Geändert von Arthur (19.09.2019 um 17:21 Uhr)
Die beste Reaktion auf dieses Urteil hat der Postillon gebracht: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Der Richter ist jetzt in einer Lose-Lose-Situation: verklagt er den Postillon, kann sich dieser auf das Urteil desselben Richters berufen. Verklagt er ihn nicht, lacht ihn halb Deutschland aus und beschimpft ihn noch unflätiger.
Wuschel
Wer mir was tut, sei auf der Hut!
Moin,
eine Idee, wie es aus juristischer Sicht zu dem Urteil kommen konnte, wird [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] skizziert.
Ich habe mehrmals versucht, die Argumentation nachzuvollziehen, bin aber dran gescheitert. Nach meinem Verständnis läuft es darauf hinaus, dass ich z.B. im Kontext einer Diskussion um Proktologie jemanden als "Arschloch" titulieren darf, in anderen Kontexten aber nicht.
In meinen Augen ist eine Beleidigung eine Beleidigung, unabhängig vom Kontext oder von der Sachebene. Politische Gegner (gern auch sachlich hart) zu kritisieren ist eine Sache, derartige Ausdrücke sind aber eine ganz andere: Beleidigungen sind keine politischen Argumente. Wer Beleidigungen für politische Argumente hält, wird irgendwann einmal auch Bücher verbrennen.
lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey
Ein wichtiges Kriterium ist IMHO nicht in Betracht gezogen worden. Es besteht ein
gravierender Unterschied zwischen "Du Ar.. " und "Sie Ar." . Du impliziert
Vertrautheit und Nähe und ist daher auf kameradschaftlicher Ebene angesiedelt
und kann daher nicht Beleidigung gewertet werden, da der Betreffende sich auf
dieselbe Stufe stellt.
Die Anrede "Sie" ist offiziell und damit als Beleidigung zu werten. Die Probe auf´s
Exempel wäre die Frage an den/die Richter zu stellen: "Hat dich schon mal
jemand ein Ar... genannt?" bzw. "Hat Sie schon mal jemand ein Ar.." genannt.
Der Test ist nicht unbedingt aussagekräftig , da ein Richter die Anrede "Du"
bereits als Beleidigung werten könnte.
Geändert von Arthur (22.09.2019 um 12:33 Uhr)
Da in der virtuellen Welt der Blogs und co. de facto ausnahmslos geduzt wird, ist es
erheblich schwieriger Beleidungen zu definieren.
Investi
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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Was mag den Richter und die zwei Schöffen geritten haben, ein solches Urteil zu fabrizieren?Ein Urteil des Landgerichts Berlin, wonach die Grünen-Politikerin Künast Beschimpfungen auf Facebook hinnehmen muss, stößt parteiübergreifend auf Kritik.
....
Künast sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, solche Urteile griffen in den Kernbestand der Demokratie ein. „Wer soll sich ehrenamtlich oder politisch engagieren, wenn er so bezeichnet werden darf, ohne dass dies Folgen hat?“, fragte die Grünen-Politikerin.
PS: [bittere ironie]...[/bittere ironie]
Nachtrag zu meinen vorherigen Postings.
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Google habe gezeigt, dass trotz der Fehleranfälligkeit von Quantencomputern ein großer Vorteil erhalten bleibe und praktischer Nutzen entstehen könne. "Es gibt noch keine konkrete Anwendung, aber um überhaupt hoffen zu können, dass wir Anwendungen finden, ist dieses Experiment wichtig."
Goofy
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Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
"Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
"Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
"Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
"Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken
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