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Thema: Gewinnbriefwarnung *Bargeldregen*

  1. #11
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    Ausrufezeichen NRC Vertrieb Cloppenburg hat einen Gewinn für mich

    Hallo,

    ich habe kürzlich einen Brief mit dem Titel "Bargeldregen" erhalten, in der mir mein Gewinn von 1500¤ mitgeteilt wurde. Ich könne ihn mir auf einer Ausflugsfahrt abholen.
    Meine Antwort solle ich an NRC Vertrieb, Postfach 1367, 49643 Cloppenburg senden.
    Meine Frage an Euch: Wisst ihr wer genau hinter NRC Vertrieb steckt???
    Und wo die angebliche Firma NRC tatsächlich, oder überhaupt sitzt und wer der "Geschäftsführer" ist???

    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! DANKE GRUß MICHA

  2. #12
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Standard

    Vielleicht ja, vielleicht nein.

    Stelle bitte mal deine Einladung hier anonymisiert ein, d.h. deinen Namen, Abfahrtstag und Abfahrtsorte unkenntlich machen. Dann kann man vielleicht mehr sagen.
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  3. #13
    Senior Mitglied Avatar von nixkaffeefahrt
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    Dieser "NRC Vertrieb" scheint ja wirklich sehr aktiv zu sein diesen Oktober, wie man hier sieht:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Dort fragen doch wirklich manche Leute "Mich interessiert, ob sie das Geld erhalten haben". Also um es ganz deutlich zu sagen: Da wird man kein Geld erhalten! Bestenfalls Spielgeld, das in Form eines "Rabatts" auf den Kauf einer Reise oder irgendwelcher Waren verrechnet wird. Natürlich wurde der Betrag vorher mehrfach draufgeschlagen.

    Allerdings haben Empfänger von Gewinnbriefen in der Vergangenheit bereits erfolgreich Versender von Gewinnbriefen verklagt und so dann doch das suggerierte Geld bekommen.

  4. #14
    Senior Mitglied Avatar von nixkaffeefahrt
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    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] von heute Mittwoch, 29. Oktober 2008:

    Bargeldregen, den der NRC Vertrieb aus Cloppenburg (...) Die Firma nennt in ihren Schreiben drei Hauptgewinner; als Nummer 1 und 3 sind auf allen Briefen dieselben Namen zu finden, an zweiter Stelle ist stets der Name des jeweiligen Briefempfängers eingefügt. 1500 Euro erhalte man, suggeriert der Brief; mit ein wenig Erfahrung in Sachen „Gewinnbriefe“ erahnt man aber, dass die Leute am Ende nur ein Rubbellos erhalten, mit dem sie jene 1500 Euro- Gewinn möglicherweise gewinnen könnten.... Freilich gewinnt am Ende nur die Firma: Laut Auskunft der Verbraucherzentrale Hamburg wird man mit den Briefen zu einer Weinverkostung gelockt und soll kistenweise kaufen – also zahlen statt kassieren.

  5. #15
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    Standard Polizei informiert - Nix passiert

    OMA-Alarm!
    Sie hat mal wieder gewonnen! 1500 ¤. Glaubt sie, weil das stand ja so auf dem Brief drauf und ihr Name und und und. Mehr Infos hatte ich nicht. Ich informierte per Email über meinen Kenntnisstand die Polizeidirektion in Rostock. Ich wußte, daß der Gewinntag (*flöt*) am 30.10.2008, also heute oder jetzt, ist, daß die Oma zu einer Bushaltestelle kommen sollte etc. Mehr Infos wollte mir meine Oma nicht sagen, weil sie wußte, daß ich sofort was unternehmen würde und ich ihr den Gewinn eventuell nicht gönne.. hahaha.. Ich nehme auch die 23474512 Magnetresonanzdecken und Kochtopfset.
    Fakt ist: Die Polizeidirektion antwortete, daß die Mail eingegangen ist und das wars dann. Ich teilte ihnen mit, daß ich bei der Fahrt von einer Betrugsveranstaltung etc ausgehen würde, aber anscheinend interessiert es die Beamten dort nicht.
    Mal schauen, ob mein Erbe heute abend um 1500 ¤ angewachsen ist oder ich neue Haushaltsgegenstände erwarten kann

    Kerstin

  6. #16
    Urgestein Avatar von Eniac
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    Zitat Zitat von kefi70 Beitrag anzeigen
    Fakt ist: Die Polizeidirektion antwortete, daß die Mail eingegangen ist und das wars dann. Ich teilte ihnen mit, daß ich bei der Fahrt von einer Betrugsveranstaltung etc ausgehen würde, aber anscheinend interessiert es die Beamten dort nicht.
    Die Polizei kann im Vorfeld nicht einschreiten; schon gar nicht wenn wie fast immer das Ziel der Kaffeefahrt unbekannt ist. Erst wenn auf der Veranstaltung Gegenstände verkauft werden und das Wanderlager nicht ordnungsgemäss angemeldet ist, können die Organe einschreiten. Dann kommen zu der genannten Ordnungswidrigkeit evtl. noch Verstösse gegen das Heilmittelwerbegesetz (Straftat) sowie möglicherweise noch Betrug in Frage.

