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Thema: Massenspammer Unister GmbH

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Mitglied
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    29.09.2005
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    87

    Standard Massenspammer Unister GmbH

    Nachdem im Forum bereits über die unerlaubte Zusendung von Newslettern
    von Preisvergleich.de/Unister berichtet wurde, gibt es noch weitere Müllzusendungen:
    - Auto.de Newsletter
    - ab-in-den-urlaub.de Newsletter
    - Urlaubstours.com - News
    - AuVito.de Newsletter
    - Geld.de Newsletter
    und natütlich mehrmals Preisvergleich.de
    Vermutlich kommen noch weitere dazu.

    Selbstverständlich habe ich nirgendwo und zu keiner Zeit für den Bezug eingetragen,
    noch mit einem DoubleOptIn bestätigt.

    Alle Newsletter (gibt es dafür eigenlich einen deutschen Begriff ?) tragen
    im Impressum die selben Adressdaten und haben den selben Geschäftsführer.

    Meine Aufforderung die Herkunft meiner Daten zu belegen wurde bisher
    nicht beantwortet. Penetranter Spammer eben.

    Zum Glück landet der Mist auf einer Wegwerfadresse...

  2. #2
    Urinstein Avatar von schara56
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    Standard

    Zitat Zitat von big_whopper Beitrag anzeigen
    Alle Newsletter (gibt es dafür eigenlich einen deutschen Begriff ?)
    Ja, [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] es.

    Warum gehst Du nicht den Weg über den Datenschutzbeauftragten um Klarheit über Deine Adresse zu bekommen?
    Villains who twirl their mustaches are easy to spot.
    Those who cloak themselves in good deeds are well camouflaged.

    Sokath! His eyes uncovered!

  3. #3
    Mitglied
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    Standard

    Hallo Schara,

    ich glaube "Informationsblatt" gefällt mir am Besten.

    Den Landesdatenschutzbeauftragten sollte ich wirklich einschalten.
    Sobald es Antwort gibt, melde ich mich wieder.

  4. #4
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    17.07.2005
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    11.638

    Standard

    Ich habe die aufgefordert, die "Newsletter"-Zusendung an mich umgehend einzustellen. Als dies nichts gebracht hat, hat mein Anwalt eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die von denen zu zahlen war. Ich mußte nicht einmal in Vorleistung treten.

    Allerdings sollten die Voraussetzungen für eine EV geschaffen sein. Also nachweisen, daß man die aufgefordert hat und es sich nicht um eine Mail pro Jahr handelt, sollte man beim EV-Antrag schon können.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  5. #5
    Mitglied
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    19.02.2007
    Ort
    Westmecklenburg
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    50

    Daumen runter noch eine Möglichkeit

    Hallöchen Leute.
    Ich wurde auch von Unister belästigt, auch nach mehreren Abmeldungen über den Abmeldebutton in deren Mails ( diverse Absender wie oben benannt) hab ich immer wieder Mails bekommen, bis ich dann eine Mail an die Info@ adresse geschrieben hab und mit Anwalt gedroht. Dann bekam ich nach kurzer Zeit eine Anwort, das meine Daten aus deren System gelöscht wurden. Hab seitdem auch Ruhe.
    Rechtsstreitigkeiten scheuen sie wie der Teufel das Weihwasser.
    ________________________
    Was uns nicht umbringt, macht uns nur noch härter.

  6. #6
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    25.03.2006
    Beiträge
    1.713

    Standard

    Die Frage ist, ob man das so nicht sagen kann oder ob sie draus gelernt haben:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Ich würde in jedem Fall eine Unterlassungserklärung verlangen und diese notfalls auch einklagen. Nur das kann letztlich wirkungsvoll sein.

  7. #7
    Mitglied
    Registriert seit
    15.12.2012
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    94

    Standard

    Zum Glück ist ein Umdenken in der Rechtsprechung zu beobachten:

    Das OLG-München (Urteil vom 27.9.12 -Az.: 29 U 1682/12) hat entschieden, dass eine im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens verschickte E-Mail schon unerwünschte Werbung, also Spam darstellt !!!

  8. #8
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Martin Belz Beitrag anzeigen
    Das OLG-München (Urteil vom 27.9.12 -Az.: 29 U 1682/12) hat entschieden, dass eine im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens verschickte E-Mail schon unerwünschte Werbung, also Spam darstellt
    Das Urteil (Volltext) widerspricht anderen Entscheidungen, z.B. LG Berlin 23.01.2007, Az. 15 O 346/06, AG München Urteil vom 30.11.2006, Az. 161 C 29330/06. In diesen wurde entschieden, dass die Bestätigungsaufforderung (und nur diese) im Rahmen eines Double-Opt-In-Verfahrens keine unterlassungspflichtige Handlung darstellt.*

    Das vorliegende Urteil des OLG München ist allerdings IMO auch in anderer Hinsicht seltsam. Betroffene ist eine Gewerbetreibende, die Unterlassungsklage gegen den Versender erhoben hat. Gegenstand des Verfahrens ist eine vollzogene Double-Opt-In-Anmeldung, das OLG stellt in der Begründung (Absatz 68) ausdrücklich fest, dass es auf Seiten der Klägerin nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Mitarbeiter den Bestätigungslink angeklickt hat, und dass somit der Beklagte davon ausgehen konnte, dass die Bestätigung auch tatsächlich von der Klägerin kam.

    Vor diesem Hintergrund werte ich das Urteil als Einzelfallentscheidung. Ob es häufiger in anderen Verfahren bemüht wird, muss sich noch zeigen. Ich glaube allerdings nicht.

    Schönen Gruß
    Mittwoch


    ---
    * Jedenfalls dann nicht, was wiederum andere Gerichte feststellten, wenn in der Bestätigungsaufforderung keine weitere Werbebotschaft enthalten ist. Und auch nur dann, wenn sich die Bestätigungsaufforderungen nicht regelmäßig wiederholen – sei es, weil der Anbieter von sich aus eine "Erinnerungsnachfrage" nachlegt, oder weil ein Dritter die betroffene Mailadresse wiederholt beim Anbieter einträgt; gegen beides kann man technisch sehr einfach geeignete Maßnahmen ergreifen.

  9. #9
    Urgestein
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    9.764

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    Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass auch das Landgericht Berlin früher schon einmal anders, so wie das OLG München entschieden hatte. Soweit ich weiß damals auf eine Klage des mittlerweile verstorbenen RA Gravenreuth. Allerdings nur vorläufig im Eilverfahren, später war das nach meiner Erinnerung gekippt worden. Die Sache ist also in der Diskussion und auch nicht als gänzlich einsame Entscheidung darzustellen.
    sastef

  10. #10
    Mitglied Avatar von Schorchgrinder
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