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Thema: Stories zum Schmunzeln & Kopfschuetteln

  1. #6881
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    [zynisch]Ob Greta demnächst auch in einem SUV zur nächsten Demo kutschiert wird?
    natürlich mit E-Antrieb[/zynisch]

    Sorry, aber das Gefühl im Irrenhaus zu leben, befällt mich nicht nur beim US-Trampeltier und Brit-Hulk

    PS: Quod erat demonstrandum
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    Geändert von Arthur (19.09.2019 um 17:21 Uhr)

  2. #6882
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    ... das Gefühl im Irrenhaus zu leben, befällt mich nicht nur beim US-Trampeltier und Brit-Hulk

    PS: Quod erat demonstrandum
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    Die beste Reaktion auf dieses Urteil hat der Postillon gebracht: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Der Richter ist jetzt in einer Lose-Lose-Situation: verklagt er den Postillon, kann sich dieser auf das Urteil desselben Richters berufen. Verklagt er ihn nicht, lacht ihn halb Deutschland aus und beschimpft ihn noch unflätiger.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  3. #6883
    Mitglied Avatar von heinrichh
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    Moin,

    eine Idee, wie es aus juristischer Sicht zu dem Urteil kommen konnte, wird [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] skizziert.
    Ich habe mehrmals versucht, die Argumentation nachzuvollziehen, bin aber dran gescheitert. Nach meinem Verständnis läuft es darauf hinaus, dass ich z.B. im Kontext einer Diskussion um Proktologie jemanden als "Arschloch" titulieren darf, in anderen Kontexten aber nicht.

    In meinen Augen ist eine Beleidigung eine Beleidigung, unabhängig vom Kontext oder von der Sachebene. Politische Gegner (gern auch sachlich hart) zu kritisieren ist eine Sache, derartige Ausdrücke sind aber eine ganz andere: Beleidigungen sind keine politischen Argumente. Wer Beleidigungen für politische Argumente hält, wird irgendwann einmal auch Bücher verbrennen.
    lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey

  4. #6884
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Ein wichtiges Kriterium ist IMHO nicht in Betracht gezogen worden. Es besteht ein
    gravierender Unterschied zwischen "Du Ar.. " und "Sie Ar." . Du impliziert
    Vertrautheit und Nähe und ist daher auf kameradschaftlicher Ebene angesiedelt
    und kann daher nicht Beleidigung gewertet werden, da der Betreffende sich auf
    dieselbe Stufe stellt.
    Die Anrede "Sie" ist offiziell und damit als Beleidigung zu werten. Die Probe auf´s
    Exempel wäre die Frage an den/die Richter zu stellen: "Hat dich schon mal
    jemand ein Ar... genannt?" bzw. "Hat Sie schon mal jemand ein Ar.." genannt.
    Der Test ist nicht unbedingt aussagekräftig , da ein Richter die Anrede "Du"
    bereits als Beleidigung werten könnte.
    Geändert von Arthur (22.09.2019 um 12:33 Uhr)

  5. #6885
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  6. #6886
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Da in der virtuellen Welt der Blogs und co. de facto ausnahmslos geduzt wird, ist es
    erheblich schwieriger Beleidungen zu definieren.

  7. #6887
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
    Die beste Reaktion auf dieses Urteil hat der Postillon gebracht: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Der Richter ist jetzt in einer Lose-Lose-Situation: verklagt er den Postillon, kann sich dieser auf das Urteil desselben Richters berufen. Verklagt er ihn nicht, lacht ihn halb Deutschland aus und beschimpft ihn noch unflätiger.

    Wuschel
    Und selbst, wenn das Urteil aufgehoben werden sollte, haben diese Richter keine grosse Chance, dagegen vorzugehen. :-)
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  8. #6888
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Ein Urteil des Landgerichts Berlin, wonach die Grünen-Politikerin Künast Beschimpfungen auf Facebook hinnehmen muss, stößt parteiübergreifend auf Kritik.
    ....
    Künast sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, solche Urteile griffen in den Kernbestand der Demokratie ein. „Wer soll sich ehrenamtlich oder politisch engagieren, wenn er so bezeichnet werden darf, ohne dass dies Folgen hat?“, fragte die Grünen-Politikerin.
    Was mag den Richter und die zwei Schöffen geritten haben, ein solches Urteil zu fabrizieren?

    PS: [bittere ironie]...[/bittere ironie]
    Nachtrag zu meinen vorherigen Postings.

  9. #6889
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Frechdachs Beitrag anzeigen
    wie heißt es doch?
    Mit einem Computer lösen wir Probleme, die wir früher nicht hatten.
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    Google habe gezeigt, dass trotz der Fehleranfälligkeit von Quantencomputern ein großer Vorteil erhalten bleibe und praktischer Nutzen entstehen könne. "Es gibt noch keine konkrete Anwendung, aber um überhaupt hoffen zu können, dass wir Anwendungen finden, ist dieses Experiment wichtig."

  10. #6890
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Über die vielen Pseudo-Opfer.
    Goofy
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