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Thema: Massenspammer Unister GmbH

  1. #31
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von nukular Beitrag anzeigen
    Kann ich ggf. jetzt schon rechtliche Schritte einleiten, oder muss ich die Frist von 2 Wochen erst abwarten?

    Was für Erfolge konnte andere hier verzeichnen - war es nur das Abstellen des Spams, oder konntet Ihr auch die Offenlegung der Quellen (Adressweitergabe etc.) erreichen? Hat jemand soetwas vor Gericht erzwingen können?
    Ich würde erst die zwei Wochen abwarten, auch wenn Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts von denen hörst. Wie meine Vorrednerin Alice bereits andeutete, treffen Mails bei denen (wenn sie überhaupt gelesen werden) auf taube Ohren. Und im Sinne eines von Dir beabsichtigten weiteren Verfahrens ist der Postweg sowieso vorzuziehen, denn Mails haben vor Gericht kaum Beweiswert; siehe dazu auch unseren Wiki-Artikel Beweiswert_elektronischer_Kommunikation

    Ich habe zwar keinen Spam von Unister erhalten, wage aber trotzdem eine Prognose, dass ein papierenener T5F mit den üblichen Floskeln beantwortet wird: "Ihre Mail wurde bei einem Gewinnspiel eingetragen, vielleicht garnicht von Ihnen, sondern von einem Freund." - oder so was in der Art. Idealerweise bestätigen sie Dir die von Dir verlangte Löschung Deiner Daten. Tun sie dies allerdings "nur" auf elektronischem Wege, kannst Du im Wiederholungsfall das o.g. Beweiswert-Dilemma gerne anders herum verwenden und eine Unterlassungserklärung erzwingen, dann würde ich Dir allerdings vorher den Gang zur/zum Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder zur Verbraucherentrale nahe legen, denn bei so was macht man gerne mal formale Fehler.

    Ich würde mir nicht zu viele Hoffnungen machen, denn Spammer sind in der Regel merkbefreit und die Mühlen der Justiz mahlen langsam.

    Trotzdem viel Erfolg wünscht
    Mittwoch

    P.S.: "Das Wort heißt nukular." (Homer Simpson)

  2. #32
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    3

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    OK, besten Dank schonmal für den Link (Beweiswert). Stellt sich mir die nächtste Frage: kann ich denen gleich die Kosten für meine rechtsverbindliche Kommunikation in Rechnung stellen? Hat das mal wer gemacht? Oder kriege ich über den Rechtsweg sämtliche meine Kosten wieder rein?

    Interessant ist auch, ob ich die Offenlegung derer Quellen erzwingen kann. Ich denke da weniger an ein Säumnisurteil, sondern an polizeiliche Vorführung und Ordnungshaft. Wie "stark" ist mein Recht darauf, zu erfahren, was deren Quellen sind?
    Geändert von nukular (24.11.2008 um 17:00 Uhr)

  3. #33
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von nukular Beitrag anzeigen
    OK, besten Dank schonmal für den Link (Beweiswert). Stellt sich mir die nächtste Frage: kann ich denen gleich die Kosten für meine rechtsverbindliche Kommunikation in Rechnung stellen? Hat das mal wer gemacht? Oder kriege ich über den Rechtsweg sämtliche meine Kosten wieder rein?

    Interessant ist auch, ob ich die Offenlegung derer Quellen erzwingen kann. Ich denke da weniger an ein Säumnisurteil, sondern an polizeiliche Vorführung und Ordnungshaft. Wie "stark" ist mein Recht darauf, zu erfahren, was deren Quellen sind?
    Zum ersten Teil: Wenn Dein Anwalt eine Unterlassungserklärung schreibt, hängt er in der Regel die Kostennote gleich mit dran. Wenn die Gegenseite die UE unterzeichnet, erkennt sie damit (fast immer, gibt aber Ausnahmen) die Übertretung an und ist somit prinzipiell zahlungspflichtig. Wenn die nicht unterschreiben, steht Dir der Klageweg offen, und dabei hast Du nicht per se Anspruch auf Erstattung Deiner Kosten; das entscheidet das Gericht als Teil des Urteils. Es kann z.B. sein, dass man sich vor Aufnahme einer Verhandlung gütlich einigt oder dass der Richter zwar deiner Klage Recht gibt, aber trotzdem die Kosten trennt. Mehr dazu kann Dir ein Anwalt sagen, denn die Gebührenordnung ist ein Thema für sich.

