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Thema: 6-Wochen-Märchen / SEPA / Lastschriften

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  1. #1
    Senior Mitglied
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    Standard 6-Wochen-Märchen / SEPA / Lastschriften

    Hallo liebe Userinnen und User,

    es ist vielleicht einigen Aufgefallen, dass sich das 6-Wochenmärchen bezüglich der Lastschriftrückbuchung (bzw. der Widerspruch der Lastschrift) bei Abbuchung ohne Erlaubnis beharrlich von der Presse weiter verbreitet wird.
    Das ist iun meinen Augen das eine Ärgernis.
    Aber unabhängig davon, liest man hier immer wieder von Opfern solcher Lastschriften, dass dieses Märchen auch von den Mitarbeitern der Banken verbreitet wird und man sich sogar weigert die Lastschrift dann (also nach dieser ominösen 6-Wochenfrist) wieder gut zu schreiben, bzw. rückgängig zu machen.

    Ich möchte diese Geldinstitute, wo nachweislich solche Fehlinformationen an die Kunden übermittelt wurden, gezielt anschreiben und um Stellungsnahme zu bitten.

    Deswegen bitte ich von den Usern, die (unabhängig von der Vorgeschichte) von solch einer Aussage betroffen waren, mir diese Mitzuteilen.

    Es geht um Abbuchungen ohne entsprechender Berechtigung zur Abbuchung (nicht um fehlerhafte Abbuchungen, bei bestehender Abbuchungserlaubnis!).
    Von diesen, die von der Bank den Hinweis bekommen haben, dass man diese nach 6-Wochen nicht mehr zurückbuchen/gut schreiben kann. Interessant sind auch Aussagen, die nach hartnäckigem Beharren doch zurück genommen wurden und das Geld letztendlich doch gut geschrieben wurde.

    Ich bitte nur um Mitteilungen dessen Absender (Username) nachvollziehbar sind.

    Was ich bräuchte sind folgende Angaben:

    1. Bank-Institut, Auskunft erteilende Filiale (wenn es geht mit den Adressdaten, Name des Filialleiters)
    2. Kurze Beschreibung der Situation, u.U. auch den Weg zur Gutschrift. (bitte mit ca. Zeitangabe und auch die Form -Telefonisch, Vor Ort bei der Bank, Schriftlich)
    3. Username
    4. Sehr schön wären noch Dokumente (evtl. anonymisiert) des Vorganges. Muss aber nicht.

    Mein Ziel der Aktion:
    Gezieltes Anschreiben der Filialen und der Zentralen.
    Dabei fordere ich die Institute zur Stellungsname auf und frage, wie sie solche Fehlinfos der Kunden in Zukunft vermeiden wollen (Weiterbildung der Angestellten?).
    Es wird sich um ein Standardschreiben handeln, in dem nicht direkt Bezug zu dem mir mitgeteilten Fall genommen wird, sondern nur erwähnt wird, dass mir von dieser Filiale (bzw. Aus Filialen dieser Bank -wenn es an die Zentrale geht-) eine oder mehrere entsprechende Fehlerhaften Äußerungen von Angestellten gegenüber den Kunden vorliegt.

    Das Schreiben werde ich, wenn ich es verfasst habe hier einstellen.

    Weiter möchte ich gerne mal zusammenstellen, wie weit gefächert diese Fehlinformation an die Kunden weiterverbreitet werden. Ich glaube, dass es wenige Institute gibt, wo dieses Märchen nicht verbreitet wird.

    Ich sicher zu, dass die mir mitgeteilten Infos nicht an Dritte weiter gegeben werden oder veröffentlicht werden.

    An liebsten wäre es mir, wenn Ihr mir die Infos per Mail zusendet: Gaston [klammeraffe] antispam [dot] de


    Natürlich auch per PN!
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  2. #2
    mareike26
    Gast

    Standard

    Wie wäre es, wenn das auch an den Verbraucherzentrale Bundesverband geht?

  3. #3
    Senior Mitglied
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    Standard

    Weitergehende Aktionen, warum man das Märchen verbreitet sind natürlich auch denkbar!

    Mir ging es durch die Postings von solchen Märchen-Opfern (wie ich Sie mal nenne) und die ständigen Fehlinformationen durch die Presse, mal die Banken in die Pflicht zu nehmen.
    Sie winden sich ja schon wegen der Lastschriften heraus, in dem Sie meinen, dass die Sorgfaltspflicht unter einem Schwellenbetrag nicht notwendig ist (ich verweise auf die Antwort einer Bank an mich, bzgl. der illegalen Abbuchung durch Computer-Bild).
    Ironisch gesagt: Warum auch, so kann man dann noch die Rückbuchungsgebühr kassieren!

    Das auf der anderen Seite die Konto-Inhaber falsch Informiert werden. Ob bewusst oder nicht sei da hingestellt, da es die Aufgabe des Arbeitgebers ist, seine Mitarbeiter zu Schulen! Und dieser hat für die Handlungen der Angestellten einzustehen.
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  4. #4
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Ob bewusst oder nicht sei da hingestellt, da es die Aufgabe des Arbeitgebers ist, seine Mitarbeiter zu Schulen! Und dieser hat für die Handlungen der Angestellten einzustehen.
    Denke , dass den Verantwortlichen in den Banken die Rechtslage sehr genau bekannt ist,
    sonst würde ja nicht bei entsprechendem energischen Nachdruck klein beigegeben.
    Die Interessenslage an der Falschinformation dürfte mehr als klar sein.
    Die Fehlinformation in der Presse beruhen zu 99.99% auf Dummheit und Faulheit sich korrekt zu informieren.
    Jeder schreibt von anderen ungeprüft und ohne selber zu recherieren ab .
    Das BGH Urteil ist seit 2000 im WWW verfügbar.

