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Thema: Neuer Kaffeefahrten Fall: Firma Goltex/ITC Reisen

  1. #121
    Senior Mitglied Avatar von nixkaffeefahrt
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    Es war doch bestimmt nur ein bedauerlicher Einzelfall

  2. #122
    Kaiser von Schnabelland Avatar von Schnabelland
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    Zitat Zitat von cheyennecorp Beitrag anzeigen
    immer wen die sich einen besonderen Fall Raussuchen klappt der.
    Nö. Wenn die einen Fall raussuchen gibt es zwei Möglichkeiten:

    a) er "klappt" (Opfer bekommt Entschädigung, Ware wird zurückgenommen o.ä.) ==> Erfolg für die Zeitung ==> GROSSER BERICHT!

    b) er "klappt" nicht. In diesem Fall gibt es erneut zwei Möglichkeiten:
    b.1.) Der Fall macht trotzdem was her (Rumgepöbel der Abzocker, Opfer gerät in ernste Not, Schlangenöl macht das Opfer krank etc.) ==> BERICHT!
    b.2.) Der Fall macht nichts her ==> KEIN Bericht!

    Nur vom Fall b.2.), der definitiv ebenfalls öfter eintritt, hören wir eben nicht...
    Meine Baits:

    1.) Mariam Abacha und Charles Soludo in einem Bait - Baiting-Spaß für fast ein Jahr!
    Baiting-Charakter: Sir Wuschel Schnabeltier, Kaiser von Schnabelland

    2.) Frau Kabila und ihr Sohn(??) Emma - und meine EUR 15.000,--, die ich in Madrid bezahlt habe
    Baiting-Charakter: Sadistis Mausoquelis, Direktor der OMEC (Organization of Mouse-Oil Exporting Countries)

    3.) Kurzbait: Abubaka Yaya und sein Anwalt Dr. Temba Peter - das Treffen am Flughafen Heathrow.

  3. #123
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    Standard Neue runde neues glück

    Mir ist eine neue (alte) sünde meiner mutter in die finger gekommen.
    Irgendwann bei einer fahrt (wohl bei einer bei der mir hier shcon gut geholfen wurde) wurde eine reise für 2 personen gebucht.

    das buchungsdatum lah gut 1,5 jahre in der zukunft (ende dieses jahr) zum glück hat sie dazugelernt und ich sollte die reise für sie kündigen.

    Also ab ans telefon... Laut der netten Dame am Zelefon soll ich einfach schriftlich von der reise zurücktretten.

    gesagt getan, gestern kam die antwort.

    Wier sollen bitte die wage und den werkzeugkoffer käuflich erwerben oder zurückschicken der als gratis geschenk bei der reise dabei war.
    Je teil 50 Euronen. Was viel zu teuer ist. Also werde ich es zurück schicken.

    Meine frage dazu...wer muss das porte zahlen?



    nächster Teil der aufagbe

    Reisekosten liegen bei ca 350 euro pro person + 10 euro für eine reiserücktrittsversicherung von Hanse merkur (die schon bezahlt wurde)

    Statt der 10% Stonierungskosten wollen sie jetzt nur 15 euro pro person haben.
    Zitat: "...Kulanterweise sind wir bereit, die sache mit unserer üblichen Anzahlung von 15 Euro pro person abzuschließen"

    Was haltet ihr davon, die 15 euro zahlen und gut ist, oder doch lieber lassen?

    Bisher sind nur die 2*10 euro für die Reiserücktrittsversicherung der hanse merkur gezahlt wurden.

    Pru

    ps: ich versuch nacher noch scans von den briefen hochzuladen.

  4. #124
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    @ Pru: Scans bitte per Mail an mich: kaffeefahrten[at]gmx.de

    Um zu entscheiden, ob ihr irgendwas zu zahlen habt, fragt einen Anwalt. Rechtsberatung können wir hier nicht leisten, ausserdem kennen wir die Unterlagen ja nicht. Mit wem hast du denn einen Vertrag? Mit einem Postfach?

    Was das Paket angeht: Hast du eine Postanschrift (kein Postfach!) Wenn nicht, lasse es, Paket an Postfach funktioniert nicht.
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  5. #125
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    Hallo,
    meine Freundin hatte bei der Goltex ITC eine Reise gebucht, ist dann aber zurückgetreten.
    Sie hatte dann von der Firma einen Brief bekomme in dem sich eine Auflistung der Geschenke die Sie zurück haben wollten, und freie Paketaufkleber um diese kostenfrei zurück zusenden. Wären Paketaufkleber nicht dabei gewesen hätten wir alles unfrei nach Molbergen Geschickt.
    Kurze zeit später bekam sie eine bestätigung das die Ware bei ihnen eingegangen ist und somit die sache erledigt ist.

    gerd2007
    Geändert von gerd2007 (30.04.2009 um 16:14 Uhr) Grund: versehentlich zweimal eingesetzt

  6. #126
    ### nicht streicheln ### Avatar von Nebelwolf †
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    Standard Geschenke zurück?

