Wer auch nur den Hauch Ahnung von Zivilrecht hat, weiß dass derjenige der Forderungen stellt, die Beweislast trägt. Nicht der Nutzlosanbieter hat geklagt, sondern die bereits geprellten auf Rückgabe, was immer eine mißliche Ausgangslage ist.
Daher wird ja auch immer der Rat gegeben die Erpressungsforderungen nicht zu bezahlen.
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