Die auch hier bereits wiederholt genannte
mivolta GmbH, Am Haag 10, 82166 Gräfelfing,
wurde vom Landgericht München I mit Urteil vom 1.12.2017 (Abdruck angehängt) zur Unterlassung von ungefragter Telefonwerbung bei Verbrauchern verurteilt (ob die Sache rechtskräftig ist, kann ich nicht sagen.
Wer dessen ungeachtet ungefragt von dieser Gesellschaft bzw. in deren Auftrag angerufen wird, sollte sich an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wenden, damit von dort ggf. ein Ordnungsmittel beantragt werden kann.
Auf den Vorgang gestoßen bin ich im Übrigen, weil gestern, 19.11.2018, in der aktuellen [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] über angeblich untergeschobene Verträge berichtet wurde.
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