Ein solches Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu - kommt hier wohl nicht in betracht. Die Situation ist in der Tat blöd - wegen der Beweissituation hinsichtlich der telefonischen Angaben.
Sofern vorher kein Kontakt zu der Firma bestand könnte es sich jedoch um einen Abmahnfähigen Werbeanruf gehandelt haben - damit könnte man in die Offensive gehen.
VG
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