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Thema: Was mache ich, wenn mir am Telefon einen Gewinnspielvertrag aufgeschwätzt wurde?

  1. #1
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Standard Was mache ich, wenn mir am Telefon einen Gewinnspielvertrag aufgeschwätzt wurde?

    Hier eine Infosammlung für alle, die am Telefon einer Teilnahme an einer Lotterie/Gewinnspiel zugestimmt haben und jetzt da wieder raus möchten.
    Wenn Sie ganz sicher keiner Spielteilnahme zugestimmt haben, und jetzt eine Abbuchung vom Konto feststellen bzw. eine "Auftragsbestätigung" des Anbieters erhalten haben, lesen Sie [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] weiter.

    Es gibt eine neue Gewinnspiel-Abzockmasche, dabei wird das Geld nicht über das Girokonto, sondern über die Telefonrechnung abgebucht. Wenn Sie davon betroffen sind, lesen Sie [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] weiter.


    -------------------------------
    In der Zwischenzeit ist die Rechtslage für die Betroffenen noch viel besser geworden. Seit dem 09.10.2013 ist die Gesetzesnovelle gegen unseriöse Geschäftspraktiken wirksam. Ein neuer Absatz 3 wurde in den § 675 BGB eingefügt, und dort wird eindeutig festgelegt, dass Verträge für Gewinnspieleintragungen zwingend schriftlich geschlossen werden müssen.

    Das bedeutet für Dich: alles, was Du bei so einem Gewinnspielanruf gesagt hast (oder auch nicht), interessiert rechtlich überhaupt nicht. Es kann bei dem Anruf in keinem Fall ein wirksamer Vertrag entstehen. Solange Du nicht irgend etwas Schriftliches unterschrieben hast, hast Du nichts zu befürchten. Als Betroffener musst Du gar nichts. Das einzige, was Du "musst", ist: schön auf Dein Girokonto aufzupassen und ggf. abgebuchte Beträge durch Deine Bank rückbuchen zu lassen.

    Wenn es schon auf keinen Fall einen mündlich geschlossenen Vertrag geben kann, dann musst Du auch nichts widerrufen, nichts kündigen, und nicht widersprechen.

    Man braucht auch keine Angst vor Gesprächsmitschnitten sogenannter "Kontrollanrufe" zu haben. Selbst, wenn man dort zu irgend etwas "Ja" gesagt haben sollte: es ist null und nichtig, und diese albernen Anrufe beweisen allenfalls, "dass irgendwo irgendein Fuchs irgendeine Gans eventuell gestohlen haben könnte" , aber mehr auch nicht. Ein Vertragsschluss lässt sich damit fast nie beweisen. Denn bei diesen "Gesprächen" gibt es fast immer gleich mehrere grobe Mängel:

    • Der Name und der Geschäftssitz Deines "Vertragspartners" wird Dir nicht mitgeteilt. Es wird Dir nur irgendein nichtssagender Phantasiename wie "Deutscher Supertrulli" oder "Glücksgewinnkeks 24" genannt, aber das sind i.d.R. keine existierenden Firmen. Mit einem Phantom gibt es aber schon keinen Vertrag.
    • Weiter geht es dann mit der Beschreibung des Leistungsangebots, die strittig oder mißverständlich bleibt.
    • Ohne das vorangegangene Verkaufsgespräch sind diese "Kontrollanrufe" wertlos, wenn ein Mitschnitt des eigentlichen vorherigen Verkaufsgesprächs nicht vorgelegt wird.

    Also: die Rechtsgrundlage der Gewinnbimmelabzocker steht auf absolutem Treibsand. Bisher sind daher auch hier folgerichtig Fälle von Prozessen noch nie bekannt geworden. Die Klabautermänner wissen auch ganz genau, warum sie niemals vor Gericht gehen.

    Sollten Gelder vom Konto abgebucht werden, dann lässt man das von seiner Bank wieder zurückbuchen. Rabiat und rücksichtslos. Das kostet einen selbst zunächst mal nichts, jedoch den Abbucher Rücklastschriftgebühr (ca. 8-15 Euro pro Vorgang). Sollte man bis dahin noch keine Post vom Gewinnspielbetreiber haben, so wird der spätestens jetzt herumnölen und Geld haben wollen.

    Geld haben wollen und dieses vom Gericht auch zugesprochen zu bekommen, sind jedoch zweierlei Dinge.
    Die Gewinnspiel-Abzocker wissen selbst ganz genau, dass die Rechtsgrundlage ihrer Forderungen äußerst dünn ist, weil bei diesen schlecht geführten Werbegesprächen am Telefon aufgrund grober Informationsmängel meistens kein wirksamer Vertrag zustandekommt.
    Daher versuchen die das in aller Regel nicht, vor Gericht durchzusetzen.