  5. #5
    mareike26
    Gast

    Standard

    http://www.stern.de/politik/panorama...en/636773.html
    Eines Tages jedoch entdeckte ihre Tochter, dass 25 verschiedene Glücksspielgesellschaften regelmäßig Geld abbuchten: der Lotto Plus Service 29,95 Euro, Wincompact 97,80 Euro, die Firma G-Winnjagd 89,97 Euro. Die alte Dame hatte die Auszüge nicht kontrolliert, und so waren in knapp zwei Jahren 6264,81 Euro verschwunden. Da man unberechtigte Abbuchungen nur sechs Wochen lang rückgängig machen darf, konnte die Tochter lediglich noch rund 1000 Euro retten.
    Der Stern hat von mir einen Leserbrief mit einer massiven Beschwerde, Richtigstellung dieses Märchen und einer Aufforderung bekommen, der alten Dame diese Informationen auch zukommen zu lassen.
    Diese elende Schlamperei der Journalisten, die anscheinen von journalistischer Sorgfaltspflicht noch nichts gehört haben, macht mich wirklich sauer. Leute vertrauen und glauben dem Stern. Und die verbreiten so einen Mist.

    Ach ja: Bereits am 20. August bekam ein Herr S. der für Stern.de einen Artikel geschrieben hat, in dem dieses Märchen wieder bemüht wurde, ein Feedback von mir. Nach meiner Beschwerde, dass er nicht einmal antwortet, kam eine Mail von ihm zurück, er wäre gerade unterwegs, ich solle ihm das einmal genau erklären. Ich habe also ausführlich das Urteil erklärt, Links angegeben etc.. Bis heute hat der Herr sich nicht mehr gemeldet. Ein Armutszeugnis für den Stern. Zum Kotzen.

  6. #6
    Urgestein Avatar von Liquid-Sky-Net
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    Du sollst nem Reporter was erklären? Er schreibt ja den Artikel. Ist genau so, als wenn eine ein Buch über Verhütung schreibt "So wird man im gesamten Leben garantiert nicht schwanger" und in der 4ten Woche ist.

    Mareike, Du kennst Dich da besser aus... an was hängt das? Sind die zu faul, oder werden von den Verlagen / Chefs nur noch "aussagekräftige Massenartikel" in kürzester Zeit verlangt?

    Gerade Stern und Spiegel haben eine sehr große Popularität. So zerstören die doch selbst ihr Image?
    Ich leb in meiner eigenen Welt, aber das ist o.k. - man kennt mich dort! :D
    Zitat Zitat von axys
    Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig.

  7. #7
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Standard Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren - Neuregelungen seit Juli 2012

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Neuregelungen seit Juli 2012
    ....
    Im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren beauftragte der Bankkunde bislang seinen Vertragspartner, etwa den Stromversorger, den vereinbarten Rechnungsbetrag von seinem Konto abzubuchen. Der Bank oder Sparkasse selbst lag keine Einwilligung ihres Kunden vor. Dafür konnte man der Lastschriftbuchung innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsabschluss (diese erfolgte in der Regel zum Ende des Quartals) widersprechen. Tat der Kunde dies nicht, so galt sein Schweigen als Genehmigung der Lastschrift.
    Das stimmt doch schlicht nicht

  8. #8
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Doch, das stimmt
    Der Einziehende kann/konnte der Bank jederzeit die Unterschrift! bei Bedarf/Verlangen vorlegen, da galt die 6 Wochen Frist, die jetzt durch die Änderung auf 8 Wochen verlängert wurde. Der Passus mit der stillen Genehmigung ist weggefallen, weil grundsätzlich die Einverständnis des Bezogenen nachgewiesen werden muss, um die 13 Monatsfrist zu umgehen.
    Zumindest verstehe ich das so.
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
    „Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
    „Die ältesten Wörter sind die besten und die kurzen die allerbesten." Sir Winston Churchill 1874–1965
    "Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826




  9. #9
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Der Unterschied besteht also darin
    Seit dem 9. Juli 2012 haben die Banken und Sparkassen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst und so neue Regeln für das Einzugsermächtigungsverfahren eingeführt. Jede Lastschrift muss jetzt vorab autorisiert werden. Das geschieht, indem der Verbraucher gegenüber seinem Vertragspartner eine Erklärung mit zwei Aussagen abgibt. Auf der einen Seite erlaubt er durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung seinem Vertragspartner (Händler, Energieversorger usw.), Zahlungen vom Konto abzubuchen. Auf der anderen Seite weist er dadurch auch seine Bank an, die Lastschrift einzulösen.
    Das heißt, dass die Hürde für Selbstbedienung von Abofallenabzockern und sonstigen Selbstbedienern praktisch unüberwindbar gemacht wurde.

  10. #10
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Die Hoffnung stirbt zuletzt, alleine fehlt mir der Glaube, die werden schon Lücken im System finden -leider

    z.B. die Karten Pin abfragen (traue ich denen auf jeden Fall zu) und daraus eine genehmigte Abbuchung konstruieren (Spekulation)
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