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Thema: Erfahrungen mit "Win MaXX Plus", "Gewinner-Service" und "Deutscher Sparbund"?

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  1. #1
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    Standard Erfahrungen mit "Win MaXX Plus", "Gewinner-Service" und "Deutscher Sparbund"?

    Wer hat Erfahrungen gemacht mit den Firmen "Win MaXX Plus", "Gewinner-Service" und "Deutscher Sparbund"? Ich ließ mich am Telefon auf einen Probemonat Lotto ein, und stelle nun zu meinem erstaunen fest, dass ich damit nun Mitgliedschaften bei obigen drei Firmen habe. Von dem am Telefon benannten Probemonat steht nichts in der mir letzte Woche zugegangenen Bestätigung, sondern von einer Mindestspielzeit von drei Monaten. Alles läuft anscheinend über eine "Gesellschaft für optimierte Spielsysteme mbH". Alle vier Namen haben unterschiedliche Anschriften, im Internet ist ausser whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] zu keiner anderen Firma was zu finden. Die einzige mir bekannte kostenpflichtige Hotline ist nicht zu gebrauchen: dort wurde ich weiterverbunden, bis ich schließlich jedesmal ein "besetzt" Zeichen erhalten habe. Win MaXX Pro hat wohl einen ausländischen Firmensitz, die Angelegenheiten werden anscheinend jedoch über die "Gesellschaft für optimierte Spielsysteme mbH" mit Sitz im Hamburg abgewickelt. Mir ist nicht einmal klar, ob ich nun an alle Adressen eine Kündigung hinschicken muss. Weiß jemand Rat?
    Geändert von mareike26 (08.01.2008 um 00:58 Uhr) Grund: whois

  2. #2
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    PS: ich möchte noch folgenden Link der Hamburger Verbraucherzentrale anfügen, den ich noch ergoogeln konnte:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Dort ist folgendes zu lesen:

    GEFOS Gesellschaft für optimierte Spielsysteme
    Kuehnstr. 75, 22045 Hamburg
    Urt. LG Hamburg v. 3. April 2007, 312 O 1024/06
    Der … (Gefos)… wird … untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbraucher anzurufen oder anrufen zu lassen, um für die Teilnahme an einer Lottospielgemeinschaft zu werben, …

    Doch wie komme ich nun aus der Sache wieder raus? Kann ich darauf pochen, dass ich rechtswiedrig geworben wurde und die Sache somit hinfällig ist?

  3. #3
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Moin und willkommen im Forum: Win Maxx Plus oder wie auch immer muss im Zweifelsfall nachweisen können, das du einem Abo oder einer Mitgliedschaft zugestimmt hast. Das ist in der Regel nur machbar, wenn deine Stimme aufgezeichnet wurde und du explizit bestätigst, das du das Abo haben möchtest.

    Wenn du das nicht gemacht hast, sieht es schon mal besser für dich auf. Auch wenn Win Maxx Plus deine "angebliche" Bestätigung auf Band haben sollte, ist dies ohne das du es erlaubt hättest, vor Gericht nicht als Beweis zugelassen.

    Schau mal in diesen Thread ab Beitrag #4: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Falls du dann noch Fragen hast, kannst du dich gerne nochmal melden.
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  4. #4
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    In Ergänzung dazu ein Link auf unseren Wiki-Artikel:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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  5. #5
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    Böse Qualitätsanruf?

    Hallo!

    Ich komm dann auch nochmal dazu...
    Gibt es da nicht einen "Qualitätsanruf"?
    Ich muss doch eigentlich eine Bestätigungs-Postkarte oder -Fax zurücksenden, oder?
    Ansonsten bleibt ja noch die Möglichkeit, das Konto zu sperren. Die buchen doch erst 14 Tage vor Beginn des "Probemonats" ab.

    Mus gestehen, hab mich auch bequatschen lassen. Was macht man nicht alles für ein paar Kröten?
    Bin ja mal gespannt, wie der Qualitätsanruf verläuft.
    Werde dann da schon mal nachhaken, was ich hier so lese...

