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Thema: Was mache ich, wenn mir ohne meine Zustimmung ein Gewinnspiel untergejubelt wird?

  1. #1
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Standard Was mache ich, wenn mir ohne meine Zustimmung ein Gewinnspiel untergejubelt wird?

    Hier eine Infosammlung für alle, die am Telefon eindeutig eine Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Lotterie abgelehnt haben (bzw. lediglich Infomaterial angefordert oder unverbindlich ihre Kontonummer preisgegeben haben), und dann trotzdem eine Teilnahmebestätigung bzw. Geldabbuchungen bekommen.
    Wenn Sie eventuell doch einer Spielteilnahme zugestimmt haben könnten, lesen Sie [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] weiter.

    Es gibt eine neue Gewinnspiel-Abzockmasche, dabei wird das Geld nicht über das Girokonto, sondern über die Telefonrechnung abgebucht. Wenn Sie davon betroffen sind, lesen Sie [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] weiter.
    ---------------------

    Wichtig ist es, dass man sich sicher ist, dass man keinen Vertrag eingegangen ist. Ist dies nicht der Fall, dann braucht man eigentlich nichts zu machen. Abgebuchte Geldbeträge lässt man von seiner Bank wieder zurückbuchen.
    Ob man mit einem Schreiben reagiert oder nicht, ist immer ein Stück weit Geschmacksfrage.
    Es ist auch so: je unseriöser das Unternehmen ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass der Widerspruch nicht respektiert wird, sondern dass trotzdem weitere Mahnungen kommen. Vor Gericht trauen sich diese Klabautermänner allerdings nur extremst selten - und wenn, dann verlieren sie jämmerlich.
    Ein kleiner Hinweis: sollte es sich um eine [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] handeln, dann ist es ein Stück weit Geschmacksfrage, ob man so einer Phantomfirma überhaupt eine Brieffreundschaft anfängt.
    Aber bei einem Streitfall macht es sich manchmal gut,wenn man belegen kann, dass man sich früh und eindeutig erklärt hat.
    Also sich erklärt hat und nicht eine Klärung oder Erklärung!
    Dies ist wichtig, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass es am besten ist, so wenig wie möglich mitzuteilen.
    Sollte also solch ein Vertragsschluss von einer Firma behauptet werden, dann sollte man diesem einfach "widersprechen".
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Der "Widerspruch" sollte so abgegeben werden, dass man die Versendung später beweisen kann. Das heißt: per Einschreiben mit Rückschein.
    Sollte die Kontonummer ohne Abbuchungseinwilligung genannt worden sein, dann im Widerspruch auf die fehlende Einwilligung hinweisen.
    Wichtig!
    Sollte eine Abbuchungseinwilligung erteilt worden sein, diese auf jeden Fall aufkündigen.

    Bitte auch beachten:
    Telefonische "Abbestellungen" oder "Stornierungen" bei der "Service-Hotline" des Unternehmens dienen mehr oder weniger Ihrem Privatvergnügen, haben aber im Streitfall in punkto Beweiswert etwa den Stellenwert wie ein Zwiegespräch mit einer Toilettenschüssel!
    Bedenken Sie, dass Ihnen am Telefon alles und nichts "bestätigt" oder "zugesichert"
    werden kann.
    Ein Nachweis darüber ist Ihnen jedoch leider im Streitfall regelmäßig unmöglich!
    Tatsächlich werden solche mündlich getroffenen Absprachen/Zusicherungen seitens der beteiligten Unternehmen später nicht selten einfach bestritten.
    Jegliche Kommunikation mit diesen Unternehmen sollte ausschließlich schriftlich per Einschreiben geführt werden!

    Ich habe bei einem Telefongespräch zugestimmt, dass mir Informationsunterlagen zugeschickt werden. Jetzt erhalte ich trotzdem eine Ware/Dienstleistung, und es wird Geld abgebucht. Ist das rechtens?

    Das ist auf keinen Fall rechtens. In einem solchen Fall liegt von Ihrer Seite keine Willenserklärung vor, es ist kein wirksamer Vertrag zustandegekommen.

    Ich habe bei einem Telefongespräch leider meine Kontonummer preisgegeben, aber weder eine Genehmigung zur Abbuchung gegeben noch eine Teilnahme am Gewinnspiel zugesagt. Habe ich jetzt eine vertragliche Verpflichtung?

    Eindeutig: nein.
    Eine Preisgabe der Kontonummer ist nicht schon als Zustimmung in eine Teilnahme zum Gewinnspiel auszulegen, auch, wenn manche Betreiber das gern anders sehen.
    Wenn Sie nicht eindeutig der Spielteilnahme zugestimmt haben, ist kein wirksamer Vertrag zustandegekommen.
    Der Veranstalter wird Ihnen im Streitfall nicht das Gegenteil beweisen können.

