Seite 7 von 9 ErsteErste ... 56789 LetzteLetzte
Ergebnis 61 bis 70 von 90

Thema: 6-Wochen-Märchen / SEPA / Lastschriften

  1. #61
    Forenbarbar Avatar von alariel
    Registriert seit
    02.03.2007
    Ort
    Hennef
    Beiträge
    3.434

    Standard

    Stell doch auch mal explizit die Frage nach unberechtigten Lastschriften - und gib Frage wie Antwort an das Antispam-Team weiter. Je mehr Banken, desto besser
    Klickibunti, zur Dunklen Seite dieser Weg Dich führt!
    Isediatur ignoratia vestra ac stupitiatae causa!
    Barbar - und stolz darauf!! ~***~ Nam et ipsa scientia potestas est!

  2. #62
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
    Registriert seit
    08.03.2006
    Ort
    Hier *wink* (hemisphaericus forumsicus)
    Beiträge
    2.786

    Standard

    Als "Exilbayer" und Ex-Sparkassler habe ich jetzt mal den Sparkassenverband Bayern um Stellungname, am besten gleich hier im Forum, gebeten. Mal sehen ob ich Antwort erhalte.

    112 - eine echt heiße Nummer
    Ein steter Quell der Weisheit: Das
    Antispam-Wiki.
    Lesen bildet!

  3. #63
    mareike26
    Gast

    Standard

    Gerade erst gefunden, etwas älter, aber sehr lesenswert: Pssst: Abbuchungen bis 50 Euro ohne Unterschrift
    Abbuchungen bis 5o Euro sind sogar dann möglich. wenn Lastschrift-Einreicher ausdrücklich erklären, dass Sie KEINE schriftliche Einzugsermächtigung haben.

    Ganz geheuer ist das den Banken offenbar selber nicht, denn der Zahlungsempfänger muss sich unter anderem verpflichteten, dass er “auf jegliche Werbung für das nicht schriftliche Verfahren” verzichtet.
    (...)
    Am Ende des Artikel erfolgt auch noch einmal der Hinweis, dass die 6-Wochen-Frist im Falle nichtexistenter Einzugsermächtigungen nicht besteht.
    Dies hat der Bankenverband auf Anfrage auch bestätigt.

  4. #64
    Mitglied Avatar von Skeeve
    Registriert seit
    05.06.2006
    Ort
    Nahe Aix-la-Chapelle
    Beiträge
    886

    Standard

    Mal überlegen… Bis 50¤ bedarf es also einer schriftlichen Einzugsermächtigung. Wenn also die Firma Miese13 unerlaubt bei mir abbucht und ich das natürlich zurückbuche, dann schicke ich geschickterweise natürlich auch noch einen T5F raus. So einer verursacht mir Kosten. Natürlich auch die Rückbuchung. Könnte ich alo in mein Schreiben den Passus aufnehmen: "Für die, mir entstandenen Unkosten in Höhe von xx¤ werde ich mic han Ihrem Konto Nr. XXX bedienen"? ;-) Und das dann auch machen. Wäre doch mal was.
    „Das ist aber keine Sicherheitslücke, sondern die Technik ist so gebaut“ Ralf Sauerzapf, Sprecher der Telekom laut Bericht in der "Märkische Allgemeine"

  5. #65
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    26.08.2006
    Beiträge
    4.282

    Standard

    @Skeeve

    Ich vermute mal, dass Du folgendes meinst:
    Bis 50€ bedarf es also keiner schriftlichen Einzugsermächtigung.

    Ansonsten erübrigt sich mit dem "nichtbedarf" einer Lastschrift/Abbuchungserlaubnis in Schriftform nicht die Erlaubnis zu selbiger!
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  6. #66
    Mitglied Avatar von Chactory
    Registriert seit
    26.03.2006
    Ort
    Kiel (D)
    Beiträge
    918

    Standard

    Gaston! Hilfe!
    Bitte nochmal erklären!

  7. #67
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    26.08.2006
    Beiträge
    4.282

    Standard

    Na, ganz einfach

    Wenn bei Abbuchungserlaubnissen unter 50 Euro nicht Notwendig ist eine schriftliche Erlaubnis zu haben, dann bedeutet dies aber nicht, dass trotzdem dafür eine "vorherige" Zustimmung des Kontoinhabers notwendig ist!