  6. #6
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    Standard WinMaxx und Premiere

    Hallo zusammen,

    auch ich wurde von Premiere (oder auch nicht) angerufen und mir wurde auch 1 Monat Lotto spielen für EUR 28,-- angeboten. Ich habe zugestimmt, weil ich dachte, dass das über Premiere schon o.k. sei. Das war 1-2 Wochen vor Weihnachten.

    Heute kam dann die schriftliche Bestätigung und bei mir das Erwachen, dass es dabei nicht korrekt zugeht.

    Ein Anruf bei Premiere machte mich dann auch stutzig, weil man mir dort sagte, dass die Fa. WinMaxx dort bekannt sei, aber eine Kostenbeteiligung von Premiere bei dieser Lotto-Aktion keinesfalls stattfinden würde. Der Anruf sei wahrscheinlich auch nicht von Premiere, sondern von WinMaxx erfolgt. Die dürften sich als Kooperationspartner auch mit Premiere melden.
    Man gab mir dann noch Tel.-Nr. und Anschrift, und ich machte darauf aufmerksam, dass ich hier im Forum nicht unbedingt Gutes zu diesem Thema gelesen habe und dass der Name "Premiere" duch solche Aktionen auch in Verruf kommt.

    Ich kann Euch nur sagen, dass Ihr ein 14-tägiges Widerrufsrecht habt, das bei Erhalt der schriftlichen Teilnahmebestätigung beginnt. (steht auf der Rückseite im Kleingedruckten) Zur Zeit kann man den Widerruf noch nach Hamburg senden, demnächst nur noch nach Österreich, wie auch angegeben.

    Ein Anruf bei der Fa. WinMaxx (nachdem ich nach etlichen Versuchen endlich durchkam) ergab, dass die Mitarbeiterin dort versuchte, alles herunterzuspielen und sagte mir, dass ich auch bereits nach 1 Monat aus dem
    Vertrag heraus könne, dies würde in den Bedingungen stehen. Sie fand diesen Absatz aber leider nicht, genau wie ich!

    Resultat: Ich habe heute den schriftlichen Widerruf aufgesetzt, den ich per Fax nach Hamburg senden werde.

    Vielleicht habe ich einigen von Euch ein wenig geholfen!

    Viele Grüße

    Renate

  7. #7
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    Standard

    Hallo,
    bitte helft mir, meine Tochter hat meine Kontodaten vor wenigen Sekunden bei WinMaxx durchgegeben, weil sie dachte sie tut mir etwas gutes. Ich kam leider zu spät die treppe herauf. Wie kann ich das noch zurückziehen, ohne dass man mir Geld abbucht?

    Vielen Dank

  8. #8
    mareike26
    Gast

    Standard

    Wenn Deine Tochter unter 18 Jahre alt ist, kann sie ohne Deine Zustimmung eh keine Verträge abschliessen - Widerspruch, Geld zurückbuchen und fertig.
    Wenn sie über 18 ist: Sie kann nicht in Deinem Namen einen Vertrag abschliessen, das wäre ja noch schöner - Widerspruch, Geld zurückbuchen und fertig.
    DIr kann man den Vertragsschluss nicht nachweisen.

    Dies ist wie immer keine Rechtsberatung, dafür bitte zum Anwalt..

  9. #9
    Neues Mitglied
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    5

    Standard

    Hi, danke für die schnelle Antwort.
    Was kommt in den Widerspruch rein, kenne mich da leider nicht sonderlich gut aus.
    Ja meine Tochter ist noch unter 18.

    Danke

  10. #10
    mareike26
    Gast

    Standard

    Nun ja, dass die versucht haben, Deiner minderjährigen Tochter einen Vertrag auf Deinen Namen aufzuschwatzen.
    Du widersprichst einem Vertrag mit der Firma, Deine Tochter hatte keine Erlaubnis, diesen Vertrag einzugehen. So würde ich das schreiben.

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