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Wichtig ist es, dass man sich sicher ist, dass man keine Vertrag
eingegangen ist. Ist dies nicht der Fall, dann braucht man eigentlich
nichts zu machen. Aber bei einem Streitfall macht es sich immer gut,
wenn man belegen kann, dass man sich früh und eindeutig erklärt hat.
Also sich erklärt hat und nicht eine Klärung oder Erklärung!
Dies ist wichtig, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass es am besten
ist, so wenig wie möglich Mitzuteilen.
Sollte also solch ein Vertragsschluss von einer Firma behauptet werden,
dann sollte man diesem einfach "widersprechen".
Der "Widerspruch" sollte so abgegeben werden, dass man die Versendung
später beweisen kann.
Wichtig!
Sollte eine Abbuchungseinwilligung erteilt worden sein, diese auf
jeden Fall aufkündigen. Sollte die Kontonummer ohne Abbuchungs-
einwilligung genannt worden sein, dann im Widerspruch auf die fehlende
Einwilligung hinweisen.
Bitte auch beachten:
Telefonische "Abbestellungen" oder "Stornierungen" bei der "Service-Hotline"
des Unternehmens dienen mehr oder weniger Deinem Privatvergnügen, haben aber
im Streitfall
in punkto Beweiswert etwa den Stellenwert wie ein
Zwiegespräch mit Deiner Toilettenschüssel!
Bedenke, dass Dir am Telefon alles und nichts "bestätigt" oder "zugesichert"
werden kann.
Ein Nachweis darüber ist Dir jedoch leider im Streitfall regelmässig unmöglich!
Tatsächlich werden solche mündlich getroffenen Absprachen/Zusicherungen seitens
der beteiligten Unternehmen später nicht selten einfach bestritten.
Jegliche Kommunikation mit diesen Unternehmen sollte ausschließlich schriftlich
per Einschreiben geführt werden!
Weitere Infos zu Deinem Problem findest Du hier:
Abmahnung_an_Lotteriebetreiber Wenn mir ein Lottovertrag untergejubelt werden soll
Telefonisch abgeschlossene Verträge Wann habe ich einen Vertrag am Telefon abgeschlossen?
Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung Warum "Widerspruch"? Eine Info über versch. Begriffe.
Zustellmöglichkeiten Wie stelle ich sicher, dass mein Schreiben auch beweisbar dort angekommen ist?
Sollte es zu einer Abbuchung vom Konto kommen, obwohl keine
Abbuchungserlaubnis erteilt, bzw. inzw. entzogen wurde, dann empfiehlt
es sich, eine Strafanzeige zu stellen.
Strafanzeige
Was kann noch so passieren?
Manche Firmen ignorieren sowohl Widersprüche, wie auch Widerrufe (deswegen
sollten diese auch beweisbar versendet werden). Diese Firmen spulen dann
ihr Programm ab, mit dem sie einen zum Zahlen bewegen wollen.
Beliebt ist es, den Druck durch Einschaltung eines Inkassobüros zu erhöhen, mehr dazu hier:
Inkassobüro, oder hier:
Zahlungsforderung, der Werdegang
In sehr seltenen Fällen versuchen es manche Firmen dann auch noch mit
einem gerichtlichen Mahnbescheid. Dies bedeutet aber nicht, dass die
Forderung tatsächlich zurecht besteht! Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit
einer Forderung nicht. Was man dann machen sollte, erfährt man hier:
Mahnbescheid
Viele weitere Infos findet man auf der Übersichtsseite (Portal) des Wikis.
Einfach mal stöbern:
Portal
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