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Thema: So sammelt man Daten !!!

  1. #1
    Senior Mitglied MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert Avatar von MeinerEiner
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    Standard So sammelt man Daten !!!

    Bei Happydigits zum Beispiel kann man an einem Gewinnspiel teilnehmen. Ist ja noch nix schlimmes. ABER um daran Teilzunehmen muss ich der Werbung durch Happydigits und allen anderen denen Sie die Daten geben zustimmen.

    "Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Einwilligung zum Erhalt von Informationen per E-Mail zu Dienstleistungen und Produkten (Werbung) von HappyDigits und seinen Partnern. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen"

    Quelle: Teilnahmebedingungen

    Also wenn mich da nicht alles täuscht ist sowas doch eigentlich nicht gestattet.

    LG ME

    PS: Überlege gerade ob ich da nicht einfach mal anrufen soll. Beim nachlesen in meinen eigenen Gewinnspiel AGB habe ich festgestellt das bei mir die Zustimmung zur Werbung freiwillig war aber die Zustimmung zur Datenschutzerklärung und Teilnahmebedingung Pflicht. Also 2 "Häckchen" zu machen. Lt. Rechtsanwalt ist eine Koppelung eines Gweinnspiels an einen Kauf oder auch nur an Werbung nicht gestattet.
    Signatur: Hab ich gerade keine parat --> Wenn du eine Übrig hast schick sie mir ;-)

  2. #2
    Huhngeheuer Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Mittwoch ist Forum Guru Avatar von Mittwoch
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    Was glaubst Du, welchem Zweck unternehmensübergreifende Kundenkartensysteme wie z.B. HappyDigits, PayBack oder Deutschlandcard dienen sollen? Kundenbindung ist doch nur ein vorgeschobenes Argument, auch wenn hin und wieder mit x-fachen Punkten beim Einkauf geworben wird. Hier geht es in erster Linie um die Erhebung von Einkaufsverhalten, und das dann noch über ein möglichst breites Spektrum an Warenangeboten (alle drei vorgenannten decken so ziemlich jeden Bereich ab, den man zum Leben braucht).

    Und eins ist klar: aus Nächstenliebe machen die Unternehmen das wohl kaum, wenn man den pekuniären Wert der Punkte in Betracht zieht. Hier geht es mittelfristig um personalisierte Werbung und jetzt zu Anfang füttert man die Kunden erst einmal an. Wenn man die AGB aber mal kritisch liest und dann z.B. auch noch die Planungen rund um RFID in Betracht zieht, erkennt man sehr schnell Zusammenhänge. Bei jeder Kundenkarte ist mittelfristig der Einsatz von RFID vorgesehen.

    Was Deinen Fall anbelangt: Ich würde das Ganze mal bei der VZ oder dem/der Datenschutzbeauftragten zur Prüfung vorlegen. Die Kopplung an einen Kauf wäre eindeutig rechtswidrig. Bei Gewinnspielen zum Zwecke der Datenerhebung für Werbung allerdings streiten sich die Gerichte.
    Ohne hier jetzt HappyDigits in Schutz nehmen zu wollen: "Am Gewinnspiel teilnehmen können nur HappyDigits Teilnehmer" (Zitat Teilnahmebedingungen), man hat also seine Seele bereits verkauft...

    Schönen Gruß
    Mittwoch
    21 ist nur die halbe Wahrheit!

    »Er aber, sag's ihm, er kann mich im Arsche liken!«
    Gesichtsbuch 1, Dritter Aufzug

  3. #3
    Senior Mitglied MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert MeinerEiner ist vertrauenswürdig und höchst informiert Avatar von MeinerEiner
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    Das man sich da "Verkauft" ist schon klar. Allerdings nach meinem Wissenstand (2004) ist es nicht erlaubt die Teilname an einem Gewinnspiel mit der Zustimmung zur Werbung zu koppeln. Alles andere begreiffe sogar ich und habe auch deshalb dort keine Zustimmung zur Werbung erteilt und auch natürlich spezielle Adressen zum Überwachen dafür und ob du es glaubst oder nicht das funktioniert bei den beiden großen Pay.... und Happy..... sogar. Man wird ohne zustimmung nicht angespammt.

    Ich habe nur etwas dagegen wenn "große" was dürfen und ich darf zahlen wenn ich sowas mache. Das stösst mir immer sauer auf.

    ME

    PS: Gewinnspiel nur für Zahlende MITglieder. Wer die Schreibfehler findet gewinnt einen DICKEN von der Berta.
    Signatur: Hab ich gerade keine parat --> Wenn du eine Übrig hast schick sie mir ;-)

  4. #4
    Mitglied x3y verfasst oft hilfreiche Beiträge x3y verfasst oft hilfreiche Beiträge x3y verfasst oft hilfreiche Beiträge
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    Jo, ist das nicht immer so, wer Kohle und oder Macht hat darf machen was er will?

    Machen uns doch große Firmen und Politiker vor.

