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Thema: COSMOSCOLOUR GmbH aus Hamburg

  1. #41
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Ralgert Beitrag anzeigen
    offtopic:

    Sind Kaufleute nicht auch verpflichtet, fehlerhafte Rechnungen zu widersprechen? Ein einfaches Aussitzen wie bei Privaten reicht doch nicht, oder?
    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    So eine Vorschrift gibt es nicht. Bei einer offensichtlich unbegründeten Forderung ohne Vertragsgrundlage gibt es keine Rechtspflichten für den Rechnungs-/Mahnungsempfänger, egal ob Verbraucher oder Gewerbetreibender.
    Wenn man sich sicher ist, dass der Forderungsteller unseriös ist, glaube ich kaum,
    dass ein solches Fakeunternehmen ernsthaft rechtliche Schritte einleitet.
    Will man auf der sicheren Seite sein kann, man natürlich Widerspruch einlegen.

  2. #42
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    Danke. Da gehört das bei mir wohl zu den urbanen Legenden (mal falsch gehört und halb behalten).
    ____
    IANAL

  3. #43
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Zitat Zitat von Ralgert Beitrag anzeigen
    offtopic:

    Sind Kaufleute nicht auch verpflichtet, fehlerhafte Rechnungen zu widersprechen? Ein einfaches Aussitzen wie bei Privaten reicht doch nicht, oder?
    Das wäre doch DAS Geschäftsmodell für Abzocker.
    Ich überziehe alle Geschäfte mit irgendwelchen unbegründeten Rechnungen - etliche reagieren nicht weil - nix bestellt, wird nicht gezahlt, feddisch - und das würde dann eine Zahlungspflicht wg nicht widersprechen auslösen ...
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  4. #44
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Genau das beweist, dass das "Geschäftsmodell" eben nicht existiert.
    Sonst wären die Abzocker schon längst auf den Zug aufgesprungen.
    Nix da: Endstation "alles aussteigen"

  5. #45
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    So ist das. Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet keine Zustimmung und begründet keine Rechtspflichten, wenn schon vorher keine bestanden haben.
    Einzige Ausnahme: Mahnbescheid oder Klageschrift. Aber wie schon -zigmal gesagt: dazu kommt es bei den üblichen Abzockereien regelmäßig nicht.
    Goofy
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    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  6. #46
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    Das ist so pauschal nicht richtig. Gemeint ist offenbar die Ausnahme des sog. kaufmännischen Bestätigungsschreibens. Dürfte in dieser Konstellation aber natürlich nicht einschlägig sein.
    sastef

  7. #47
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Man könnte sich bei der Weigerung auf §11 GWG berufen. Der schreibt vor
    Verpflichtete haben Vertragspartner, gegebenenfalls für diese auftretende Personen und wirtschaftlich Berechtigte vor Begründung der Geschäftsbeziehung oder vor Durchführung der Transaktion zu identifizieren. 2Die Identifizierung kann auch noch während der Begründung der Geschäftsbeziehung abgeschlossen werden, wenn dies erforderlich ist, um den normalen Geschäftsablauf nicht zu unterbrechen, und wenn ein geringes Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung besteht.

    bei einer juristischen Person oder bei einer Personengesellschaft:

    a)
    Firma, Name oder Bezeichnung,

    b)
    Rechtsform,

    c)
    Registernummer, falls vorhanden,

    d)
    Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung und

    e)
    die Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Namen der gesetzlichen Vertreter und, sofern ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person ist, von dieser juristischen Person die Daten nach den Buchstaben a bis d


    hier kommt dann noch ein nettes Feature hinzu, welches insbesondere sog. Zahlungsabwickler betrifft:

    Bei einem wirtschaftlich Berechtigten hat der Verpflichtete abweichend von Absatz 4 zur Feststellung der Identität zumindest dessen Name und, soweit dies in Ansehung des im Einzelfall bestehenden Risikos der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung angemessen ist, weitere Identifizierungsmerkmale zu erheben. 2Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift des wirtschaftlich Berechtigten dürfen unabhängig vom festgestellten Risiko erhoben werden. 3Der Verpflichtete hat sich durch risikoangemessene Maßnahmen zu vergewissern, dass die zur Identifizierung erhobenen Angaben zutreffend sind; dabei darf sich der Verpflichtete nicht ausschließlich auf die Angaben im Transparenzregister verlassen.

    Sprich man kann über diesen Weg erstmal die notwendigen Unterlagen anfordern und die Zahlung stunden. Risikoangemessene Maßnahme ist dabei der entscheidende Begriff, wenn Zahlungen an Unternehmen geleistet werden sollen, die nicht existent sind und nur über offshore bzw. nicht identifizierbare Postfachadressen verfügen, dann ist Vorsicht angebracht, da auch der Zahlende sich ggf. einer Strafverfolgung aussetzt. Solche Scheinfirmen werden auch gerne einmal zur Wäsche von Geldern aus Straftaten genutzt bzw. die Konten von "Transferagenten" oder mit gefälschter Identität eröffnet. Vor diesem Hintergrund darf man also ruhig, auch als Privatperson, nachfragen.

    (6) 1Der Vertragspartner eines Verpflichteten hat dem Verpflichteten die Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Identifizierung erforderlich sind. 2Ergeben sich im Laufe der Geschäftsbeziehung Änderungen, hat er diese Änderungen unverzüglich dem Verpflichteten anzuzeigen. 3Der Vertragspartner hat gegenüber dem Verpflichteten offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will. 4Mit der Offenlegung hat er dem Verpflichteten auch die Identität des wirtschaftlich Berechtigten nachzuweisen.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  8. #48
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Das ist nicht ganz so einfach. Denn lt. [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ist nicht jeder Unternehmer und schon gar nicht jede Privatperson "Verpflichtete/r" im Sinnne des GWG.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  9. #49
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Das ist richtig, aber man kann die Sorgfaltspflicht beim GWG sehr weit auslegen. Jeder Unternehmer kann sich auf diese Pflicht berufen bei Geschäftsvorfällen, die Prüfung der Steuernummer z.B. ist ein wesentlicher Punkt in der GOBD und auch der Abgleich der Unternehmensdaten bei Zahlungen.
    Der im §2 GWG genannte Begriff des "Güterhändler" ist sicher da der Punkt. Jeder der mit Gütern handelt, kann ja zumindest theoretisch diese Pflichten haben. Wer es letztlich ist, entscheiden Verordnungen und Ausführungsbestimmungen. Aber wir fragen doch immer mal gerne nach bei unseren "Geschäftspartnern" und deren Banken.
    Denn die das Geld abwickelnde Bank dürfte ein sehr großes Interesse haben unsere Anfragen ordnungsgemäß zu beantworten und die Dinge nicht eskalieren zu lassen. Kontoinhaber wären hier eindeutig Legitimationspflichtig und dafür muss die Bank Sorge tragen. Also kann man bei Abbuchung über diesen Punkt einiges an Aufwand generieren.
    Geändert von euregio (07.05.2019 um 16:16 Uhr)
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

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