    Deine Ansprüche gegen Spammer gehen nicht über die im T5F formulierten Rechte hinaus, d.h. Du darfst -- wenn der Geschäftssitz in Deutschland ist -- von denen nur Auskunft darüber verlangen, woher sie Deinen Datensatz haben und an wen sie ihn ggf. weitergaben. Ferner muss Spammi Deine Daten auf Dein Verlangen löschen. Aus Datenschutzgründen und wegen des Geschäftsgeheimnisses enden Deine Rechte mit der Versicherung von Spammi, dass er all das gemacht hat. Weitergehende Befugnisse haben z.B. nur die Datenschutzbeauftragten, mehr dazu aber auch im Wiki.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

    P.S.: Langsam erreichst Du meiner Meinung nach die Grenze einer juristischen Einzelfallberatung, und die dürfen wir hier von Rechts wegen nicht leisten.

  4. #34
    Neues Mitglied
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    Hallo,

    eine Einzelfallberatung möchte ich auch gar nicht Mich interessiert halt, ob schon Leute geschafft haben, von einer Firma mit Sitz in Deutschland per Gericht eine Offenlegung (mit Nachweis) der Quellen zu erwirken. Also ein Schreiben der Form
    "Ihre eMail-Adresser x@y erhielten wir von
    Frau Susi Musterman,
    Speckstraße 815
    Spamhausen".
    Gerade das ist ja das Interessante. Wenn man einen Rechtsanspruch auf Unterlassung durchkriegt, muss man doch auch den Rechtsanspruch auf Offenlegung der Quellen durchfechten können. Man soll das Unkraut schliesslich an der Wurzel herausreissen.

    Speziell bei mir ist es nämlich so, dass ich vor 2 Wochen mit einer gewissen, selten benutzten eMail-Adresse in einem Internetshop bestellt habe, und ich partou kurze Zeit später auf genau diese Adresse, die sonst über Jahre hinweg fast vollständig von Spam verschont war, zugebombt werde. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

    Grüße,
    nukular(fachexperte

  5. #35
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    Ich habe gerade mehrere derartige Klagen am laufen. Zudem der Hinweis: Wenn die erteilte Auskunft falsch ist bzw. man da berechtigte Zweifel nachweisen kann, dann kann man m. E. die eidesstattlich Versicherung einer datenschutzrechtlichen Auskunft erzwingen.
    sastef

  6. #36
    Mitglied
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    Ihr macht euch alle heiß...

    Seit ihr bei Paidmailern eingetragen?
    Ja, genau da wird die Teilnahme an Gewinnspielen vergütet (Lose oder Geld).
    Da teilgenommen an einem der Gewinnspiele?

    Trotz Widerruf bei Geinnspielveranstalter zur Nutzung meiner Daten
    für Werbezwecke, ist die Unister GmbH auch in den Besitz der Daten gelangt.

    Die Unister GmbH ist Nutznieser dieser vielen Gewinnspiele.

    Ich habe Unister darüber informiert, dass Widerspruch eingelegt wurde gegenüber dem Veranstalter und hab die Löschung meiner Daten beantragt.

    Gewinnspiele tragen automatisch die Emails in Verteiler ein.
    Auch wenn man der Nutzung für Werbezwecke widerspricht, kann es trotzdem passieren, dass man Newsletter erhält.

    Unister musste schon mehrmals meine Daten löschen, wo ich festgestellt habe, dass meine Adresse eben nicht gefilter wird, wie beantragt.
    Es gibt nur die komplette Löschung.

    Und die Gewinnspielveranstalter haben Interesse dran,
    vielen Leuten die Daten mitzuteilne. Das bringt euch extrem viele Newsletter...
    Genauso wie die Unister GmbH sie versendet.

