertrauenswürdig und höchst informiert Avatar von Skeeve
    Registriert seit
    05.06.2006
    Ort
    Nahe Aix-la-Chapelle
    Beiträge
    846

    Standard

    Zitat Zitat von the_geniuz Beitrag anzeigen
    Soll der Zeitungsausträger bzw der Postbote sämtliche Zeitungen vorher durchblättern und die Werbebeilagen raus nehmen? [...] Kauf Dir Deine Zeitung doch einfach im Supermarkt, dann kannst Du die Werbebeilagen direkt dort lassen.
    Auch wenn das zartrot eingefärbt wurde: Ich bin der Meinung, Du hast Recht! Werbebeilagen in abonnierten Zeitungen und Zeitschriften ist hinzunehmen. Der Zusteller darf da nichtmal eingreifen.

    „Das ist aber keine Sicherheitslücke, sondern die Technik ist so gebaut“ Ralf Sauerzapf, Sprecher der Telekom laut Bericht in der "Märkische Allgemeine"


  10. #10
    Neues Mitglied kasselklaus scheint in Ordnung zu sein Avatar von kasselklaus
    Registriert seit
    08.09.2006
    Ort
    Kassel
    Beiträge
    14

    Standard

    Zitat Zitat von Sherlock Beitrag anzeigen
    Sorry, wenn das Thema schon mal hier war:

    In Zeitungen liegen oft Beilagen regionaler Kaufhäuser/Möbelhäuser und was weiß ich noch alles.

    Mit einem Aufkleber "Keine Werbung" auf dem Briefkasten:

    Darf der Zeitungszusteller (Bote, nicht Post) die Werbung trotzdem reinwerfen? Oder ist sie als Beilage (in der Zeitung) teil dieser abonierten Zeitung?
    Hallo Sherlock,
    ich habe mal gesucht:
    Es gibt es Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 12.07.1991, Aktenzeichen: 15 U 76/91, die besagt ausdrücklich, dass der Kunde, der sich durch einen Aufkleber am Hausbriefkasten den Einwurf von Werbesendungen verbeten hat, keinen Anspruch gegen den Zeitungsverleger hat, mit einer Zeitung ohne Werbebeilagen beliefert zu werden. Zu finden ist die Entscheidung in der NJW (neue Juristische Wochenschrift) 1991, Seite 2913.

    Gruß
    kasselklaus

+ Antworten

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
Partnerlink:
REDDOXX Anti-Spam Lösungen