    Was mich bei der Sache etwas irritiert, ist diese Aussage:
    Abbuchungen bis 5o Euro sind sogar dann möglich. wenn Lastschrift-Einreicher ausdrücklich erklären, dass Sie KEINE schriftliche Einzugsermächtigung haben.
    Wenn dem so ist, wie kommt es dann, das die Banken monatelang Gelder von Konten abbuchen (jetzt über 50 Euro, z.B. die immer wieder auftauchenden 96 Euro), obwohl diese in ungewöhnlicher Anzahl zurück gebucht werden, ja zum Teil sogar Beschwerden an die Banken gesendet werden.
    Da scheint mir das Interesse der Banken an einem Korrekten Geldverkehr äußerst gering zu sein!
    Oder leuchten da die Augen der Bänker, wegen den Rücklast-Gebühren, die der Abbuchende dann bezahlen muss. Also der Verdienst durch illegale, ja strafbare Handlungen, statt Präventiv gegen Gesetzesverstöße vor zu gehen. Ich weiß es nicht!
    Aber das die Moral in den Banken sehr gering ist, zeigte ja der so genannte Bankenskandal, ich nenne Ihn Abzocke der Kunden!
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  8. #68
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
    Registriert seit
    04.05.2006
    Ort
    N 53° 07.274′ E 7° 58.678′
    Beiträge
    12.913

    Standard

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Glaubt hier wirklich noch jemand ernsthaft, das es einen Aktionär interessiert, wie seine Dividende erarbeitet wird? Hauptsache die Banken erwirtschaften Gewinne. Dem Geld sieht man es nicht an, ob es durch reelle Arbeit, Abzocke und Betrug oder durch Drogen- oder Waffenhandel verdient wurde. Solange der Rubel rollt und die Tantiemen verteilt werden ist das Gewissen abgeschaltet!

    Was interessieren da ein paar Fehl- bzw. Rückbuchungen?
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
    „Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
    „Die ältesten Wörter sind die besten und die kurzen die allerbesten." Sir Winston Churchill 1874–1965
    "Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826




  9. #69
    Mitglied Avatar von Chactory
    Registriert seit
    26.03.2006
    Ort
    Kiel (D)
    Beiträge
    918

    Standard

    Gaston, vielen Dank!

    Ähm, fehlt hier nicht auch ein k?
    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Wenn bei Abbuchungserlaubnissen unter 50 Euro nicht Notwendig ist eine schriftliche Erlaubnis zu haben, dann bedeutet dies aber nicht, dass trotzdem dafür keine "vorherige" Zustimmung des Kontoinhabers notwendig ist!
    *duckundwech*

    Ansonsten: Full Ack!
    Geändert von Chactory (18.01.2009 um 11:44 Uhr)

  10. #70
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
    Registriert seit
    08.03.2006
    Ort
    Hier *wink* (hemisphaericus forumsicus)
    Beiträge
    2.786

    Standard

    ...Hauptsache die Banken erwirtschaften Gewinne...
    *hüstel* Wenn Du geschrieben hättest: "Die Banken versuchen so ihre derzeitigen Verluste zu verringern" hätte ich´s eingesehen (Traurig, aber wahr).

    Spass beiseite:
    Normalerweise zieht eine Bank Lastschriften nur für Kunden ein, mit denen sie eine Vereinbarung zur Einreichung abgeschlossen hat. Ohne diese Vereinbarung dürfte sie die Lastschrifteinreichungen gar nicht ausführen. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Was mich wundert: Wenn massenhaft Lastschriften wegen Widerspruch auf das Konto eines Einreichers zurückgehen würde ich das Konto schneller sperren und kündigen als der Kunde "Lastschrift" sagen kann.

    Andererseits wenn ich die einstweilige Verfügung zur Kontokündigung durch die Stadtsparkasse München für das Konto von Frau RechtsAbzockunternehmensanwältin K.G. betrachte frage ich mich, wie weltfremd mancher Richter ist *soifz*
    112 - eine echt heiße Nummer
    Ein steter Quell der Weisheit: Das
    Antispam-Wiki.
    Lesen bildet!

Seite 7 von 9 ErsteErste ... 56789 LetzteLetzte

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Partnerlink:
REDDOXX Anti-Spam Lösungen