Auch wenn 5G für einen Mobilfunknutzer (noch) absolut keinen Mehrwert gegenüber 4G hat, so ist es doch ein cleverer Zug der Telekom: es gibt sicherlich den ein- oder anderen, der sich durch das leuchtende "5G" auf dem Handy profilieren will. Und wenn das jemand aus Profilsucht viel mehr zahlt, als er müsste, so habe ich da kein Problem damit.
"Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009Spende an Antispam / Hilfe für Neulinge / Forenregeln / Nettiquette / Das Antispam - Lexikon / Werden Sie Mitglied
"Das Internet ist für uns alle Neuland." - Bundeskanzlerin Angela Merkel (19.06.2013)
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Man verscheuert auch nebenbei die passenden Statussymbole:
Am besten mit Label drauf: 5G fähigDie Telekom nimmt auch ein erstes Smartphone von Samsung für knapp 900 Euro ins Sortiment, ...
Privatkundenchef der Telekom in Deutschland, und ergänzt: "Es gibt diese Kunden."
Ein Schmankerl am Rande: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Vodafone ist Schlusslicht im Festnetz-Test
Der Netzbetreiber liefert in einem wichtigen Test weniger Leistung, als er verspricht. Es ist bereits das zweite Mal, dass Vodafone mau abschneidet.
So ganz sicher ist man sich auch bei Heise nicht.
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Gerade der Fakt, dass mit 5G internetfähige Geräte wie [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ], Air-Conditioner oder Wearables auch untereinander kommunizieren können (per motion-learning), werde laut Koh vieles in unserem Alltag nicht nur verändern, sondern vereinfachen. Als Beispiel nennt er die Landwirtschaft. Durch IoT werden sich Kühe oder Ziegen, zum Beispiel ihre Gesundheit und Verpflegung, einfach kontrollieren lassen.
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Die Kommentare sind einhellig: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]Britische Internetprovider nominieren Mozilla als "Internet-Bösewicht"
Die ISPA stört sich an standardmäßig verschlüsselten DNS-Anfragen und nominiert Mozilla zum "Internet-Bösewicht des Jahres" – neben Donald Trump und Artikel 13.
Schwachsinn in Potenz
Heise online
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]Gutachter des Bundestags sehen bei Alexa Risiken für Besucher und Kinder
Rechtsfreier Raum?Innenministerium fühlt sich nicht zuständig
Das Bundesinnenministerium fühlt sich in der Sache nicht zuständig. Ein Sprecher erklärte auf Anfrage: "Die Nutzung der Sprachassistenten betrifft Datenverarbeitungen durch nichtöffentliche Stellen." Für diese lasse die Datenschutz-Grundverordnung der EU den nationalen Gesetzgebern so gut wie keinen Regelungsspielraum
Wie sieht es bei Alexa und Konsorten eigentlich mit StGB § 201 „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ aus, wenn ich bei jemandem bin, wer so eine Spionagewanze hat und ich damit ungefragt aufgezeichnet und gespeichert werde? (Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass der eine oder andere Besitzer einer Spionagewanze umgekehrt mich schnell belangen würde, würde ich ungefragt für einzelne Bemerkungen ein Diktafon benutzen)
Gutgläubig?"Wir müssen darauf dringen, dass die Einwilligungserklärung für den Nutzer auf die Gefahren und Möglichkeiten hinweist, die mit der Übertragung und Nutzung der Daten sowie der Daten von Dritten, die sich zufällig im Raum befinden, hinweist"
Naiv?
Weltfremd?
Oder glaubt da wer ernsthaft, ein Hinweis würde auch nur das Mindeste bewirken, würde die Anhänger der Spionagewanze auch nur im Mindesten interessieren?
Um keine Unbeteiligten aufzuzeichnen oder um letztlich die Spionage zu verfeinern?Amazon bietet den Alexa-Nutzern zwar neuerdings mit dem Befehl "Alexa, lerne meine Stimme" die Möglichkeit, ein persönliches Stimmprofil einzurichten.
Nein. Fehlender Regelungsspielraum ist nicht mit rechtsfreien Raum gleich zu setzen. Hier gibt es ja Regeln.
Ich gehe sogar weiter. Es gibt keinen Regelungsbedarf. Jede weitere Regelung würde ein aufweichen der derzeitigen Rechtslage bedeuten.
Straftaten nach StGB § 201 sind heute leider gang und gebe. Z.B. Freisprechfunktionen, wo ein Dritter nicht sofort erkennen kann, daß noch jemand mithört oder die Lautstärke auf einem Smartie so hoch ist, daß die halbe U-Bahn das Gespräch mitbekommt.
Jeder Hinweis, irgendwo versteckt in ellenlangen Texten gehört nicht dazu, hilft, die uralte Rechtslage bewusster zu machen.
Dazu gehört auch, daß die temporären Abschaltfunktionen gut erklärt werden. Damit wird es auch bewusster, daß man Besucher auf Assistenten hinweisen muss und deren Einverständnis einholt.
Ich gehe vom Letzteren aus. Leider.
Beim Stichwort Kinder sehe ich noch weniger Probleme. Ist halt ein weiteres Medium. Also Panik-Modus beenden und üben, bzw. vernünftig regeln (privat). Macht man mit Kettensägen und Co ja genau so.
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IANAL
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