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Thema: Ipsos über Trendtest GmbH

  1. #11
    Felix1965
    Gast

    Standard

    Es ist illegal, Klauseln betreffend das Einverständnis zur Werbung in AGB zu verstecken.
    Man musste die Datenschutzerklärung und die Geschäftsbedingungen jeweils einzeln mit einem Häkchen bestätigen.
    Und sollte dann, glaube ich, noch eine Mail zur Bestätigung zugesandt bekommen.

    Naja, und was als versteckt oder nicht versteckt gilt, ist ja rechtlich auch höchst umstritten.

  2. #12
    mareike26
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Felix1965 Beitrag anzeigen
    Naja, und was als versteckt oder nicht versteckt gilt, ist ja rechtlich auch höchst umstritten.
    Ich fand den BGH da sehr deutlich. Werbeklausel in AGB -> verboten.
    Was genau findest Du da umstritten? Bzw. wo genau soll das umstritten sein?
    Dass Spammern das nicht passt, ist mir schon klar. Dass es Spammern nicht passt, ist mir allerdings genauso wurscht wie das Platzen einer Currywurst.
    Wie ich schon sagte, kann jaiko Unterlassung fordern.
    Zudem wäre es interessant zu erfahren, wo man denn seine Daten her hat.

  3. #13
    Felix1965
    Gast

    Standard

    Was genau findest Du da umstritten?
    Was die AGB anbelangt, mag das ja schon stimmen, aber inzwischen wird ja schon von versteckt geredet, wenn auf kostenpflichtigen Seiten teilweise sogar in Fettdruck direkt über oder unter den Dateneingabefeldern der Preis steht wie bei diesen ganzen IQ- und Lebenshilfe- und Horoskopeseiten. Da ist auch immer die Rede davon, dass die Kostenpflichtigkeit nur irgendwo versteckt erwähnt wurde, was meist nicht stimmt.


    Eine Unterlassungserklärung kannst Du natürlich auch fordern, allerdings würde ich das von einem Anwalt machen lassen.
    Gleich einen Anwalt einschalten wegen eines einzigen Anrufs???

    Das ist hier doch nicht etwa so ein "Der hat mich angerempelt, also klage ich auf Schmerzensgeld"-Forum, oder?!?

  4. #14
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Felix1965 Beitrag anzeigen
    wie bei diesen ganzen IQ- und Lebenshilfe- und Horoskopeseiten. Da ist auch immer die Rede davon, dass die Kostenpflichtigkeit nur irgendwo versteckt erwähnt wurde, was meist nicht stimmt.
    Oha, jetzt wird es lustig. Deswegen klagt ja auch seit drei Jahren keiner der Nutzlosanbieter und in den drei Fällen wo es doch geschehen ist, hat es Ohrfeigen von den Gerichten gegeben

    Die Kosten werden mit allen möglichen Tricks versteckt und Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt.

  5. #15
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von Jaiko
    Warum kriege ich eigentlich jedes mal Pusteln im Gesicht, wenn ich Mölln höre ?
    Gabs da nicht ne Krankenakte ?
    Ja, da gibt es eine. Die hat z.B. mit ganz viel Verbandsstoff und Latex zu tun. Und mit kilometerweise unnötig bedrucktem Faxpapier.
    Goofy
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    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  6. #16
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von Felix1965 Beitrag anzeigen
    Was die AGB anbelangt, mag das ja schon stimmen, aber inzwischen wird ja schon von versteckt geredet, wenn auf kostenpflichtigen Seiten teilweise sogar in Fettdruck direkt über oder unter den Dateneingabefeldern der Preis steht wie bei diesen ganzen IQ- und Lebenshilfe- und Horoskopeseiten. Da ist auch immer die Rede davon, dass die Kostenpflichtigkeit nur irgendwo versteckt erwähnt wurde, was meist nicht stimmt.
    Hallo?
    Geht´s noch?

    Ich hätte jetzt mal gern ein einziges Beispiel einiger der gängigen Abzockseiten, wo die Bestimmungen des BGB und der PAngV erfüllt werden.

    Was heißt denn hier "Fettdruck"?

    Das hier etwa?

    Dieser Schmarren kostet sie - halten Sie sich fest - nur 98 Euro.

    Auch einen 8-pt-Mini-Font kann ich "fett" drucken. Das ist und bleibt dann aber trotzdem ein intransparenter Schmarren von einer optisch getarnten Preisauszeichnung.

    Ich empfehle mal die Lektpre der PAngV (Preisangabeverordnung), hier insbesondere § 1 Abs. 6.

    Dort ist geregelt, dass eine Preisauszeichnung „leicht erkennbar“ zu erfolgen hat. Eine versteckte Preisangabe, die nur nach Herunterscrollen oder in grafisch getarnter Form sichtbar wird, ist unwirksam. Und dieser Blödsinn hat bisher noch vor keinem einzigen deutschen Gericht Bestand gehabt.

    Dein Wunsch ist hier leider ein ziemlich impotenter Vater Deines ungeborenen Gedankens.


    Zitat Zitat von Felix1965 Beitrag anzeigen
    Gleich einen Anwalt einschalten wegen eines einzigen Anrufs???