    Die buchen mir einfach Geld ab, obwohl ich nie irgendeiner Teilnahme zugestimmt habe. Was mache ich jetzt?

    Dann lässt man das Geld von seiner Bank wieder zurückbuchen.
    Basta, fertig, aus.
    Das kostet einen selbst nichts, kostet aber den "Anbieter" jedesmal 8-15 Euro Rücklastschriftgebühr. Daher wird der dieses Spielchen meistens auch nur einmal versuchen, allenfalls zwei-/dreimal, ansonsten wäre er wirklich merkbefreit und hätte sich auch eine Unterlassungsklage von Ihrem Anwalt verdient.

    Illegale Abbuchungen von Ihrem Konto müssen und sollten Sie sich nicht bieten lassen.

    Sie können in solchen Fällen auch richtig unangenehm werden:

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, von welcher Bank und welchem Konto die Abbuchung erfolgt ist.
    • Richten Sie an diese Bank eine [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    • Wenn Sie die Daten des Abbuchers haben: erstatten Sie [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] wegen versuchten Betrugs.
    • Wenn das abbuchende Unternehmen ein dubioser Zahlungsdienstleister ist, der die Beträge angeblich weiterleitet: erstatten Sie [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen und Verdachts auf Geldwäsche.
    • Zusätzlich können Sie ggf. der zuständigen Finanzdirektion am Ort des Abbuchers eine Meldung über möglicherweise im Raum stehende Steuerstraftaten machen.




    Weitere Infos zu Ihrem Problem finden Sie hier:
    Gewinnspiel-Betrug - Abzocke am Telefon - Callcenter-Terror Infos rund um Gewinnspielabzocke
    Abmahnung_an_Lotteriebetreiber Wenn mir ein Gewinnspiel-/Lottovertrag untergejubelt werden soll
    Telefonisch abgeschlossene Verträge Wann habe ich einen Vertrag am Telefon abgeschlossen?
    Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung Warum "Widerspruch"? Eine Info über versch. Begriffe.
    Zustellmöglichkeiten Wie stelle ich sicher, dass mein Schreiben auch beweisbar dort angekommen ist?


    Was kann noch so passieren?
    Manche Firmen ignorieren sowohl Widersprüche, wie auch Widerrufe (deswegen sollten diese auch beweisbar versendet werden). Diese Firmen spulen dann ihr Programm ab, mit dem sie einen zum Zahlen bewegen wollen.
    Beliebt ist es, den Druck durch Einschaltung eines Inkassobüros zu erhöhen, mehr dazu hier:
    Inkassobüros, oder hier: Zahlungsforderung, der Werdegang
    In sehr seltenen Fällen versuchen es manche Firmen dann auch noch mit einem gerichtlichen Mahnbescheid. Dies bedeutet aber nicht, dass die Forderung tatsächlich zurecht besteht! Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit einer Forderung nicht. Was man dann machen sollte, erfährt man hier: Mahnbescheid

    Viele weitere Infos findet man auf der Übersichtsseite (Portal) des Wikis.
    Einfach mal stöbern: Portal
    Geändert von Goofy (12.04.2008 um 17:31 Uhr)
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  2. #2
    Pöhser Purche Avatar von homer
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    Idee Was mache ich, wenn mir ohne meine Zustimmung ein Lottovertrag untergejubelt wird?

    Letzens hab ich was interessantes gefunden. Nachdem hier immer wieder berichtet wird, dass sich CA Kontodaten zu "Abgleichszwecken" erschleichen, sollte das hier gut herpassen. Evtl. kann auch mal ein Anwalt was dazu sagen, inwieweit man nach diesem Gesetz erfolgreich vorgehen kann.

    Zitat Zitat von BDSG
    BDSG §43 Bußgeldvorschriften

    [...]

    (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    [...]

    4. die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, durch unrichtige Angaben erschleicht,

    [...]

    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann im Fall des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro geahndet werden.


    § 44 Strafvorschriften

    (1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind der Betroffene, die verantwortliche Stelle, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Aufsichtsbehörde.
    Kann man da eine dicke Keule schnitzen?

    Sarkasmus. Weil es illegal ist, dumme Leute zu schlagen.

  3. #3
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Standard

    Meiner Ansicht nach ist das durchaus eine Handhabe für eine "dicke Keule" und wäre ein weiterer Baustein, den man in ein Abmahnschreiben einbauen könnte.

    Es käme dann allerdings darauf an, ob der zuständige LDSB Handlungsbedarf zur Verhängung eines Ordnungsgeldes sehen würde.
    Mindestens im Falle von NRW halte ich das schon mal für aussichtslos, bei den übrigen für fraglich, aber durchaus möglich. Nach dem Buchstaben des BDSG jedenfalls wäre ein Ordnungsgeld begründet. Es ist nur immer wieder wie überall die Frage, ob das geltende Recht auch konsequent angewendet wird.
    Goofy
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