Zieht das Ding doch bitte einmal anders auf. Hier fehlen alle notwendigen Angaben die eine steuerrechtlich korrekte Zahlung ermöglichen. Ich würde da stumpf im Rahmen des Geldwäschegesetzes die Kopie der Registereintragung anfordern. Zudem würde ich den angeblichen Datenschutzbeauftragten mit der Bitte um Datenauskunft nach Art. 15 und Datenübertragung nach Art. 20 anschreiben. Sollen die doch mal bekanntgeben was die denn so alles haben.
Das trifft auch auf die HMV mbH zu. Stumpf die Daten abfragen und dann von hinten aufdröseln. Die sind ja verpflichtet die Dinge entsprechend zu beauskunften. Schauen wir doch mal wer mit wem und wie zusammenhängt und ob es nach Art. 28 DSGVO dafür Verträge gibt. Es gibt hier nämlich eine gemeinsame Verantwortung und jeder haftet für den anderen.
Unsere Juristen wissen das hier sicher besser zu erklären, aber daraus kann man gut was machen, denn der Partner in Deutschland ist greifbar. Ganz nebenbei ist google maps da auch sehr auskunftfreudig. [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Das ist das erste Dorf nach der Grenze. Sowas kennen wir doch von unseren Kaffeefahrtenfreunden. Ich würde wetten das wir hier auf einen alten Bekannten treffen der Postfachbewohner ist.
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