Sorry, das ist ein etwas längliches Posting. Ich hatte nach der Abweisung meiner Anzeige bei der Staatsanwaltschaft große Teile aus der - meiner Meinung nach Super-Argumentation von Call-Center-Fresser - genommen, und da noch mal hingeschrieben:
Donnerstag 5. Juni 2008
An die
Staatsanwaltschaft xxxxx
Herrn Oberstaatsanwalt Dr. xxx
xxxxstr. 6
xxxx xxxingen
Mein Schreiben vom 28.2.2008 mit der Bitte um Prüfung auf strafrechtliche Relevanz
Ihr Schreiben vom 10.3.2008 mit der Zurückweisung der Eingabe
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt,
nach etlichen Rückbuchungen meinerseits haben nun die unberechtigten Abbuchungen von meinem Konto aufgehört. Offensichtlich genügt es diesen Firmen, wenn sie den „Gewinn“ einstreichen, den unbedarftere Zeitgenossen aus Angst oder Unsicherheit bezahlen. Für mich könnte der Fall also nun erledigt sein – wenn nicht das unangenehme Gefühl zurückgeblieben wäre, dass derartige „Geschäftspraktiken“ in unserem Rechtsstaat, dem ich als Beamte durchaus verbunden bin, unverfolgt bleiben.
Lassen Sie mich etwas ausholen, und Ihnen die Lage so schildern, wie sie sich für mich darstellt.
Man stelle sich folgendes Szenario vor: Ein Mann (geben wir ihm den exotischen Namen "Willi") geht auf der Straße spazieren. Ein wildfremder Mann (nennen wir ihn Jupp) kommt auf ihn zu, nimmt ihm seine Brieftasche aus der Jacke und entwendet 60,--€.
Auf die verwirrte Frage von Willi was das soll, antwortet Jupp: „Wir haben einen Vertrag, ich darf das. Und in 3 Monaten komme ich wieder und hole mir wieder 60,--€.“
Willi antwortet: „Das stimmt doch gar nicht, ich habe doch keinen Vertrag!“
Worauf Jupp sagt: „Doch. Und wenn Du nicht zahlst, bringt Dich mein Anwalt vor Gericht.“
Willi fragt Jupp, ob er ihm denn den Vertrag zeigen könne. „Nein“, sagt Jupp. „Ist auch egal. Ich behalte die Kohle und du zahlst weiter.“
“Okay“ sagt Willi, „dann bezahle ich natürlich, um keinen Ärger zu haben.“
Spätestens jetzt fragen sich wohl alle vernunftbegabten Menschen, ob ich eventuell eine etwas zu blühende Phantasie habe, wenn ich so einen absoluten Blödsinn beschreibe. Jeder Mensch würde doch die Polizei rufen. Und auf gar keinen Fall so einem Typen sein Geld überlassen. So etwas gibt es doch nicht.
Doch. Denn genau das passiert jeden Tag am Telefon. Und zwar nicht vereinzelt, sondern tausendfach.
Warum spielen offensichtlich so viele Leute die Spiele der Täter mit, obwohl man sich doch eigentlich ziemlich einfach wehren kann? Oft schon durch schlichtes Nichtstun?
Es fängt ja schon an, wenn wahrheitswidrig behauptet wird, es bestehe bereits ein Vertrag. Ein Vertrag bedeutet inhaltlich zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Gibt es diese übereinstimmenden Willenserklärungen nicht, so gibt es logischerweise keinen Vertrag.
Und wer braucht den Beweis für den bestehenden Vertrag? Natürlich der, der ihn einfordert. Da ist doch die spannende Frage, wie genau das ein Call Center dies anstellen will.
Leider kommt es immer wieder vor, dass man aus Unerfahrenheit einen Vertrag eingesteht, selbst wenn man ihn gar nicht eingegangen ist. Bestes Beispiel: Das Wort Kündigung, welches ja impliziert, dass ein Vertrag eingegangen wurde.
Es gibt Telefongespräche, die beinhalten nicht nur eine, sondern gleich 2 oder 3 Straftaten gleichzeitig. Beispiel:
1. Ein Anrufer behauptet dem überraschten Angerufenen wahrheitswidrig, es bestehe ein Vertrag und er brauche nur die Kontodaten, um diesen zu löschen. In Wirklichkeit bucht seine Firma Geld ab.
Also mit anderen Worten: bewusstes Herbeiführen eines Irrtums, verbunden mit einem Vermögensschaden. Oder einfacher ausgedrückt ... § 263 StGB Betrug
2. Der Anrufer droht, wenn der Angerufene seine persönlichen Daten nicht durchgibt, wird er den Vertrag einfach "weiter laufen lassen" und weiter Geld einfordern.