    Wer also auf Nummer sicher gehn will, der schreibst gleich an Unister und bitte um Löschung der Daten.

  7. #37
    Mitglied Avatar von Ayanami
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    98

    Standard

    Zitat Zitat von scoopy Beitrag anzeigen
    Unister musste schon mehrmals meine Daten löschen, wo ich festgestellt habe, dass meine Adresse eben nicht gefilter wird, wie beantragt.
    Es gibt nur die komplette Löschung.
    Wär da nicht eine Unterlassungserklärung das richtige ?

  8. #38
    Mitglied Avatar von alicesophie
    Registriert seit
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    Eisigste Niederhöllen
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    674

    Standard

    Unister gilt als ziemlich merkresistent, und ich selber hab die Erfahrung auch schon gemacht. Ich musste bei einem "Selbsttest" feststellen, dass sich Unister um E-Mail-Freundschaften nur insofern kümmert, als dass sie die verwendete Mail-Adresse ebenfalls in ihren Verteiler einfüttern und das Spamaufkommen noch einmal erhöhen. Davon ist meiner Meinung nach also abzuraten.

    Mein T5F geht nach meinem Krankenhausaufenthalt per Einschreiben zu den Freunden nach Leipzig. Bis dahin dürften sich in meinem Spam-Ordner genug Nachrichten angesammelt haben, deren Urheber ganz klar Unister ist. (Die schreiben's ja freundlicherweise in ihr "Impressum".)

    Ich gehöre übrigens zu den "glücklichen" Mail-Empfängern, weil ich angeblich mal bei einer kostenlosen Seite mit einem Sozialen Netzwerk angemeldet war. Da ich diese Dinger üblicherweise meide wie der Teufel das Weihwasser und - wenn es irgendwelche obstrusen Gründe gibt, so ein Ding zu nutzen - die Üblichen Sicherheitsvorkehrungen von Datensparsamkeit bis Wegwerf-Adresse einsetze, ist das als Quelle eher unwahrscheinlich. Entweder erntet Unister selber - leider kommt man ja nicht immer drum herum, seine Adresse zu veröffentlichen, insbesondere, wenn man einen Internet-Auftritt hat - oder die kaufen das Zeug von anderen Erntern an.

    In jedem Fall ist davon auszugehen, dass eine längere Brieffreundschaft mit denen nicht viel bringt. Der korrekte Fahrplan sollte sein, erst einen T5F auf dem Postweg zu schicken (auch wenn der bespammte Weg empfohlen wird) und bei Nichtbeachtung oder Funkstille das ganze per Anwalt mit UE durchzudrücken. Anders lernen es diese Nutzlos-Firmen ohnehin nicht.
    "Dass man etwas über den Himmel weiß, ändert an seinem Zauber nichts."
    - Harald Lesch

  9. #39
    Neues Mitglied Avatar von Wellness69
    Registriert seit
    16.12.2008
    Beiträge
    12

    Daumen runter

    da ich seit einiger zeit auch von denen und deren zig internetseiten massenmails bekomme, hatte ich die dort angezeigt, wo ich es in solchen fällen immer mache, nur haben auch die die scheissfirma nicht in den griff bekommen.

    eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
    Lichtstraße 43h
    50825 Köln
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    jetzt habe ich denen per mail eine letzte frist gesetzt. sollte ich dann weiter müllmails bekommen, gehts an meine anwälte.

  10. #40
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    München
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    5.774

    Standard Konnten sie nicht oder wollten sie nicht?

    Zitat Zitat von Wellness69 Beitrag anzeigen
    ...haben auch die die scheissfirma nicht in den griff bekommen.

    eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
    Ich kenne diese Vereinigung nicht, aber bei Firmenvereinigungen kann es leicht sein, dass man sich beim Fuchs über eine gestohlene Gans beschwert.

    Mein erster Anlaufpartner ist daher meist die [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] oder die nächstgelegene [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ].

    Viel Erfolg für deinen Anwalt! - Erfahren wir das Ergebnis?

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

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