    Weitere Infos zu dem Problem findet man hier:
    Gewinnspiel-Betrug - Abzocke am Telefon - Callcenter-Terror Infos rund um Gewinnspielabzocke
    Telefonisch abgeschlossene Verträge Wann habe ich einen Vertrag am Telefon abgeschlossen?
    Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung Warum "Widerruf"? Eine Info über versch. Begriffe.
    Widerrufsrecht Alles rund um das Widerrufsrecht
    Zustellmöglichkeiten Wie stelle ich sicher, das mein Schreiben auch beweisbar dort angekommen ist?
    Inkassobüros Wenn böse Mahnungen

    Für Angehörige, die abgezockten Senioren helfen wollen:
    Senioren_vor_Abzocke_schützen

    Sollte es zu einer Abbuchung vom Konto kommen, obwohl keine
    Abbuchungserlaubnis erteilt, bzw. inzw. entzogen wurde, dann empfiehlt
    es sich, eine Strafanzeige zu stellen.
    Strafanzeige

    Wenn Mahnungen von Rechtsanwälten oder Inkassbüros kommen, sollte man Strafanzeige wegen Beihilfe zum versuchten gewerbsmäßigen Betrug gegen diesen Mahnhecht erstatten. Insbesondere sollte man in der Strafanzeige erwähnen, dass das Inkassobüro bzw. der Anwalt behauptet, es gebe einen mündlichen Vertrag und daher auch einen Zahlungsanspruch. Damit ist der Betrugsvorsatz erwiesen, denn einem Inkassofachmann oder Anwalt muss als rechtskundige Person bekannt sein, dass es ein Textformerfordernis nach § 675 Abs. 3 BGB gibt. Das bewusste Verschweigen dieser Tatsache gegenüber dem rechtsunkundigen Verbraucher begründet den Betrugsvorsatz.

    Man kann auch Mitteilung an das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BAFIN") machen, besonders dann, wenn ein dubioser "Zahlungsdienstleister" abgebucht hat, der die Gelder dann irgendwohin nach Zypern oder Liechtenstein weiter verschiebt. Hier ist fast immer Steuerhinterziehung und Geldwäsche im Spiel.

    Bitte auch beachten:
    Telefonische "Abbestellungen" oder "Stornierungen" bei der "Service-Hotline"
    des Unternehmens dienen mehr oder weniger Deinem Privatvergnügen, haben aber im Streitfall in punkto Beweiswert etwa den Stellenwert wie ein Zwiegespräch mit Deiner Toilettenschüssel!
    Bedenke, dass Dir am Telefon alles und nichts "bestätigt" oder "zugesichert"
    werden kann.
    Ein Nachweis darüber ist Dir jedoch leider im Streitfall regelmäßig unmöglich!
    Tatsächlich werden solche mündlich getroffenen Absprachen/Zusicherungen seitens der beteiligten Unternehmen später nicht selten einfach bestritten.
    Jegliche Kommunikation mit diesen Unternehmen sollte ausschließlich schriftlich per Einschreiben geführt werden!

    Was kann noch so passieren?
    Beliebt ist es, den Druck durch Schreiben von Inkassobüros zu erhöhen, mehr dazu hier:
    Inkassobüro, oder hier: Zahlungsforderung, der Werdegang
    In sehr seltenen Fällen versuchen es manche Firmen dann auch noch mit
    einem gerichtlichen Mahnbescheid. Dies bedeutet aber nicht, dass die
    Forderung tatsächlich zurecht besteht! Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit
    einer Forderung nicht. Was man dann machen sollte erfährt man hier: Mahnbescheid.

    Viele weitere Infos findet man auf der Übersichtsseite (Portal) des Wikis.
    Einfach mal stöbern: Portal

    Suchbegriffe: Abzocke, Gewinnspiel, Telefon, Vertrag, Werbung, Abbuchung, Konto, Lastschrift, Lotto
    Geändert von Goofy (02.11.2013 um 21:01 Uhr)
    Goofy
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    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  2. #2
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    Standard Was mache ich, wenn mir am Telefon einen Lottovertrag aufgeschwätzt wurde?

    Der folgende Beitrag bezieht sich ausschließlich (!!!) auf kriminelle Call-Center.



    Man stelle sich folgendes Szenario vor: Ein Mann (geben wir ihm den exotischen Namen "Willi") geht auf der Straße spazieren. Ein wildfremder Mann (nennen wir ihn Jupp) kommt auf ihn zu, nimmt ihm seine Brieftasche aus der Jacke und entwendet 60,--¤.