    Das ist hier doch nicht etwa so ein "Der hat mich angerempelt, also klage ich auf Schmerzensgeld"-Forum, oder?!?
    Probier unsere Mitglieder ruhig mal aus, und Du wirst bald Deine Schmerzgrenzen kennen lernen.
    Goofy
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  7. #17
    Felix1965
    Gast

    Standard

    ...hat es Ohrfeigen von den Gerichten gegeben.
    Ich erinnere mich an einen Fall einer Sammelklage von ungefähr 1500 angeblich Abgezockten vor etwa einem Jahr, die von einem Gericht (Frankfurt?) abgewiesen wurde. Da wurde festgestellt, dass die Kosten keineswegs versteckt gewesen seien und schon bei der Anmeldung mit sämtlichen personenbezogenen Daten für einen einfachen Test klar gewesen sein müsste, dass es sich nicht nur um ein Spaß-Angebot handelt.

    Zum Thema "Nutzlosanbieter": Wer gibt eigentlich dem "Pöbel" das Recht zu entscheiden, was kostenlos zu sein hat und was nicht?
    Es gibt doch auch Stil- und Farbberater und so'n Sch**ß, die eine Menge Geld für ihre (nach meiner persönlichen Meinung) absolut sinnlosen Dienste verlangen und trotzdem klagt dagegen eher keiner.
    Heutzutage, wo mit allem versucht wird, Geld zu machen, muss ich doch immer davon ausgehen, dass eine Sache etwas kostet, wenn nicht groß drüber steht, es sei gratis. Und selbst dann sollte man das nur mit Vorsicht genießen.

  8. #18
    mareike26
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Felix1965 Beitrag anzeigen
    Gleich einen Anwalt einschalten wegen eines einzigen Anrufs???
    Das ist hier doch nicht etwa so ein "Der hat mich angerempelt, also klage ich auf Schmerzensgeld"-Forum, oder?!?
    Wehret den Anfängen. Das hier ist ein Verbraucherschutzforum. Wir schützen Verbraucher. Was Spammer davon halten ist uns eigentlich wurscht. Zumal Spammer nur dadurch lernen, dass man ihnen da an den Kragen geht, wo es wehtut: beim Geld. Das mag Dir nun passen oder nicht, ist hier aber nicht Thema des Threads. Der User hat nun einmal einen Unterlassungsanspruch und jedes Recht, diesen einzufordern.

  9. #19
    mareike26
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Felix1965 Beitrag anzeigen
    Ich erinnere mich an einen Fall einer Sammelklage von ungefähr 1500 angeblich Abgezockten vor etwa einem Jahr, die von einem Gericht (Frankfurt?) abgewiesen wurde.
    Um Deinen Offtopic-Versuch hier abzuwürgen: Hier geht es um Telefonspam und vom BGH verbotene Zustimmungsklauseln für Werbung in den AGB. In diesem Thread geht es nicht um Aboabzocke. Damit ist dieses Thema jetzt bitte beendet.
    Ach ja: Wir sind hier nicht in den USA. Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht.
    Bitte zurück zum Thema, ansonsten lösche ich. Eine Verwässerung des Threads durch Offtopic-Versuche ist also nicht.

  10. #20
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    26.08.2006
    Beiträge
    4.282

    Standard

    Zitat Zitat von Felix1965 Beitrag anzeigen
    Eines meiner Lieblingsfundstücke:
    „Die weitere Übermittlung und Verwendung meiner Angaben für Marktforschung sowie für Werbung per Post, Telefon und per E-Mail wird auf Unternehmen und Organisationen aus den nachfolgend genannten Branchen beschränkt (!!!!!!!!):
    Verlage, Adress- und Versandhändler, ...
    (Originalauszug aus der Datenschutzerklärung bei einem Gewinnspiel)
    Wer da mitmacht, ist selbst Schuld.
    Und wer solch ein Blödsinn schreibt auch!

    Es gib einige Urteile, die solch eine pauschale Einwilligungen unwirksam sind.
    So z.B. vom LG Bonn (AZ - LG Bonn - 11 O 66/06), OLG Hamm - 4 U 78/06, BGH - XI ZR 76/98

    Alle sagen im Prinzip aus, das "Eine vorformulierte Klausel, in der der Kunde sein Einverständnis mit telefonischer Werbung erklärt, enthält eine unangemessene Benachteiligung".

    Edit:
    Zum Thema "Nutzlosanbieter": Wer gibt eigentlich dem "Pöbel" das Recht zu entscheiden, was kostenlos zu sein hat und was nicht?
    Wer gibt Dir eigentlich das Recht Menschen als "Pöbel" zu bezeichnen?
    Ob Kostenlos oder nicht, das kann der "Pöbel" nicht entscheiden. Aber dem "Pöbel" wurden einige Rechtliche Zugeständnisse gemacht, wie die Preisauszeichnung auszusehen hat und dass auch bei deutlicher Preisauszeichnung, trotzdem darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass das Angebot kostenlos sein könnte. Also wenn der Blickfang solche Slogan, wie auf "Gratis" oder "Kostenlos" gelenkt wird, kann dies auch nicht mit einer angebl. gut sichtbarer Preisauszeichnung elimentiert werden!
    Geändert von Gaston (12.11.2008 um 23:40 Uhr)
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

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