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Thema: 6-Wochen-Märchen / SEPA / Lastschriften

  1. #71
    Urgestein
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    Soweit bekannt ist, wird ja auch die Unterschrift auf einer Überweisung nicht näher geprüft. Und ob das PIN-Verfahren wirklich sicher ist, wurde ja auch schon angezweifelt. Letztendlich aus Sicht der Banken eine Güterabwägung: zusätzliche Überprüfungen zu implementieren, ist - insbesondere im Massengeschäft - teuer. Dagegen steht die Einschätzung, dass man - wenn denn Missbrauch tatsächlich nachgewiesen wurde -, den Schaden halt eben ersetzt. Und der Schadenersatz bei evtl. nachgewiesenem Missbrauch scheint momentan für die Banken erheblich billiger zu sein, als wenn man zusätzliche Sicherheitsmassnahmen implementieren würde. Also knallharte betriebswirtschafliche Kosten-Nutzen-Analyse.

    - kjz
    mein Credo: die 10 größten ROKSO-Spammer aus dem Verkehr gezogen, und 80 % des weltweiten Spam-Problems hätte sich mit einem Schlag erledigt....
    Ausserdem fordere ich die Abschaffung aller Affiliate-Programme, da mir bis heute niemand ein 100 % seriöses Affiliate-Programm benennen konnte.

  2. #72
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Ich habe meiner Bank auch mal eiem Mail geschickt, wie das nun mit dieser 6-Wochen-Frist sei. Anhand meines Namens machte man sich die Mühe und schaute meine Telefonnummer in den Unterlagen nach:

    Haben Sie denn eine ungerechtfertigte Lastschrift?
    Nein.
    Warum fragen Sie dann?
    Nun, wenn es mal vorkommen sollte, wäre es wichtig zu wissen.
    Innerhalb von 6 Wochen können Sie Lastschriften rückgänig machen.
    Mir liegen aber andere Informationen vor.
    Welche sind das?
    Das die 6 Wochen nur in den Verträgen zwischen Banken vereinbart wurden, nicht aber zwischen Bank und Kunde.
    Davon ist mir nichts bekannt.

    Danach erfolgte eine weitere Mail mit ausdrücklicher Bitte um Zustellung meiner Antwort postalisch bzw. per Mail. Bis jetzt kam nichts.

    Hier mal die Rückseite des Kontoauszugs:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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  3. #73
    Mittwoch
    Gast

    Standard Medienstimme

    Ist zwar keine Reaktion einer Bank, ich denke mir, dass sie aber trotzdem am Besten hierzu passt.

    Ich hatte nach einem Bericht im ARD-Magazin "Plusminus", in dem Anfang September (!) das Sechs-Wochen-Märchen im Zusammenhang mit Telefonabzocke erzählt wurde, eine Mail an die Redaktion mit einem Hinweis auf die Märchentatsache geschickt.

    Am vergangenen Freitag(!) bekam ich eine Reaktion: eine Redakteurin entschuldigte sich für die lange Antwortzeit und gab mir dann hinsichtlich der Sachlage Recht. Sie meinte aber auch, dass Banken sich nach dem Verstreichen der sechs Wochen meist querstellen, und dass dieser Sachverhalt allein schon einen Beitrag wert sei.

    Sie schloss mit der Ankündigung, für den Fall dass ein solcher Beitrag mal gemacht werden würde, sie vielleicht wieder auf mich zurückkommen würde. (Das Einverständnis des Vereins voraussetzend würde ich eine solche Anfrage sofort an den Vorstand weiterleiten.)

    Die Hoffnung stirbt zuletzt...
    Schönen Gruß
    Mittwoch

  4. #74
    Waldorf Avatar von siebich
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    Das Einverständnis hast Du, danke - saubere Arbeit.
    Hier etwas Lesestoff: Portal

    Die Familie von morgen
    (vorsicht Ironie)

  5. #75
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Ich bitte einen offiziellen Vertreter des Vereins, der Mainzer Allgemeinen Zeitung, deren Redakteurin (steht im verlinkten Artikel) und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz einen Brief zu schreiben. (Ich würde es ja selbst machen, stecke aber im Umzugsstress)

    Heute bei uns groß in der Zeitung - über eine halbe Seite: Verbraucherschutz - wichtig ist, sich zu wehren: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Ich zitiere:
    Ich habe nie zugestimmt, an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Jetzt wurden von meinem Konto von einer Gewinnspielgesellschaft aber schon zum zweiten Mal 59 Euro abgebucht...