    Zitat Zitat von kefi70 Beitrag anzeigen
    Mal schauen, ob mein Erbe heute abend um 1500 ¤ angewachsen ist oder ich neue Haushaltsgegenstände erwarten kann
    Falls Omma heute abend mit einem Haufen Plunder heimkehrt, wären ein paar scans der KAUFVERTRÄGE und der Einladung sehr hilfreich.


    Eniac
    Die weltweit grösste Fakeseiten-Datenbank: http://db.aa419.org/fakebankslist.php
    Viele falsche Escrow-Seiten: http://escrow-fraud.com/search.php

    DER HERR ERSCHUF IN SEINEM ZORN - CLOPPENBURG UND BÜTTELBORN

  7. #17
    Senior Mitglied Avatar von nixkaffeefahrt
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    Und nicht vergessen: Es gibt ein zweiwöchiges Rückgaberecht...

  8. #18
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    Standard bargeldregen

    Hallo und Guten Tag,
    Ich bin der neue !!!
    Habe gestern am 07.11.2008 auch so eine Bargeldregen/Auszahlungsmitteilung erhalten für NRW.
    Was mich interessiert ist
    A: was passiert auf dieser "Kaffeefahrt" ?
    B: wie reden die sich raus um den angeblichen Gewinn,Zitat: Ihren Gewinn werden wir (wer?) Ihnen auf der Sonderfahrt In Bar und in Euro auszahlen (Spielgeld,oder was?) Darauf mein Wort .
    Wir verpflichten uns zur Ausgabe Ihres Gewinns in Bar und ungeteilt.Die Ausgabe erfolgt garantiert auf unserer Ausflugsfahrt.
    C:wie geht das und was sagt das Deutsche Recht dazu?
    Das es gelogen und geflunkert war,war mir schnell klar,aber wie kommen "die "raus aus der Nummer?

    Bringt es was dagegen Anzeige zu erstatten oder ein Versuch das einzuklagen,den eigentlich ist die Aussage doch klar und eindeutig und kaum zu "verbiegen"

    Zusatz Hinweis: auch auf meiner Auszahlungsmitteilung gibt es Frau Hedwig B.
    und Familie Günther K.

    Über Antworten würde ich mich freue und wünsche ein schönes Wochenende !!

  9. #19
    Mitglied Avatar von alicesophie
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    Hallo und herzlich Willkommen bei uns. Den wichtigten Punkt hast du ja schon erfasst: Es wird gelogen, dass sich die Balken biegen.

    Alle weiteren Informationen findest du in diesem oder anderen Kaffeefahrten-Themen im Forum und natürlich in der [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]. Viel Spaß beim Stöbern!
    "Dass man etwas über den Himmel weiß, ändert an seinem Zauber nichts."
    - Harald Lesch

  10. #20
    Hyperparasit Avatar von wahwah
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    Zu Frage B

    schau Dir mal Deine Einladung genau an.

    Du wirst feststellen, das Dein Name nur *nominiert* ist (gelbe Schrift auf hellgrünen Hintergrund). Und Du nur ein Rubbellosgewinner bist !

    Fakt ist somit : Du hast gar nichts gewonnen !
    Genau darauf berufen sich die *Veranstalter*.

    Dies ist eine gezielte Irreführung.

    Seit dem 1. Juli 2000 gilt zwar im deutschen Recht § 661a BGB und damit der Grundsatz: "Gewonnen ist gewonnen!".
    Wenn eine zustellfähige Adresse ermittelt wurde, kann man klagen.
    Für diese Klagen gibt es keine Prozesskostenbeihilfe und Rechtschutzversicherungen werden solche Klagen in der Regel nicht finanzieren.
    Wenn so eine (langwierige) Klage durchgeht, ist die Briefkastenfirma häufig
    insolvent gemeldet, und Ansprüche aus derartigen Klagen an die *Konkursmasse* sind rechtlich nachrangig.

    Es ist also mühsam, finanziell aufwendig und hat leider selten Aussicht auf Erfolg.

    Genau darauf verlassen sich die Abzocker.

    wahwah

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