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Thema: Stories zum Schmunzeln & Kopfschuetteln

  1. #6341
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    Facebook als Hüter des Datenschutzes? Natürlich, so kennt man das soziale Netzwerk.
    Facebook vertritt ausschließlich die Interessen von Facebook.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  2. #6342
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Wobei man sich hier aber schon fragen kann welche Interessen von FB hier tangiert werden wenn die Eltern den Account erben und einsehen können.
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  3. #6343
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von Hippo Beitrag anzeigen
    ... welche Interessen von FB hier tangiert werden ...
    Facebook meinte, die Absender der Mails an die Verstorbene hätten aufgrund des Fernmeldegeheimnisses ein Recht darauf, anonym zu bleiben.

    Der BGH nannte als Analogie, dass man z.B. auch einen Liebesbrief erben könne und der Absender keinen Einfluss darauf habe, ob der Erbe ihn liest.

    Das Urteil war wohl richtig. Im vorliegenden Fall lag der Verdacht nahe, dass ein Online-"Freund" des Mädchens in ihren Tod verwickelt war.

    Wuschel
    Geändert von schara56 (13.07.2018 um 12:51 Uhr) Grund: quote repariert
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  4. #6344
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Paypal schickte einer Verstorbenen einen Brief mit dem Hinweis, dass sie gegen die Vertragsbedingungen verstoße, da sie gestorben sei.
    Das Unternehmen drohte der Toten unter anderem mit rechtlichen Schritten und einem Inkassounternehmen.
    Dieser Fall zeigt, wie unsensibel Unternehmen sind, wenn sie auf automatisierte Schreiben vertrauen.
    unsensibel ist noch geschmeichelt

  5. #6345
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Wuschel, Du hattest geschrieben "FB vertritt nur seine eigenen Interessen" - darauf bezog sich meine Frage.
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  6. #6346
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    In der dem Paket beiliegenden schriftlichen Rechnung:
    Die Rechnung haben wir per E-Mail von [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] an ****.web.de
    gesendet. Bitte kontrollieren sie ihren E-Mail Posteingang und ggf. Ihren Spamordner

  7. #6347
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Heute erreichte mich eine Rechnungskorrektur mit etwas über 35% Mehrwertsteuer.
    Bei Irrtum wünscht der Versender nicht genannt zu werden, was ich hiermit tue:

    Sehr geehrter Kunde,
    Mit dieser E-Mail erhalten Sie die AuftragsbestÀtigung und Rechnung
    Kundennummer
    01234567
    Rechnungsdaten
    Rechnungsnummer
    12abc456
    Kaufdatum
    12 Juli 2018
    Nettobetrag
    360,02 €
    Bruttobetrag
    486,50 €
    -Irgendeine Mailadresse-
    Mit freundlichen GrÌßen
    R. K.
    Telefon: +49 7207 591473 0
    Fax: +49 7207 594914 0

    Diese Nachricht und allfÀllige angehÀngte Dokumente sind vertraulich und nur fÌr den/die
    Adressaten bestimmt. Sollten Sie nicht der beabsichtigte Adressat sein, ist jede Offenlegung,
    Weiterleitung oder sonstige Verwendung dieser Information nicht gestattet.
    In diesem Fall bitten wir, den Absender zu verstÀndigen und die Information zu vernichten.
    FÃŒr Ãœbermittlungsfehler oder sonstige IrrtÃŒmer bei Ãœbermittlung besteht keine Haftung.
    Geändert von Stachel24 (17.07.2018 um 21:25 Uhr)

  8. #6348
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard Vorwahl 07207

    Die Vorwahl 07207 ist nicht ausgegeben. Du hast wohl nicht auf den Anhang geklickt.

    Der Name ist wohl auch falsch.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  9. #6349
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Standard

    Etwas älter, aber gut. Der Blogger betreibt einen Lebensmittel-Supermarkt in einer deutschen "Gross"-Stadt.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  10. #6350
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Nicht zum Schmunzeln aber selbst Kopfschütteln ist hier zuwenig:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Chef-Bademeister im Interview
    "Eltern sollten ihr Smartphone im Freibad auch mal zur Seite legen"
    ...
    Herr H., warum kommt es immer wieder zu tragischen Unglücken in Schwimmbädern?

    P. H. : Das hat nach unseren Beobachtungen mehrere Gründe. Vor allem aber hat eines nachgelassen: die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten. Früher haben Eltern, Großeltern viel öfter zusammen mit den Kindern im Becken Zeit verbracht, um die Kleinen zu beschäftigen.

    Was ist anders geworden?

    Immer mehr Eltern schauen auf ihr Smartphone und nicht mehr nach links oder rechts – und schon gar nicht nach ihren Kindern. Heute hat man - ich sag es mal ganz krass - das Gefühl, dass die Kinder abgeschoben werden sollen, damit Mama und Papa ihre Ruhe haben.

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