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Thema: 6-Wochen-Märchen / SEPA / Lastschriften

  1. #31
    Senior Mitglied Avatar von Ostfriese
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    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Ich habe schon seit längerem die Vermutung, dass auch die eigenen Mitarbeiter vorsorglich Dumm gehalten werden, bzw. ebenso die falschen Infos Vermittelt bekommen, wie sie es dann mit tiefster Überzeugung weiter geben.
    Was mich auch nicht wundern würde, wäre, wenn es bei Banken eine "offizielle Sprachregelung" oder mündliche Dienstanweisung* gibt, das man Kunden gefälligst das 6-Wochenmärchen auftischen soll, wenn sie entsprechende Fragen stellen.

    [*] Das eine solche Anweisung existiert wird natürlich offziell bestritten
    "Wo die Regierung das Volk fürchtet herrscht Freiheit; wo das Volk die Regierung fürchtet herrscht Tyrannei!" (T. Jefferson)

    Die von mir getätigten Äußerungen stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar und sind somit durch Artikel 5 Grundgesetz gedeckt, bis ein Gericht etwas anderes entscheidet!

  2. #32
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Standard Es kann nicht wahr sein...

    ... gerade im Mittagsmagazin:

    Sprecherin der VBZ NRW:

    Unberechtigte Abbuchungen: Sofort mit der Bank sprechen und innerhalb der 6-Wochenfrist zurückbuchen lassen.
    Haben die das Rundschreiben seinerzeit nicht bekommen oder nicht gelesen? Solange diese (angeblichen vertrauenswürdigen) Instutionen weiter dieses Märchen propagieren, rennen wir gegen Windmühlenflügel an.
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
    „Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
    „Die ältesten Wörter sind die besten und die kurzen die allerbesten." Sir Winston Churchill 1874–1965
    "Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826




  3. #33
    mareike26
    Gast

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    Zitat Zitat von Gonzo Beitrag anzeigen
    Sollte ich sie mal hierhin einladen?
    Wenn sie bereit ist, sich auf ein Gespräch mit uns einzulassen, gerne. Jeder Banker, den man ein bisschen für das Thema sensibilisiert, nutzt im Endeffekt dem Kunden.
    Ich bin gespannt, was sie so erzählt.
    Ach ja: Wie mir ein weiteres Mitglied des Forums letztens erzählte, wissen selbst viele Anwälte nicht, dass es diese Frist nicht gibt.

  4. #34
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    Standard

    Mareike, ich schicke ihr mal den Link hierher und bitte sie, hier mal mitzudiskutieren, zumindest mirzuliebe :-)

    Bei uns in der lokalen Tagespresse (Rhein-Zeitung, Verbreitungsgebiet Rheinland-Pfalz) stand letztens auch, dass man innerhalb der 6 Wochen reagieren muss.
    Habs dort nicht weiter kommentiert (Leserbrief), weil ich die Postille nicht wirklich ernst nehme.

    Gruß

    Gonzo

  5. #35
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    Standard Hier prall(t)en Welten aufeinander

    Meine Freundin hat per Mail geantwortet.
    Ich gehe davon aus, dass sie nicht hierherkommen wird.
    Irgendwie hat sie für unsere Arbeit/Vorgehensweise kein Verständnis...
    Demnächst biege ich ihr bei, dass ich hier Mitglied geworden bin ;-)

    Ansonsten werd ich in Zukunft jede Gelegenheit nutzen, Banker auf das Thema anzusprechen - und hier berichten. Kann aber dauern, da ich diese Situationen nicht an den Haaren herbeiziehen will.

    Schöne Grüße

    Gonzo

  6. #36
    Senior Mitglied Avatar von Ostfriese
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    Zitat Zitat von Gonzo Beitrag anzeigen
    Irgendwie hat sie für unsere Arbeit/Vorgehensweise kein Verständnis...
    Warum sollte sie dafür Verständnis haben, wenn wir dafür sorgen, das immer weniger Menschen das 6-Wochen-Märchen der Banken glauben?
    "Wo die Regierung das Volk fürchtet herrscht Freiheit; wo das Volk die Regierung fürchtet herrscht Tyrannei!" (T. Jefferson)

    Die von mir getätigten Äußerungen stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar und sind somit durch Artikel 5 Grundgesetz gedeckt, bis ein Gericht etwas anderes entscheidet!

  7. #37
    Senior Mitglied
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    Standard

    Also ich betrachte meine Bank nicht als meinen Feind.

    Ich gehe davon aus, dass meine Bank mich nicht nachteiliger stellt, als Gerichtsurteile das erlauben.

    Sollte sie das doch tun, kann sie schnell zu meinem Feind werden.

    Aber soweit isses ja noch nicht.

    Die Unterhaltung mit meiner Freundin war rein privater und informativer Natur und mein Geld ist auch nicht bei ihrer Bank ;-)

    Gruß

    Gonzo

  8. #38
    Mitglied Avatar von Chactory
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    Vielleicht will sie sich auch nicht durch das Plaudern aus dem Nähkästchen in Schwierigkeiten bringen? Trotzdem schade.

  9. #39
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    Standard Antwort meiner regionalen VR-Bank

    Heute morgen ergab sich die Möglichkeit, dass ich bei *meiner* VR-Bank mal vor Ort nachfragen konnte.

    Die Mitarbeiterin stimmte zu, dass die 6-Wochen-Frist nur für "erlaubte" Abbuchungen gilt.
    Sie hat auch das einschlägige Urteil ins Gespräch eingebracht und gesagt, dass es deswegen diese 6-Wochen-Frist nicht für unerlaubte Abbuchungen gibt.
    Sie hat dann noch angemerkt, dass es logistisch nicht so einfach sei - die Geschichte mit Daten aus dem Keller holen und so - und darum gebeten, wenn mal sowas wäre, dass man doch bitte so früh wie möglich...

    Das Einzige, was mich stutzig gemacht hat: Auch in solchen Fällen sei es nach 6 Wochen jedoch nicht vollkommen unbeschränkt möglich.
    Hatte ich so verstanden, dass sie damit meinte, solange sie an die entsprechenden Unterlagen drankommt, macht sie es?!?

    Falls jemand ein berechtigtes Interesse an Kontaktdaten zu der Bank hat, kann er sich gerne per PN bei mir melden.

    Hoffe geholfen zu haben.

    Gonzo

  10. #40
    mareike26
    Gast

    Standard

    Bei unerlaubten Abbuchungen haben die Banken ein Problem. Die haben nämlich im gegenseitigen Lastschriftabkommen tatsächlich festgelegt, dass auch für unerlaubte Abbuchungen eine Frist von 6 Wochen gilt. Der Verbraucher ist diesem Abkommen aber nicht beigetreten, deswegen haben die Banken bei späteren Rückbuchungen das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben. Daher auch die Motivation, dem Verbraucher das Märchen von der 6-Wochen-Frist zu erzählen. Deine Freundin hat also unrecht.

    Du kannst unbefristet zurückbuchen, die Bank muss den Schaden notfalls auf die eigene Kappe nehmen. Wenn man als Bank Abbuchungen ohne Unterschrift zulässt, dann muss man mit dem Risiko leben.

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