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Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Also nee,

  1. #1
    peter1962
    Gast

    Standard Also nee,

    jetzt wollt ich mir einen der tollen Dialer von
    http://213.76.131.85/... runterladen.
    Und obwohl da was von kostenlosem Download steht
    werde ich auf
    http://www.ibs-clearing.ch/error.php
    umgeleitet.
    Der Text ist auch unverschämt:

    Leider mußten wir über Ihre IP unzuläßige Aktivitäten feststellen.
    Bitte wenden Sie sich an unseren Support
    info@ibs-clearing.ch

    Werde mich doch bei
    Uwe Klein <uwe.klein@ibs-clearing.ch> und Markus Schenker <markus.schenker@ibs-clearing.ch>
    beschweren müssen, das ein beworbenes Produkt (Dialer) nicht in ausreichender
    Zahl vorhanden ist.
    Ist das nicht ein Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht?
    Gruß
    Peter





  2. #2
    Senior Mitglied pat schreibt viele kluge Sachen pat schreibt viele kluge Sachen pat schreibt viele kluge Sachen Avatar von pat
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    daheim
    Beiträge
    2.270

    Standard RE:Also nee,

    <ironie>mann was tut mir IBS jetzt leid.. Macht da wer was unzulässiges mit denen?? ochhh die armen Hascherl</ironie>

    --
    Trafficklau? Wie schützt Du Dich - Komm zu den Traffic Guards http://www.trafficklau.de


  3. #3
    andyho
    Gast

    Standard RE:Also nee,

    Du schreibst jetzt also 100 mal an die Wand des Mainpean-Geschäftshauses: "Ich werde niemals wieder mehr als einen Dialer kostenlos downloaden".



  4. #4
    ictus
    Gast

    Standard RE:Also nee,

    Kostenlose Software,... endlich mal was Handfestes! Wo gibt es sonst schon noch was umsonst. Und das auch noch in so wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
    Danke IBS-Clearing, danke Mainpean!
    Verständlich zumindest, daß man in diesem Fall auch ein- (oder mehrmals) zugreifen möchte. :)

    Hhm, das hört sich ja ganz nach einem Lockvogelangebot an.
    Mal sehen, was die Verbraucherzentralen dazu sagen:
    &raquo;Täglich weisen Wurfsendungen, Hochglanzprospekte und Zeitungsanzeigen auf Preisknüller hin. Mancher Verbraucher nimmt für ein Schnäppchen auch einen längeren Weg in Kauf. Doch die Enttäuschung ist groß, wenn es im Geschäft heißt: "Das Sonderangebot ist leider ausverkauft".
    Wer mit Sonderangeboten wirbt, muss die angepriesene Ware auch für einen angemessenen Zeitraum vorrätig haben.&laquo;
    und
    &raquo;Ein Händler, der für einen Artikel wirbt, ohne einen ausreichenden Vorrat zu haben, macht ein Lockvogelangebot und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.&laquo;
    *lol*



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