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Thema: Registrierungspflicht für 0190 dialer geplant

  1. #11
    Mitglied Hieronymus scheint in Ordnung zu sein
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    95

    Standard RE:Registrierungspflicht für 0190 dialer geplant

    Solange man organisierten Verbrechern den direkten Zugriff auf die Gehaltskonten von Telefonanschlußinhabern einräumt
    Was meinst du denn damit



  2. #12
    Graue Pestilenz Fidul ist Forum Guru Fidul ist Forum Guru Fidul ist Forum Guru Fidul ist Forum Guru Fidul ist Forum Guru Fidul ist Forum Guru Fidul ist Forum Guru Fidul ist Forum Guru Fidul ist Forum Guru Fidul ist Forum Guru Fidul ist Forum Guru Avatar von Fidul
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    Standard RE:Registrierungspflicht für 0190 dialer geplant

    Über die Telefonrechnung kann sich die Dialermafia wunderbar einfach bei ihren Opfern selbst bedienen. Andere Betrugsmethoden sind weitaus umständlicher.
    --
    Wir kriegen euch alle!


  3. #13
    Mitglied Hieronymus scheint in Ordnung zu sein
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    Standard RE:Registrierungspflicht für 0190 dialer geplant

    Nun ja, das Schöne am Lastschriftverfahren ist ja, dass man Die Beräge problemlos sechs Wochen lang - bei vielen Banken telefonisch - zurückbuchen lassen kann (bei Überweisungen übrigens nicht möglich). Netterweise kann man der Telefongesellschaft nach Erhalt der Telefonrechnung bescheid schriftlich und telefonisch bescheid geben, welchen Betrag sie gleich abziehen können, da man sonst zurückbucht, was eben diese Telefongesellschaft Gebühren kostet.




  4. #14
    Mitglied Hieronymus scheint in Ordnung zu sein
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    Standard Lastschriftverfahren

    Falls übrigens keine Einzugsermächtigung besteht, bzw. man sie schriftlich für den betreffenden Monat (bei der Telekom)widerrufen hat, kann man die Lastschrift sogar bis 4 Wochen nach Quartalsende zurückgehen lassen. Das ist aber ungleich aufwendiger, als innerhalb der Sechs-Wochenfrist und kostet bei einigen Banken Gebühren.
    Jemand, der deine Ktonummer und BLZ hat, kann übrigens immer bei dier abbuchen. Keine Bank läßt sich, ohne dass die Buchung reklamiert wurde, eine Einzugsermächtigung zeigen. Dafür ist das Widerspruchsverfahren da.



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