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Thema: Stories zum Schmunzeln & Kopfschuetteln

  1. #6441
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Noch´ne Stilblüte:
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    Verstößt das Klingelschild eines Mieters an der Haustür gegen die Datenschutzgrundverordnung? Über diese Frage ist ein heftiger Streit entbrannt.
    Der Immobilien-Eigentümerverband Haus&Grund empfiehlt der „Bild-Zeitung” zufolge aktuell seinen Mitgliedern, vorsorglich die Namensschilder zu entfernen. Nur so könne sichergestellt sein, dass die Privatsphäre der Mieter gewährleistet und Bußgelder in Millionen-Höhe für den Vermieter vermieden würden, zitiert die Zeitung Verbands-Präsident K. W.
    Dann dürften die Mieter sich nur noch mit "guten Morgen Herr Nachbar Nummer 5" begrüßen-
    ( oder 007... )
    Haben die Sorgen...

    PS: In Ö ist die Posse bereits Realität:
    Vor rund einer Woche hatte allerdings bereits die österreichische Hausverwaltung „Wiener Wohnen” für Schlagzeilen gesorgt. Nach der Beschwerde eines Mieters entschied sich der Verband, an 220 000 Wohnungen sukzessive die Namensschilder gegen die Wohnungsnummer auszutauschen.
    Geändert von Arthur (19.10.2018 um 12:06 Uhr)

  2. #6442
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Verstoßen Nummernschilder an Fahrzeugen dann auch gegen die DSGVO? Immerhin sind diese Angaben personenbezogen, da der PKW ja u.U. auf eine natürliche Person angemeldet ist....

    Heiliger Bürokratius, steh uns in Zeiten dieses Wahnsinns bei....
    112 - eine echt heiße Nummer
    Ein steter Quell der Weisheit: Das
    Antispam-Wiki.
    Lesen bildet!

  3. #6443
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    Nicht zu vegessen Telefonbücher, Webkataloge und ähnliches, hier wird die Dose der DGSVO ...... ähhhh ... Pandora wohl kaum noch zu schliessen sein

  4. #6444
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von insider Beitrag anzeigen
    Nicht zu vegessen Telefonbücher, Webkataloge und ähnliches, hier wird die Dose der DGSVO ...... ähhhh ... Pandora wohl kaum noch zu schliessen sein
    Jeder kann sich aus dem Telefonbuch austragen lassen. Wer drin steht, will auch drinstehen.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  5. #6445
    Mitglied Avatar von heinrichh
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    Moin,
    ich habe im Beruf mehr als genug mit Datenschutzanforderungen zu tun. Meine persönliche Konsequenz lautet: was ich tue, ist so geheim, dass ich selbst nicht weiß, was ich mache.
    Funktioniert. :-)
    lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey

  6. #6446
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
    Jeder kann sich aus dem Telefonbuch austragen lassen.
    Wer drin steht, will auch drinstehen.
    Dasselbe gilt auch für die Namenschilder. Wer nicht erkannt bzw gefunden werden
    will, entfernt eben das Namensschild. Auch auf dem Briefkasten? Freut sich der Briefträger,
    bzw Paketbote.
    Dem Tünnes, der sich beschwert hat, hätte man das schlicht vorschlagen können,
    aber alle andern zu bevormunden, ist ein (bisher nur österreichischer) Schildbürgerstreich.
    Wird auch nahezu einhellig von den hiesigen Datenschützern als übertrieben bzw
    nicht anwendbar beurteilt.
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    Das Thema weiter gesponnen.
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    Das war ja klar. Allen falschen Beschwichtigungen zum Trotz hält die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) noch ein paar richtig fiese Überraschungen für Apotheker bereit. Und die werden Team und Kunden deutlich mehr belasten als ein paar sinnlose E-Mails, ob man den Newsletter vom Literaturfestival auch künftig noch bekommen möchte. Zum Beispiel, dass Klarnamen des Personals auf den Namensschildern ab sofort verboten sind!
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Auf vielen Tagungen und Kongresse werden Namensschilder für die Plätze verteilt oder für den Gast auf einem Tisch zum Mitnehmen bereitgestellt.
    Ist das datenschutzrechtlich (oder persönlichkeitsrechtlich) zulässig?
    Denn vielleicht möchte ein Teilnehmer nicht, dass alle anderen seinen Namen sehen können?lt.
    Es geht weiter: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Namensschilder auf der Arbeitskleidung
    usw, usw, usw

  7. #6447
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    Wenn man mal die reißerischen Schlagzeilen ignoriert, ist das eigentlich alles sehr sinnvoll und nachvollziehbar.

    1) Der Vermieter darf nicht ohne Einwilligung einfach so den Namen des Mieters an die Klingel setzen. Einfach durch den Mietvertrag zu regeln bzw. der Vermieter lässt das eben einfach den Mieter machen (oder halt nicht, dann kriegt der Mieter eben keine Post).

    2) Namensschilder auf Kongressen: Auch hier: Sehr gut nachvollziehbar und auch nicht neu. Ich habe schon vor einigen Jahren regelmäßig auf Konferenzen selbst mein Einverständnis abgegeben, in Teilnehmerlisten aufzutauchen und auch als Veranstaltender genau diese Frage gestellt. Gleiches gilt für Namensschilder.

    3) Namensschilder im Betrieb: Die Aussagen im Text (Nur Nennung von Nachnamen) sind auch nachvollziehbar und überhaupt kein Problem.


    PS: Schwieriger wird es für mich gerade in dem praktischen Fall, dass ich eine Einladungsliste für eine eher große Veranstaltung erstelle. Auch das ist natürlich elektronische Verarbeitung und wirft dann natürlich die gesamte Bandbreite des BDSG als Problem auf. (Nein, es ist kein Spam, da Inhaber öffentlicher Ämter zu einer Veranstaltung einer Behörde im Rahmen ihres Amtes eingeladen werden. Aber aus Gründen der Höflichkeit natürlich mit Namen angesprochen werden sollen)
    Dieser Beitrag wurde 3.956.584 mal editiert, zum letzten Mal von TillP: Morgen 22:42

  8. #6448
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Dann sollten beim Arzt abgetrennte Kabinen bei der Anmeldung bzw Terminvergabe
    bzw für Rezeptbestellung eingerichtet werden. Schließlich können die Wartenden jede
    Menge persönlichste Daten mithören bzw einsehen. Der Hinweis "bitte Abstand halten"
    wird fast immer ignoriert und reicht gegen Mithören eh nicht aus. Bei unserem Orthopäden
    bzw Hausarzt stehen oft 5-10 und mehr Wartende Schlange an der Anmeldung.

  9. #6449
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard Falsches Briefkastenschild

    Ein damaliger Mitarbeiter von Radio Free Europe war so vorsichtig, dass er einen falschen Namen an Klingelschild und Briefkasten anbringen ließ. Wie er mit dem Postboten ins Geschäft kam, weiß ich leider nicht.

    Der Gute stand als Exilrusse natürlich weder im Telefonbuch noch im Adressbuch. Das KGB ließ ihn trotzdem in Ruhe.
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  10. #6450
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Ein Mitbewohner hat kein Klingelschild und kein Schild am Briefkasten. Konsequenterweise
    leert er auch seinen ( anonymen ) Briefkasten nicht, was am Überqullen sichtbar ist.

    Er ist der einzige im Haus mit diesem Vorgehensweise...

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