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Thema: Pflicht zur Datenschutzbelehrung für kommerzielle Webseiten

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    Standard Pflicht zur Datenschutzbelehrung für kommerzielle Webseiten

    "alle Betreiber von gewerblichen Webseiten müssen künftig die Nutzer über den Datenschutz (Speicherung, Verarbeitung) belehren. Die elektronische Einverständniserklärung zur Speicherung personenbezogener Daten muss nachvollziebar protokolliert werden. Anderfalls könnte es zu Abmahnungen kommen.

    Diese Neuerung folgt aus dem kürzlich beschlossenen und bald in Kraft tretenden Telemediengesetz.

    Lesen Sie mehr dazu unter
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Mit freundlichen Grüßen

    Jens Liesegang
    Rechtsanwalt


    --
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    www.luebeck-gruppe.de"

    Quelle: siehe Textfuß
    Geändert von Investi (28.01.2007 um 02:25 Uhr) Grund: In diesem Fall darf der Link ohne Whois-Tag gesetzt werden.

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