    Zitat Zitat von gerd2007 Beitrag anzeigen
    Sie hatte dann von der Firma einen Brief bekomme in dem sich eine Auflistung der Geschenke die Sie zurück haben wollten,
    Es liegt in der Natur von Geschenken, daß man sie nicht zurückgeben muß.

    Nebelwolf

  7. #127
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von gerd2007 Beitrag anzeigen
    Kurze zeit später bekam sie eine bestätigung das die Ware bei ihnen eingegangen ist und somit die sache erledigt ist.
    Viel spannender wäre es, wenn die Geschenke nicht zurückgeschickt worden wären.
    Mit welcher rechtlichen Keule hätten sie dann wohl gedroht

  8. #128
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    Hallo,

    meine Mitter ist nun auch auf die Firma "GOLTEX Reisen" reingefallen. Sie hat trotz aller Warnungen auf ´ner Kaffeefahrt eine Kur-Reise nach Marienbad im November gekauft für lappische 500¤ p.P. Super Schnäppchen... Dazu gabs noch eine groß angepriesene Reise nach Prag (im Preis inklusive) im Februar 2010. Wenige Tage später kam auch schon die Rechnung mit den genauen Information zur der Reise. Es stellte sich heraus, dass die Reise nicht nach Prag geht, sondern in den Großraum Prag, in irgendein Dorf. Transport nach Prag ist natürlich im Preis nicht enthalten. Ebenso kein Essen.
    Wir haben jetzt erstmal alles widerrufen, nun kriegen wir eine Stornierungsbestätigung von der besagten Firma und eine Rechnung von über 200¤ (Stornierungsgebühr + Rechnung für die Geschenke). Angeblich waren wir mit der Frist zuspät.

    Meine Frage wäre jetzt, ab wann läuft die Widerruf-Frist. Ab dem Tag der Unterschrift oder ab da, wo die Rechnung bzw. Bestätigung ins Haus flattert?

    Bitte um Hilfe, meine Eltern wollen jetzt schon die Kündigung zurücknehmen um sich den Ärger zu ersparen, ich kann es aber nicht wirklich zulassen. Das ist doch alles nur Abzocke.

    Vielen Dank

  9. #129
    Urgestein Avatar von Eniac
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    Zitat Zitat von Zariza Beitrag anzeigen
    Meine Frage wäre jetzt, ab wann läuft die Widerruf-Frist. Ab dem Tag der Unterschrift oder ab da, wo die Rechnung bzw. Bestätigung ins Haus flattert?
    Ab dem Tag, an dem Du die Widerrufsbelehrung ausgehändigt erhältst.


    Eniac
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    Viele falsche Escrow-Seiten: http://escrow-fraud.com/search.php

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  10. #130
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Die Widerspruchsfrist laeuft 14 Tage nach Erhalt der Belehrung, die gesondert vom eigentlichen Vertrag zu unterschreiben ist. Wenn du also kein Blatt Papier mit der Widerrufserklaerung erhalten hast, das deine Mutter seperat unterzeichnet hat, betraegt die Frist mindestens 6 Monate.

    Dazu zwei Fragen:

    1. Wann wurde die Reise verkauft?
    2. Wie hast du widersprochen? Telefonisch? Einschreiben mit Rueckschein?

    Wie auch immer: wenn du dir sicher bist, das keine 14 Tage dazwischen lagen oder eine Widerrufsbelehrung nicht bei Vertragsschluss seperart unterzeichnet wurde, dann ist die Sache klar. Wenn du unsicher bist: Frag einen Rechtsanwalt, bzw. das darf dann auch gerne deine Mutter tun. Die Erstberatung ist auch nicht sehr teuer, wie haeufig angenommen wird.

    Stornogebuehren werden nur ausserhalb der Widerrufsfrist faellig. Und Rechnung fuer Geschenke - ich bitte dich. Seit wann zahlt man fuer ein Geschenk? Du gehst doch auch nicht mit einem Strauss Blumen zu deinem Nachbarn und sagst: "Herzlichen Glueckwunsch zum Geburtstag, fuer die Blumen haette ich dann gerne 5,30€.

    Was die Rueckgabe von Geschenken angeht: ich habe nun zum 3. Male gehoert, das die Kaffeefahrtenmafia Geschenke zurueckfordert bzw. Geld sehen will. Meist ist das ja eh nur billigster China-Import. Aber warum sollte man das selbst zur Post bringen? Lass es bei dir stehen und bestehe auf Abholung. Ausserdem kannst du Lagerkosten geltend machen.

    Aber wie gesagt - ich kenne nur 3 Faelle - und das ist eindeutig zu wenig, um sagen zu koennen, was du nun definitiv tun solltest. Auch wenn es mehr Faelle waeren, duerfte ich keine Rechtsberatung als Nicht-Anwalt leisten. Suche auf jeden Fall einen Anwalt, der Ahnung von Kaffeefahrten hat. Ich gehe davon aus, das er nur ein muedes \laecheln fuer deren Wisch uebrig hat, wenn du fristgemaes widersprochen hast.
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