ja, mach das mal!
eigentlich dürfen sie sich vertraglich nicht quer stellen! aber das muss ja nix heißen
ick mach och glei einen uff den hier...der fetzt ja mal![]()
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ja, mach das mal!
eigentlich dürfen sie sich vertraglich nicht quer stellen! aber das muss ja nix heißen
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Hallo Allerseits,
Ich bin auch auf Win-Maxx reingefahlen. Nur habe ich nichts mehr von denen gehört.Sie haben aber schon Geld abgebucht.Ich hab nur mal einen Werbebrief bekommen das wars. den aber ich natürlich schon endsorgt. Mein Probem ist das ich keine adresse mehr habe!Würde mich freuen wenn mir da jemand Helfen könnte? Mfg ml75
Goofy
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Hallo Goofy,
Recht schönen Dank. Gruss Ml75
Hi, also ich war leider auch so doof und bin auf diese [edit] reingefallen.
Ich habe mir jetzt alles durchgelesen hier. Und vieles ist bei mir genau gleich. Nur habe ich leider die 14 tägige Frist verstreichen lassen, da ich im Ausland arbeiten war und meine Post nicht lesen konnte.
Die haben dann auch für April die 28 Euro abgebucht. Aber ich habe bis heute nie irgendwelche Gewinnzahlen bekommen.
Ich möchte diesen Scheiss jetzt auf jedenfall so schnell wie möglich beenden.
Ich werde also jetzt eine Kündigung an die Österreichische Adresse schicken. Per Einschreiben mit Rücksendeschein. Ist es ok, wenn ich da folgendes reinschreibe? Ich möchte das Gewinnspiel mit sofortiger Wirkung beenden, da ich durch eine nicht legale Telefonaktion geworben wurde. Dazu noch das die Abbuchungen mit sofortiger Wirkung eingestellt werden sollen und das sie mir die Kündigung schriftlich bestätigen sollen.
Ist das soweit ok und ausreichend?
Gruß nightster
Geändert von Goofy (05.04.2008 um 13:06 Uhr) Grund: Bitte Vorsicht mit dem B-Wort!
Nein. Es ist bereits vom Ansatz her falsch.
Warum, das wird Dir hier erklärt:
Vertrag
Telefonisch_abgeschlossene_Verträge
Widerspruch_-_Widerruf_-_Kündigung_/_Begriffserläuterung
Bei weiteren Fragen: bitte Verbraucherberatung oder Anwalt aufsuchen.
Rechtsberatung im Einzelfall dürfen wir hier nicht erteilen.
Goofy
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Also wenn ich das jetzt richtig verstehe sollte ich den Vertrag nicht kündigen, sondern anfechten.
Auch ist mir aufgefallen, das ich keinen Kontrollanruf bekommen habe!!!
Kann ich das bei der Anfechtung mit einbringen oder bringt das nichts?
Und mit welchen Folgen habe ich zu rechnen, wenn ich den Vertrag anfechte?
Du hast offenbar die Artikel gelesen und verstanden.
Es stellt sich sowieso die Frage, was ein solcher Kontrollanruf rechtlich gesehen überhaupt wert ist. Weil dort im Prinzip alles und nichts besprochen worden sein kann und hinterher regelmäßig nichts beweisbar ist, hat der "Kontrollanruf" den Beweiswert wie jeder andere Anruf auch: den eines Zwiegesprächs mit Deiner Müslischale.
http://www.antispam-ev.de/wiki/Zahlu..._der_Werdegang
Goofy
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So, ich habe immernoch keinen Bestätigungsbrief von WinMaxx erhalten.
Vermutlich, da ich im Telefongespräch immer wieder erwähnt habe, dass ich nur den Probemonat mitspielen wollte... Habe die Vermutung, dass ich den Brief (wenn überhaupt) erst so spät erhalte, dass ich die Kündigungs- bzw. Widerrufsfrist (14 Tage vor Spielbeginn) gar nicht einhalten kann.
Werde daher jetzt vorsorglich einen Widerruf schreiben.
Stellt sich mir die Frage: Wohin schicke ich nun meinen Widerruf?
Hier in dem Forum wird immer öfter von einer "österreichischen Adresse" gesprochen, in Hamburg gab es wohl auch mal eine und auf Ihrer spärlich eingerichteten Internetseite im Impressum finde ich eine Adresse in den Niederlanden.
Kann mir jemand helfen, der vllt. selbst schon eine "Kündigungsbestätigung" erhalten hat, und mir bitte die nun richtige (funktionierende) Adresse mitteilen?
Vielen Dank im Voraus!!!
Hallo mia0000000000000000000000 (ich hab sie jetzt nicht gezählt),
eine kurze Frage:
Warum sollte sich an der Situation nach deinem ersten Posting etwas geändert haben.
Damals habe ich dier folgendes geantwortet:
Also schreib einen Widerruf, wenn Du willst.
Ich würde es nicht tun. Auf was könnte ich mich den Beziehen?
Betreff: der Anruf den ich damals bekommen habe
Bevor ich nichts schriftliches habe, das ja Grundlage für meine Rechte (hier Widerrufsrecht) ist würde ich auch keinen Vertragsbeginn akzeptieren!
Schließlich beginnt die Widerspruchsfrist mit Erhalt der "schriftlichen" Belehrung und nicht bis 14 Tage vor einem Spielbeginn.
Ganz einfach!
Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit
Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.
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