    Auf die verwirrte Frage von Willi was das soll, antwortet Jupp:" Wir haben einen Vertrag, ich darf das. Und in 3 Monaten komme ich wieder und hole mir wieder 60,--¤."

    Willi antwortet: "Das stimmt doch gar nicht, ich habe doch keinen Vertrag!"

    Worauf Jupp sagt:"Doch. Und wenn Du nicht zahlst bringt Dich mein Anwalt vor Gericht."

    Willi fragt Jupp, ob er ihm denn den Vertrag zeigen könne. "Nööööö", sagt Jupp. "Iss auch egal. Ich behalte die Kohle und du zahlst weiter."

    "Okay" sagt Willi, "dann bezahle ich natürlich, um keinen Ärger zu haben."



    Spätestens jetzt fragen sich wohl alle, ob ich eventuell ne Meise habe, wenn ich so einen absoluten Blödsinn schreibe. Jeder Mensch würde doch die Polizei rufen. Und auf gar keinen Fall so einem Typen seinen Kohle überlassen. So etwas gibt es doch nicht.


    D O C H !!

    Denn genau das passiert jeden Tag am Telefon !!




    Warum spielen offensichtlich so viele Leute die Spiele der Täter, obwohl man sich doch eigentlich ziemlich einfach wehren kann. Oft schon durch lässiges "Nichtstun"!


    Es fängt ja schon an, wenn wahrheitswidrig behauptet wird, es bestehe bereits ein Vertrag. Ein Vertrag bedeutet inhaltlich 2 übereinstimmende Willenserklärungen! Gibt es diese übereinstimmende Willenserklärungen nicht gibt es logischerweise keinen Vertrag.


    Und wer braucht den Beweis für den bestehenden Vertrag? Natürlich der, der ihn einfordert. Da ist doch die spannende Frage, wie genau das ein CC anstellen will.
    (Leider kommt es immer wieder vor, dass man aus Unerfahrenheit einen Vertrag eingesteht, selbst wenn man ihn gar nicht eingegangen ist. Bestes Beispiel: Das Wort Kündigung, das ja impliziert, dass ein Vertrag eingegangen wurde)



    Es gibt Telefongespräche, die beinhalten nicht nur eine, sondern gleich 2 oder 3 Straftaten gleichzeitig. Beispiel:

    1. Ein Anrufer behauptet dem überrraschten Angerufenen wahrheitswidrig, es bestehe ein Vertrag und er brauche nur die Kontodaten, um diesen zu löschen. In Wirklichkeit bucht seine Firma Geld ab.

    Also mit anderen Worten: bewußtes Herbeiführen eines Irrtums verbunden mit einem Vermögensschaden. Oder einfacher ausgedrückt ... § 263 StGB Betrug




    2. Der Anrufer droht, wenn der Angerufene seine persönlichen Daten nicht durchgibt, wird er den Vertrag einfach "weiter laufen lassen" und weiter Geld einfordern.

    Oder ganz einfach ausgedrückt: § 240 StGB Nötigung




    3. Der Anrufer sagt, er habe das Gespräch aufgezeichnet und könne somit beweisen, dass ein Vertrag bestehe.

    Juchhuuu .... endlich mal ein Krimineller, der sich selber überführt! Denn das Mitschneiden eines Telefon-Gespräches ohne Einwilligung des Gesprächspartners ist eine Straftat. § 201 StGB Vertraulichkeit des Wortes Und mit dieser Straftat würde er auch gleich die anderen beiden zugeben.



    Hat jemand das Aufzeichnen gestattet, auch egal. 2 von 3 sind auch nicht schlecht.

    Und falls jemand meint, solche Mitschnitte könnte man frisieren .... na da hätten wir gleich noch die 4.Straftat. Und Fälschen von Beweismaterial gefällt z.B. Richtern überhaupt nicht.




    Wenn also jemand anruft, der behauptet es würde ein Vertrag bestehen obwohl dies nicht stimmt, kann man verschiedenartig reagieren.

    Man kann dem Täter z.B. von Anfang an seine Lächerlichkeit klar machen. Und zwar indem man ihn wirklich einfach auslacht.

    Und wenn er dann irgendwelche Drohkulissen aufbaut, kann man ihm natürlich sagen:
    "Lass die ganze Laberei, Mahnungsschreiberei, Inkasso-Firlefanz etc. Schicke lieber gleich einen gerichtlichen Mahnbescheid, damit ich Deine ladungsfähige Adresse habe."

