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Thema: 6-Wochen-Märchen / SEPA / Lastschriften

  1. #81
    Mitglied Avatar von fridolin
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    Am 10. Februar wurde in der Sendung "Escher" vom MDR zusammen mit der VZ wieder das 6 Wochenmärchen verbreitet. Am gleichen Abend habe ich noch eine mail an die Redaktion geschickt mit der Bitte dieses Märchen nicht weiter zuverbreiten und sich bei antispam schlau zu machen. Am nächsten Tag hatte ich diese Antwortmail.

    Escher
    an mich

    Details anzeigen 10. Feb.

    Von Escher <XXXXXX>
    An "Mein Name [ich at freemailer.xy]"
    Datum 10. Februar 2011 21:06
    Betreff 6 wochen Märchen der Rückbuchung
    Gesendet von mdr.de

    Details ausblenden 10. Feb.

    Lieber Zuschauer der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber",

    vielen Dank für Ihre e-Mail und Ihr Interesse an unserer Sendereihe.

    Unsere Redaktion erhält eine so große Anzahl von Anfragen zu der jeweils
    aktuellen Sendung per Post, aber auch per e-Mail. Da wir aus Gründen der
    Gleichbehandlung weder die elektronische noch die Briefpost vorrangig
    beantworten können, bitten wir Sie um Geduld: Die Bearbeitung Ihrer Post
    kann einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie im
    Interesse einer zügigen Bearbeitung auf Anfragen nach einem
    Zwischenbescheid abzusehen.

    Diese Mail gilt als automatische Empfangsbestätigung - deshalb bitte nicht antworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihre Redaktion "Escher - Der MDR-Ratgeber"
    Geändert von cmds (08.03.2011 um 14:50 Uhr) Grund: keine unschuldigen Mailadressen verbrennen

  2. #82
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Standard Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren - Neuregelungen seit Juli 2012

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Neuregelungen seit Juli 2012
    ....
    Im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren beauftragte der Bankkunde bislang seinen Vertragspartner, etwa den Stromversorger, den vereinbarten Rechnungsbetrag von seinem Konto abzubuchen. Der Bank oder Sparkasse selbst lag keine Einwilligung ihres Kunden vor. Dafür konnte man der Lastschriftbuchung innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsabschluss (diese erfolgte in der Regel zum Ende des Quartals) widersprechen. Tat der Kunde dies nicht, so galt sein Schweigen als Genehmigung der Lastschrift.
    Das stimmt doch schlicht nicht

  3. #83
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Doch, das stimmt
    Der Einziehende kann/konnte der Bank jederzeit die Unterschrift! bei Bedarf/Verlangen vorlegen, da galt die 6 Wochen Frist, die jetzt durch die Änderung auf 8 Wochen verlängert wurde. Der Passus mit der stillen Genehmigung ist weggefallen, weil grundsätzlich die Einverständnis des Bezogenen nachgewiesen werden muss, um die 13 Monatsfrist zu umgehen.
    Zumindest verstehe ich das so.
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
    „Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
    „Die ältesten Wörter sind die besten und die kurzen die allerbesten." Sir Winston Churchill 1874–1965
    "Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht."Thomas Jefferson1743-1826




  4. #84
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Der Unterschied besteht also darin
    Seit dem 9. Juli 2012 haben die Banken und Sparkassen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst und so neue Regeln für das Einzugsermächtigungsverfahren eingeführt. Jede Lastschrift muss jetzt vorab autorisiert werden. Das geschieht, indem der Verbraucher gegenüber seinem Vertragspartner eine Erklärung mit zwei Aussagen abgibt. Auf der einen Seite erlaubt er durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung seinem Vertragspartner (Händler, Energieversorger usw.), Zahlungen vom Konto abzubuchen. Auf der anderen Seite weist er dadurch auch seine Bank an, die Lastschrift einzulösen.
    Das heißt, dass die Hürde für Selbstbedienung von Abofallenabzockern und sonstigen Selbstbedienern praktisch unüberwindbar gemacht wurde.

  5. #85
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Die Hoffnung stirbt zuletzt, alleine fehlt mir der Glaube, die werden schon Lücken im System finden -leider

    z.B. die Karten Pin abfragen (traue ich denen auf jeden Fall zu) und daraus eine genehmigte Abbuchung konstruieren (Spekulation)
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
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  6. #86
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Solche Lücken sind aber nicht so einfach aufzutun, es sei denn mit Urkundenfälschung (Fälschung der Unterschrift), und das werden die Gewinnbimmler im absoluten Regelfall tunlichst bleiben lassen.

    Wenn jetzt das unterzeichnete SEPA-Mandat (darauf läuft es hinaus) der Bank vorliegen muss, dann ist das ein Unterschied zur bisherigen Situation, wo der Abbucher mit großem IndianerehrenwortTM der Bank versichern durfte, dass "selbstverständlich" das Mandat vorliege. Dies wurde dann lediglich auf Anfrage bzw. bei Reklamation durch die Bank überprüft.

    Wenn jetzt ohne Wenn und Aber das unterschriebene Mandat bei der Bank vorliegen muss und andernfalls die Buchung nicht ausgeführt wird, dann entspricht das genau der Schweizer Situation, die sich seit langem bewährt hat und ein hohes Maß an Sicherheit bei vertretbarem Verwaltungsaufwand bietet.
    Goofy
    ______________________________
    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  7. #87
    mareike26
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    Da wir bereits einen Thread zum Thema haben, habe ich die Threads zusammengeführt. Mehrere Threads zum gleichen Thema tun nicht Not.

  8. #88
    Urgestein Avatar von Eniac
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    Da Gewimmbimmler und andere Fallensteller nach der Änderung wohl kaum einer ehrlichen Arbeit nachgehen werden, stellt sich natürlich die Frage, wie künftig die Zahlung ihrer nutzlosen Leistungen erfolgen soll. Einzug über die Telefonrechnung? Kassieren per Nachnahme?


    Eniac
    Die weltweit grösste Fakeseiten-Datenbank: http://db.aa419.org/fakebankslist.php
    Viele falsche Escrow-Seiten: http://escrow-fraud.com/search.php

    DER HERR ERSCHUF IN SEINEM ZORN - CLOPPENBURG UND BÜTTELBORN

  9. #89
    mareike26
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    Inkassostalking hat sich "bewährt".

  10. #90
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    Davon kann ich ein Lied "singen" und leider haben die Läden damit bei den Leuten Erfolg damit, die keine Chance haben in Foren wie diesem Hilfe und Unterstützung zu bekommen oder die aus Scham stillschweigend zahlen. Öffentliche Aufklärung ist immer noch dringend notwendig, um VerbraucherInnen vor diesen Machenschaften zu schützen und ihnen zu helfen sich dagegen erfolgreich zu wehren.

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