Oder ganz einfach ausgedrückt: § 240 StGB Nötigung
3. Der Anrufer sagt, er habe das Gespräch aufgezeichnet und könne somit beweisen, dass ein Vertrag bestehe.
Das wäre endlich einmal ein Krimineller, der sich selber überführt! Denn das Mitschneiden eines Telefon-Gespräches ohne Einwilligung des Gesprächspartners ist eine Straftat. § 201 StGB Vertraulichkeit des Wortes Und mit dieser Straftat würde er auch gleich die anderen beiden zugeben.
Und falls jemand meint, solche Mitschnitte könnte man fälschen, hätten wir gleich noch die 4. Straftat, nämlich das Fälschen von Beweismaterial.
Da ein Mahnbescheid vom Gericht grundsätzlich ungeprüft verschickt wird, hat er nur eine Konsequenz: Man muss ihm nur innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Die Kosten trägt der Antragsteller (also das Call Center, wenn es sich traut, einen Mahnbescheid zu beantragen ...... es soll ja Helden geben, die gerne tapfer untergehen).
Und wenn das passiert ist, dann soll das Call Center vor Gericht gehen. Das Gericht dürfte auf den Betreiber in dem Fall etwa die gleiche Wirkung haben wie Weihwasser und ein geweihtes Silberkreuz auf Graf Dracula.
Die einzige wirklich nötige Reaktion, falls Geld abgebucht werden sollte: Zurückbuchen.
Sollte dann noch einmal eine Abbuchung erfolgen, sollte meiner Meinung nach Strafanzeige erstattet werden.
An dieser Stelle folgt nun leider, wie auch in meinem Fall, die Einstellung fast auf dem Fuße. Die Begründungen sind in allen Fällen, die ich mittlerweile recherchiert habe, dieselben:
1. Kein öffentliches Interesse
Das "öffentliche Interesse" ergibt sich meiner Meinung nach aus der Häufigkeit der Taten und auf ihre ausführliche Dokumentation in verschiedenen Internet-Foren, sowie Verbraucherzentralen. Vor allem ergibt es sich auch durch die Tatsache, dass immer mehr Personen Opfer dieser Masche werden.
2. Geringfügigkeit
Ist durch die offensichtliche Anzahl der Taten schon widerlegt.
3. Es kann kein zur Verurteilung nötiger Vorsatz nachgewiesen werden
In Einzelfällen können Täter sich evtl. durch Buchungsfehler herausreden. Die oft dokumentierte Vorgehensweise schließt aber meiner Meinung nach solche „Buchungsfehler“ aus. Es wäre ein Leichtes – etwa durch Verlangen einer Abbuchungsermächtigung bei der abbuchenden Bank – nachzuweisen, dass ein solches Einverständnis zu Abbuchung niemals vorlag.
4. Hinweis auf zivilrechtliche Relevanz
Wie schon bei Punkt 1 erwähnt, ergibt sich hier meiner Meinung nach durchaus ein öffentliches Interesse. Vor allem ältere Menschen werden durch diese Praktiken oft überfordert – und übervorteilt. Unsere Gesellschaft sollte ein Interesse daran haben, gerade diese Menschen zu schützen.
Mit der Bitte um Rückantwort verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
ziemlichsauer
Und die (lakonische) Antwort des Herrn Oberstaatsanwalt kam heute:
Sehr geehrte Frau ziemlichsauer,
Ihr Anliegen und Ihr Unmut über das Vorgehen entsprechender Gesellschaften ist für mich gut nachvollziehbar und verständlich. Dementsprechend wird auf politischer Ebene wohl auch der Versuch unternommen, solche Anrufe zukünftig zumindest zu erschweren.
Der Staatsanwaltschaft sind die Hände gebunden, solange nicht ganz konkrete Anhaltspunkte hinsichtlich Ort und Zeit sowie Tatumstände vorliegen, die einen auf tatsächlichen Feststellungen beruhenden Anfangsverdacht einer Straftat begründen. Insoweit verweise ich auf mein Schreiben vom 10.3.2008.
Bedauerlicherweise kann ich Ihnen keine andere Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. XXXX Oberstaatsanwalt
Ich verstehe zwar immer noch nicht, welchen Teil von Ort, Zeit oder Tatumstand er nicht begreift, aber ich glaub, ich geb's langsam auf.
LG ziemlichsauer



Zitieren




Lesezeichen