    Dubiose Firmen setzten in den Callcentern oft speziell geschulte Mitarbeiter ein, [...] Deshalb sollte man auf jeden Fall regelmäßig die Kontoauszüge kontrollieren. Die Bank kann Abbuchungen nur in einem Zeitraum von sechs Wochen rückgängig machen.
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  6. #76
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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  7. #77
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    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Ich bitte einen offiziellen Vertreter des Vereins, der Mainzer Allgemeinen Zeitung, deren Redakteurin (steht im verlinkten Artikel) und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz einen Brief zu schreiben. (Ich würde es ja selbst machen, stecke aber im Umzugsstress)

    Heute bei uns groß in der Zeitung - über eine halbe Seite: Verbraucherschutz - wichtig ist, sich zu wehren: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Ich zitiere:


    Der selbe Unsinn stand auch in der Ausgabe der Pirmasenser Zeitung am 08.04.2010.

    Ich habe dann heute folgenden Leserbrief an die PZ geschrieben:

    "Schön, das es die Verbraucherzentrale gibt. Ebenso schön, das die Verbraucherzentrale ( nicht nur in Pirmasens, sondern bundesweit) den sogenannten Abzockern den Kampf angesagt hat.
    Allerdings ist eine Aussage von Frau Frommert, der Leiterin der VBZ in Pirmasens, nicht richtig. Geld von Abbuchungen, die vom Konto getätigt wurden, kann nur innerhalb von 6 Wochen zurückgeholt werden, so die Aussage von Frau Frommert. Da die "Abzocker" keinerlei Abbuchungsgenehmigungen der Geschädigten haben, verlängert sich diese Frist von 6 Wochen auf eine durchaus längere Zeit ( Urteil BGH XI ZR 258/99 ). Es sei den Geschädigten zu raten, auf der Bank darauf zu drängen, dieses Geld auch nach 6 Wochen noch zurückzuholen. Die Banken stellen sich natürlich gerne quer, aber wer auf sein Recht pocht, erhält sein Geld wieder zurück. Weiterhin sollte gegen den Abbuchenden, der abbucht, ohne eine Ermächtigung zu haben, eine Strafanzeige wegen Verdachts des Betruges gestellt werden, damit diesen Banden Ihr Handwerk gelegt werden kann.
    Nähere Informationen findet der geneigte Leser auf einer Internetseite unter [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] .
    Trotzdem nochmals ein Dank von mir an die VBZ für Ihre Arbeit. Weiter so."


    Ich hoffe, das meine Aussagen so richtig sind und das der Verweis auf diese Seite auch in Ordnung ist.

    Gruß

  8. #78
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Das 6-Wochen-Märchen nun auch beim Deutschlandfunk: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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  9. #79
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von DLF
    Innerhalb von sechs Wochen können sie diese Abbuchung noch rückgängig machen - ohne Angabe von Gründen.
    Ungeprüftes Abschreiben ist immer noch die bequemste Form des Journalismus...

  10. #80
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    Ich hab mal in den AGB bzw. Bedingungen für Lastschriften bei der SEB nachgeschaut.
    SEB AG
    Nähere Angaben zur Bank sind im
    „Preis- und Leistungsverzeichnis“ enthalten.
    Fassung 1. November 2009

    [Modedit]AGB deutlich gekürzt!
    Die AGB sind hier nachzulesen:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Unterstreichungen durch meiner einer. Wer lesen und verstehen kann, findet die seit November 2009 geltende 13-Monats-Frist. Auskünfte von Bankmitarbeitern habe ich nicht eingeholt, aber im Zweifelsfall hilft ein Hinweis auf die oder auch nur die Nachfrage nach den Bank-AGB den Bänkern ganz schnell auf die Sprünge.
    Ausprobieren mit dem Überschreiten der 6-Wochen-Frist kann ich ja schlecht, da ich meine Kontobewegungen öfter kontrolliere und AFAIK nicht absichtlich eine ungenehmigte Abbuchung provozieren und dann auch noch übersehen darf.
    Geändert von Mittwoch (15.11.2010 um 18:45 Uhr) Grund: Die AGB fallen unter das Urheberrecht - Bitte unbedingt Forenregeln beachten!
    Oo:..

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