    So eine Kopplung ist in meinen Augen auch rechtswidrig. Ist auch ein Grund, warum ich solche Karten nicht nutze.
    Das geht auch anders:

    Beim lokalen Bäcker gibt es bei nem Kauf je nach Einkaufswert Marken. Für x Stück bekommt man dann z.B ein Brot für - ohne irgendwelche Daten zu erheben. Da wird man auch schon mal mit Namen begrüßt, aber das schaffen die auch noch mit der Datenbank $brain.

    Wer wirklich seinen Kunden was Gutes tun will bekommt das auch ohne Datenerhebung hin.

    Gruß Jan
    <Paradies>
    § 12345678 StGB:
    Die Durchführung von Cold Calls und Spamversand kann mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft werden. </Paradies>

  5. #5

  6. #6
    Mitglied Ralgert ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Ralgert ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Ralgert ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Ralgert ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Ralgert ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Ralgert ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Ralgert ist uneingeschränkt vertrauenswürdig
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    Zitat Zitat von MeinerEiner Beitrag anzeigen
    Allerdings nach meinem Wissenstand (2004) ist es nicht erlaubt die Teilname an einem Gewinnspiel mit der Zustimmung zur Werbung zu koppeln.
    Machen sie ja auch nicht. HD begrenzt nur die Teilnehmer, was IMHO jedem frei steht.
    ____
    IANAL

  7. #7
    Senior Mitglied Gaston ist Forum Guru Gaston ist Forum Guru Gaston ist Forum Guru Gaston ist Forum Guru Gaston ist Forum Guru Gaston ist Forum Guru Gaston ist Forum Guru Gaston ist Forum Guru Gaston ist Forum Guru Gaston ist Forum Guru Gaston ist Forum Guru
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    @ Ralgert

    Sie machen das eine, wie auch das andere!
    Am Gewinnspiel teilnehmen können nur HappyDigits Teilnehmer.
    Das ist soweit korrekt!

    Aber:

    Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Einwilligung zum Erhalt von Informationen per E-Mail zu Dienstleistungen und Produkten (Werbung) von HappyDigits und seinen Partnern.
    Das ist ein untergraben, der Willenserklärung von den Gruppen, die eine solche Weitergabe schon mal widersprochen haben!
    Hier sehe ich keinen Sinn drin, außer dass man durch dieses Hintertürchen einige Personen mehr dazubekommt, die Willenserklärung zu beenden.

    Ich halte das für eine Sauerei, da es sich um Teilnehmer handelt, die bereits erklärt haben, was mit Ihren Daten geschehen soll!

    Da hilft in meinen Augen auch nicht dieser Alibisatz:
    Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen.
    Warum soll ich jedesmal wenn ich was im Rahmen meiner Mitgliedschaft (HappyDigits Teilnehmer) was teilnehmen möchte wieder erneut erklären, dass ich keine Datenweitergabe und Werbung wünsche.

    Zudem stimmt diese pauschale Einwilligung nicht mit dem UWG überein, die Werbung per eMail eindeutig nur für Kunden, die Ihre eMail-Adresse "im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung" an den Anbieter weitergegeben haben! Davon kann hier ja wohl keine Rede sein! Die den weiteren Einschränkungen erspare ich mir!

    Ich empfinde dies als höchst unseriös!
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  8. #8
    Mitglied Ralgert ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Ralgert ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Ralgert ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Ralgert ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Ralgert ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Ralgert ist uneingeschränkt vertrauenswürdig Ralgert ist uneingeschränkt vertrauenswürdig
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    Naja, serioes sind die Datensammelkarten eh nicht.
    Mit diesen Formulierungen haben die sich aber selbst ins Knie geschossen. Koennten die auch anders machen, um uebers Hintertuerchen an die Daten und Einwilligung zu kommen.
    So ist es eine Steilvorlage fuer die Verbrauchervereine.
    ____
    IANAL

  9. #9
    Senior Mitglied antispam2006 ist vertrauenswürdig und höchst informiert antispam2006 ist vertrauenswürdig und höchst informiert antispam2006 ist vertrauenswürdig und höchst informiert antispam2006 ist vertrauenswürdig und höchst informiert antispam2006 ist vertrauenswürdig und höchst informiert antispam2006 ist vertrauenswürdig und höchst informiert antispam2006 ist vertrauenswürdig und höchst informiert antispam2006 ist vertrauenswürdig und höchst informiert antispam2006 ist vertrauenswürdig und höchst informiert
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    Zitat Zitat von Ralgert Beitrag anzeigen
    So ist es eine Steilvorlage fuer die Verbrauchervereine.
    Ich denke Payback hat es mal wieder geschafft.

    Quelle Spiegel

    Payback verstößt bei der Datenweitergabe gegen Datenschutzrecht
    < >
    Jeder Payback-Kunde muss theoretisch damit rechnen, dass das Unternehmen persönliche Daten ohne Absprache weitergibt - auch wenn es dafür eigentlich keine ausreichende Gründe gibt
    Gruß Antispam2006

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