Nicht nur
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] wird gespammt, sondern auch per SMS. Mein Sohn erhielt heute morgen eine SMS der FDP (Absender: Keine Nummer, sondern die Bezeichnung sms.de), in der er aufgefordert wurde, FDP zu wählen und diese SMS auch an Freunde und Bekannte weiterzuleiten.
Ich blieb sowohl von Mails als auch von SMS verschont (bis jetzt jedenfalls).
Requiem für die Grünen oder aber: "Auch Sonnenblumen welken, wenn man sie mit zuviel Sch**ße düngt"
Niebel: Wir verschicken gerade mehrere Millionen E-Mails und SMS mit der Bitte um die Zweitstimme für die FDP. Also bauen wir auf kluge Wähler im ganzen Land, die sich vorstellen können, wie man mit beiden Stimmen Schwarz-Gelb wählt.
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Niebel gibt den Spam ja sogar zu. Und die Damen und Herren in der FDP-Telefonanrufzentrale reagieren teilweise etwas genervt und verweisen auf Schober und SuperComm. Den Argumenten kann ich dann nicht immer so ganz folgen.
Der penetrante Kerl und seine Truppe treiben heute ihr Unwesen auf dem
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] - er und seine FDP-Truppe verteilen gelbe Rosen. Ich hab ihm im Gedränge mal kurz kräftig auf den Schlappen getreten
Requiem für die Grünen oder aber: "Auch Sonnenblumen welken, wenn man sie mit zuviel Sch**ße düngt"
habe heute auch zwei dieser SMS bekommen...nicht nur, dass die fdp ganz weit hinten auf meiner wahlliste steht...es ist eine frechheit, dass geltendes gesetz mit füssen getreten wird...einige sind da wohl gleicher als andere:
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habe jetzt erstmal bei sms.de nach dem absender gefragt:
[BETREFF] AUSKUNFTERSUCHEN NACH §§13 UND 13A UKLAG
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich Sie unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage gemäß §§13 UKlaG und 13a UKlaG auf, mir die postalische, ladungsfähige Anschrift des Verfassers nachfolgender SMS:
[DATUM],
[ZUSTELLUNGSZEITPUNKT]
an die [EIGENE MOBILTELEFONNUMMER]
zu benennen und die gespeicherten Daten offen zu legen.
Die Rufnummer des Absenders dieser SMS lautet +49 [ MOBILTELEFONNUMMER]
Die Nachricht lautete wie folgt:
[Hier die Nachricht der SMS einfügen]
Zum Nachkommen dieses Auskunftsanspruches gebe ich Ihnen eine Frist bis zum [HEUTIGES DATUM + 14 TAGE], um mir die angeforderten Daten über Briefpost zukommen zu lassen.
Bitte senden Sie die Auskunft an folgende Adresse:
Hiermit setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen, bis zum [DATUM], mir die Unterlagen per Post zuzusenden. Ich verweise an dieser Stelle auf das Urteil des Bundesgerichtshof - Urt. v. 19. Juli 2007 – I ZR 191/04 – SMS-Werbung, welches entgegen der landläufigen Meinung, Auskunftsanspruch nach §13 UKlaG und §13a UKlaG dürfe nur an "anspruchsberechtigte Stellen" herausgegeben werden, widerspricht:
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Niebel: Wir verschicken gerade mehrere Millionen E-Mails und SMS mit der Bitte um die Zweitstimme für die FDP. Also bauen wir auf kluge Wähler im ganzen Land, die sich vorstellen können, wie man mit beiden Stimmen Schwarz-Gelb wählt.
(meine Hervorhebung)
Dumme Politiker setzen auf kluge Wähler? Wie bitte passt das zusammen?
Der penetrante Kerl und seine Truppe treiben heute ihr Unwesen auf dem
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Und auf dem genannten Fest gestern Abend noch
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] (hat chronisches Augenzwinkern), von einigen aufgrund seines während seiner Abgeordnetenzeit angefr****nen Umfangs auch "Vierreiher" genannt, am gleichen Tisch.
[/off topic]
Requiem für die Grünen oder aber: "Auch Sonnenblumen welken, wenn man sie mit zuviel Sch**ße düngt"
Ihr Auskunftersuchen richten Sie bitte schriftlich an
[netzquadrat] GmbH
Gladbacher Str. 74
D-40219 Düsseldorf
Beachten Sie, das wir für die Bearbeitung dieser Anfrage eine Gebühr
in Höhe von 35¤ erheben, die sie ggf. vom Unterlassungspflichtigen
zurück fordern können.
Meines Erachtens ist das nicht rechtens. Es handelt sich um ein Auskunftsrecht was Dir nach dem Gesetz zusteht.
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
Die Forderung von Kosten ist dem Grund nach rechtens (§ 13 IV i. V. m. § 13a UKlaG) und der Höhe nach streitig aber nciht unüblich.
Aber: Auskunftanspruch richtet sich nur auf Bestandsdaten, also auf Mitteilung des Inhabers einer ganz konkreten Rufnummer oder E-Mail-Adresse o. ä. Wenn mit unterdrückter Nummer gespammt wurde, dann besteht der Anspruch nicht. Und auch nicht, wenn nicht die in § 13a genannte Versicherung abgegeben wird. Das steht recht deutlich im Gesetz. Jeder der das fordert ohne die Erklärung abzugeben, wird klar auf die Nase fallen. Oder besser jemanden machen lassen, der sich damit auskennt.
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