    Zwischenzeitliche Mahnungen haben durchaus einen Nutzen. Schließlich kann auch mal das Toilettenpapier ausgehen.



    Da ein Mahnbescheid vom Gericht grundsätzlich ungeprüft verschickt wird hat er ja bekannterweise nur eine Konsequenz: Man muß ihm nur innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Ach ja ... die Kosten trägt natürlich der Antragsteller. (also das CC, wenn es sich traut, einen Mahnbescheid zu beantragen ...... es soll ja Helden geben, die gerne tapfer untergehen)

    Und wenn das passiert ist, dann soll das CC mal vor Gericht gehen. Das Gericht dürfte auf den CC-Betreiber in dem Fall etwa die gleiche Wirkung haben wie Weihwasser und ein geweihtes Silberkreuz auf Graf Dracula.


    Die einzige wirklich nötige Reaktion, falls Geld abgebucht werden sollte: Zurückbuchen. (Evtl kurzer Einzeiler an den Täter, dass keine Einzugsermächtigung vorliegt. Kein zusätzlicher Firlefanz)

    Sollte dann nochmal eine Abbuchung erfolgen (und zwar spätestens dann!) sollte meiner Meinung nach Strafanzeige erstattet werden!




    Hier wird oft (und leider zu Recht) darauf hingewiesen, dass bei solchen Anzeigen die Einstellung fast auf dem Fuße folgt.

    Deswegen sollte man bei der Anzeige gleich auf die häufigsten Einstellungsgründe eingehen:

    1. Kein öffentliches Interesse!
    Das "öffentliche Interesse" ergibt sich meiner Meinung nach aus der Häufigkeit der Taten und auf ihre ausführliche Dokumentation in verschiedenen Internet-Foren, sowie Verbraucherzentralen. Vor allem ergibt es sich auch durch die Tatsache, dass immer mehr Personen Opfer dieser Masche werden!

    2. Geringfügigkeit!
    Ist durch die offensichtliche Anzahl der Taten schon widerlegt!

    3. Es kann kein zur Verurteilung nötiger Vorsatz nachgewiesen werden!
    In Einzelfällen können Täter sich evtl. durch "Buchungsfehler" herausreden. Die oft dokumentierte Vorgehensweise schließt aber meiner Meinung nach solche "Buchungsfehler" aus.



    Ich glaube, wenn man in einer Anzeige von Anfang an die Gründe für eine (Nicht-) Einstellung aufführt, hat man bei einer Anzeige bessere Karten. Besonders wenn Anzeigen gehäuft auftreten!



    Laßt es uns den Telefon-Betrügern etwas schwerer machen und ihnen den Tag so richtig versauen !! jeden Tag!
    Mir gefallen 2 Arten von Cold Callern: Die, deren Geschäfte so schlecht gehen, dass sie den Gürtel enger schnallen müssen. Und die, die sich den Gürtel zum Engerschnallen nicht mehr leisten können.

  3. #3
    Pöhser Purche Avatar von homer
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    Idee Was mache ich, wenn mir am Telefon einen Lottovertrag aufgeschwätzt wurde?

    Letzens hab ich was interessantes gefunden. Nachdem hier immer wieder berichtet wird, dass sich CA Kontodaten zu "Abgleichszwecken" erschleichen, sollte das hier gut herpassen. Evtl. kann auch mal ein Anwalt was dazu sagen, inwieweit man nach diesem Gesetz erfolgreich vorgehen kann.

    Zitat Zitat von BDSG
    BDSG §43 Bußgeldvorschriften

    [...]

    (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    [...]

    4. die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, durch unrichtige Angaben erschleicht,

    [...]

    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann im Fall des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro geahndet werden.


    § 44 Strafvorschriften

    (1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind der Betroffene, die verantwortliche Stelle, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Aufsichtsbehörde.
    Kann man da eine dicke Keule schnitzen?

    Sarkasmus. Weil es illegal ist, dumme Leute zu schlagen.

  4. #4
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Meiner Ansicht nach ist das durchaus eine Handhabe für eine "dicke Keule" und wäre ein weiterer Baustein, den man in ein Abmahnschreiben einbauen könnte.

    Es käme dann allerdings darauf an, ob der zuständige LDSB Handlungsbedarf zur Verhängung eines Ordnungsgeldes sehen würde.
    Mindestens im Falle von NRW halte ich das schon mal für aussichtslos, bei den übrigen für fraglich, aber durchaus möglich. Nach dem Buchstaben des BDSG jedenfalls wäre ein Ordnungsgeld begründet. Es ist nur immer wieder wie überall die Frage, ob das geltende Recht auch konsequent angewendet wird.
    Goofy
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